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Kein Geld mehr weil Elternzeit verlängert - was nun?

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3 neue Antworten [Letzter Beitrag]
Di, 27/07/2010 - 10:28
neffi
Benutzer offline. Letzter Login vor 5 Wochen 2 Tage Offline
Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 4

Hallo ihr,

ich komme gerade von meinem Jobberater bei der ARGE. Der teilte mir eben mit, dass ich ab August kein Geld mehr bekommen würde. Der Grund dafür ist der, dass ich meine Elternzeit verlängern musste.

Kurz geschildert: Ich bin alleinerziehend, habe drei Kinder (11, 4 und fast 3 Jahre alt). Ab dem 08.08.2010 wäre meine Elternzeit vorbei gewesen. Ich wollte mit meinem Arbeitgeber klären, dass ich bis September verlängere (da fangen Schule und Kindergarten wieder an) da ich keine Betreuung für meine Kinder habe. Dies war jedoch seitens des Arbeitgebers nicht möglich. Auch die Möglichkeit, meinen Sommerurlaub direkt ab dem ersten Arbeitstag zu nehmen lehnte mein Arbeitgeber ab. Eine Verlängerung wäre nur noch über den Zeitraum von 1 Jahr möglich, anders ginge es nicht, ich müsse zusehen, dass ich meine Kinder anderweitig untergebracht bekomme. Der Vater der Kinder kann sich in der Zeit bis zum Schulanfang auch nicht um sie kümmern.

Jetzt stehe ich quasi vor dem finanziellen Nichts. Was soll ich jetzt machen? Woher bekomme ich Geld für die Miete? Ich bin am Verzweifeln, weil ich nun gar nicht mehr weiß wie es weiter gehen soll. Dazu kommt noch, das ich von der ARGE ein Darlehen bekommen habe für die Kaution sowie die Einrichtung, die ich monatlich abzahlen musste. Ich habe so also von Anfang an nur die Miete bezahlt bekommen, der Rest ging für das Darlehen drauf. Ich lebe mit meien Kindern seit September letzten Jahres von Kindergeld (558 €) und dem Unterhalt für die Kinder (insgesamt 334,81€). Kann mir jemand sagen, wie ich jetzt finanziell über die Runden kommen soll? Soll ich in Erwägung ziehen, meinen Arbeitsplatz zu kündigen, damit ich wieder HartzIV bekomme? Ich weiß echt nicht mehr weiter...

 

Für einen schnellen Rat wäre ich Euch sehr dankbar.

Lg neffi


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Di, 27/07/2010 - 11:54
#1
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 15 Stunden 57 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 542
Ich weiß zwar nicht was und

Ich weiß zwar nicht was und wo Du arbeitest, aber kündige ruhig Deinen Job, damit Du vom großzügigen Arbeitslosengeld II leben kannst und wegen einem Monat Zeit für Deine Kinder hast! Der nächste Job wartet dann ab Oktober 2010 gleich um die Ecke! Es ist auch wirklich erstrebenswert ein Leben mit Hartz IV zu leben!

*Ironieaus*

 

Ich verstehe nicht ganz, wieso Du kein Geld mehr bekommen sollst. Entscheidend ist doch, dass Du mit Deinem Einkommen den Lebensunterhalt von Dir und Deinen Kindern nicht selbst sichern kannst. Und wenn Du nicht noch irgendwelche Einnahmen unterschlagen hast, dann müsstest Du im letzten Jahr mehr als nur die Miete bekommen haben.

 

Wieso bekommst Du bei 3 Kindern nur 334 € Unterhalt? Seit 01.01.2010 müsstest Du eigentlich mind. 446 € (Unterhaltsvorschuss) erhalten.

 

P.S. Zwecks der Betreuung der Kinder: Haben diese keine Oma, die vielleicht schon im Rentenalter ist oder vielleicht arbeitslos ist? Dann könntest Du die Kinder noch für einen Monat zur Oma in die "Ferienbetreuung" geben, um die Zeit bis zum Schul- und Kindergartenbeginn zu überbrücken.

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Di, 27/07/2010 - 12:19
#2
neffi
Benutzer offline. Letzter Login vor 5 Wochen 2 Tage Offline
Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 4
Ich glaub du hast da was falsch verstanden...

