Hallo Zusammen,
ich habe nach 9 Jahren Erwerbslosigkeit endlich wieder eine Stelle bekommen, da ich kurzfristig gleich am28.02 meinen Arbeitsvertrag bekommen habe, will das Amt die Leistung im ersten Monat (März) der Beschäftigung in volle Höhe zurück haben. Aber ich muss erst bis Ende des Monats durchkommen, denn ich bekomme erst mein Lohn am Ende des Monats, den ich für den nächsten Monat ausgeben muss.
Damals beim Arbeitsamt habe erst die Leistung am Ende des Monats bekommen und bei Harz4 erst am Anfang des Monats. Das haben vielleicht vielle noch nicht richtig realisiert.
Meine Frage ist, ob man die Leistung zurückzahlen muss. Für die Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.