Kindergeld
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einen schönen Tag an Euch...ich hab da mal ne Frage.
Meine Tochter ist über 25, hat eine eigene Wohnung, macht zur Zeit eine zweite Ausbildung.
Im vergangenen Jahr hat sie Kindergeld für sich beantragt. Heute nun bekam ich ein Schreiben von der
Kindergeldkasse, dass ich noch Unterlagen auszufüllen habe, da nicht meine Tochter sondern ich das Kindergeld beantragen muss. Das Geld würde dann auf ihr Konto überwiesen.
FRAGE: Wird das Kindergeld unter den oben genannten Bedingungen auf mein Hartz 4 angerechnet???
Es wäre schön, wenn da jemand eine Antwort hätte.
LG. anjanu54
Hallo,
es ist richtig, dass Kindergeldberechtigt immer die Mutti bzw. der Vati ist und nicht das Kind. Wird das Kindergeld von der Familienkasse direkt an Deine Tochter gezahlt, dann wird es nicht auf Deine Leistungen angerechnet, da Du es ja nicht erhälst. Und wenn sie es an Dich auszahlen, dann leite es an Deine Tochter weiter und dann hast Du den Nachweis mittels Kontoauszug, dass Du das Kindergeld nicht für Dich behälst!
Die Auszahlung an die Tochter ist aber die einfachere Variante. Auch kannst Du Deiner Tochter die Vollmacht geben, dass sie zukünftig alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Kindergeld stehen, allein und in Deinem Namen erledigen kann.
Ich frage mich nur gerade, wieso Deine Tochter mit über 25 noch einen Anspruch auf Kindergeld hat. Dieser ist für alle ab 1983 geborenen auf das 25. Lebensjahr begrenzt. Die bis 1981 geborenen erhalten es noch bis 27 und die in 1982 geborenen Kinder bis zum 26. Lebensjahr. Nur sind diese Alter in 2010 schon lange überschritten.
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