Hallo,

 

es geht ja nicht um einen Monat der zu überbrücken ist, sondern um 1 Jahr.  Mein Arbeitgeber lehnte es ja ab, nur um einen Monat zu verlängern, da auf meinem Arbeitsvertrag für die Dauer meiner Freistellung ein anderer Angestellter mit Zeitvertrag sitzt. Als Vertretung quasi. Diese Verträge kann man angeblich nich mehr nur um einen Monat verlängern sondern jeweils nur um ein Jahr. Genau das ist das Problem, weswegen sich die ARGE querstellt.

Unterschlagen habe ich nichts, aber das Darlehen für die Einrichtung und die Mietkaution wurde (wie oben schon geschrieben) direkt vom HartzIV wieder abgezogen. So blieb eben nur die Miete übrig. Strom und Kosten für Fernwärme musste ich selbst tragen.

Hätten meine Kinder eine Oma oder sonstigeVerwandte, die die Kinder betreuen könnten, hätte ich sie selbstverständlich dort hin gegeben. Aber leider gibt es niemanden, der sie nehmen könnte. Meine Eltern sind tot und andere Verwandte gibt es von meiner Seite nicht. Zu den Eltern des Vaters der Kinder gibt es ebenfalls keinen Kontakt. Weder von unserer Seite noch von der Seite des Vaters der Kinder.

Versteht mich nicht falsch, ich lege sicher keinen gesteigerten Wert darauf, länger von HartzIV zu leben aber ich muss mich um meine Kinder kümmern. Selbst wenn ich versuchen würde nur von Kindergeld und Unterhalt zu leben, dann hätte ich ein monatliches Minus von über 200 € und dann aber noch nicht mal Lebensmittel eingekauft. :o( Dazu kommt noch, dass die Bundesagentur für Arbeit jetzt ja auch das Darlehen komplett zurückfordert. Das Darlehen beläuft sich auf ca. 2000 €.

Es gibt definitiv niemanden, der die Kinder betreuen könnte, der nicht Unmengen an Geld dafür nehmen würde.

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Di, 27/07/2010 - 13:25
#3
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 15 Stunden 57 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 542
Für was ist die

Ich hab das schon richtig verstanden!

 

Die ARGE kann Dir trotzdem die Zahlung nicht verweigern. Maximal kann sie Dir eine Sanktion für 3 Monate in Höhe von 30 % der Regelleistung verpassen, aber nicht sagen, dass Du generell kein Geld bekommst! Stell also einen Antrag und wenn dieser abgelehnt wird, gehst Du in Widerspruch.

Zur Bearbeitung des Widerspruchs haben die grundsätzlich 3 Monate Zeit. Danach kannst Du Untätigkeitsklage einreichen. Da dies Dir aber nicht sofort Geld bringt, solltest Du lieber einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Dabei handelt es sich um ein Schnellverfahren, wenn mit dem Abschluss im Hauptsacheverfahren (also im Widerspruchsverfahren und dann im Klageverfahren, falls der Widerspruch nicht zu Deinen Gunsten ausgeht) nicht so schnell zu rechnen ist.

 

Bevor Du aber die Erziehungszeit verlängerst (m. E. ist diese doch auch nur für längstens 3 Jahre möglich und die dürftest Du doch jetzt bereits zusammen haben) befrag Dich beim Jugendamt, ob es nicht eine Möglichkeit für die vorübergehende Kinderbetreuung gibt?! Ansonsten hast Du dann nächstes Jahr wieder das gleiche Problem! Du verschiebst es nur um ein Jahr, denn nächstes Jahr hat das große Kind wieder Sommerferien und die beiden Kleinen in der Kita Schließzeit. (Dauert die in Deiner Stadt echt soooo lange? Bei uns sind das im Regelfall mal so 2 bis 3 Wochen und zur Not können die Kinder in anderen Kitas untergebracht werden.)

 

P.S. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrages ist bis zu 2 mal möglich, und wie lange dieser verlängert wird, obliegt Deinem Arbeitgeber. Eine Mindestlaufzeit gibt es dabei nicht, also grundsätzlich wäre auch die Verlängerung um einen Monat möglich. Schlecht wäre hier eher, wenn Du Dir überlegst, anstelle von August eben schon im Juni oder Juli wieder anzufangen, sprich die Erziehungszeit zu verkürzen.

 

 

Für was ist die Erstausstattung angefallen? Nach der Trennung vom Mann für die Wohnung? Dann ist diese als Zuschuss und nicht als Darlehen zu erbringen!

 

P.S.: So lange wie Du das Darlehen regelmäßig bedienst, ist eine Rückzahlung immer in Raten möglich.

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