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HILFE : EKS Bescheinigung bei Selbständigkeit

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12 neue Antworten [Letzter Beitrag]
Mi, 03/03/2010 - 08:00
susi_1966
Bild von susi_1966
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Wochen 6 Tage Offline
Angemeldet: 16/02/2010
Beiträge: 6

Hallo,

ich habe zum Februar ALG II beantragt. Da ich mich zum 01.03. selbständig gemacht habe muss ich nun für die ARGE die EKS Bescheinigung ausfüllen. Darin soll ich für die Monate März bis July alle Ein- und Ausgaben von mir geschätzt eintragen. Davon mal abgesehen wie schwer es ist sowas zu schätzen frage ich mich nun :

Wofür ist genau diese Schätzung in der EKS (?) Bescheinigung ?  Worauf MUSS ich jetzt achten wenn ich dieses eintrage ? Ich habe irgendwie das Gefühl, sagt mir mein Instinkt, das ich da aufpassen muss. Trage ich zuwenig ein könnte man sagen : na ja .. gross wird der Erfolg ja nicht !  Trage ich zuviel ein sagen die wieder was anderes.

Also nun meine Frage :
WAS bedeutet diese Bescheinigung genau, wofür dient diese UND auf was muss ich achten ? -UM mir nicht selber ein Ei zu legen..

Kriege ich gesonderte Zuschüsse, ziehen die mir was ab, fällt ganz was weg .... usw.  Was soll ich machen ?

 

Danke im voraus

Susanne


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Do, 04/03/2010 - 17:33
#1
putzfee
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Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 4 Stunden Offline
Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 240
Hallo Susanne Die Arge

Hallo Susanne

Die Arge braucht das um deinen bedarf an Geld zu ermitteln.

Ich habe es so gemacht habe mir ungefähr ausgerechnet was im Monat rum kommt plus 50 Euro.

Bei den Ausgaben ist es schon schwieriger kommt auch darauf an was für eine Selbstständigkeit du hast und ob es überhaupt möglich ist..Doch ich gehe mal davon aus das du deine Einnahmen schon kalkuliert hast durch einen Buisnisplan.

Was du zu wenig angegeben hast bekommst du zurück und wenn dir zu viel gezahlt wurde fordern sie es von dir wieder.

Hoffe das diese Auskunft dir weiter hilft

LG Putzfee

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Do, 04/03/2010 - 19:41
#2
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 27 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
@ Susi Die Putzfee hat

@ Susi

Die Putzfee hat Recht.

 

Damit kalkulierst Du in etwa Deinen erwarteten Gewinn, der dann der Einkommensanrechnung zugrunde gelegt wird.

Es ist eine Prognose, die nicht genau stimmen kann / soll / muss! Nach dem halben Jahr musst Du innerhalb von 2 Monaten Deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nachweisen, worauf eine Neuberechnung durchgeführt wird. Entweder Du hast zu positiv kalkuliert, dann bekommst Du was nachgezahlt oder Du hast zu wenig kalkuliert, es ist eben doch besser gelaufen, als gedacht, dann musst Du was zurückzahlen!

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So, 07/03/2010 - 19:58
#3
putzfee
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Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 4 Stunden Offline
Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 240
Hallo ihr zwei bei mir

Hallo ihr zwei bei mir läuft das immer 6 Monate.

Nun schreibe ich hier auch mal was mich hierher führt.

Habe mich Febr.2009 Selbständig gemacht nach dem trotz Umschulung von Seiten des Rententrägers und ere Arge keinen Job für mich bekommen habe. .Mein Problem ist das die die Sachbearbeiterin der Arge es nicht gebacken bekommt jedesmal zum Widerholungsantrag es pünktlich auf die Reihe bekommt mein Geld auf mein Konto zu bekommen  geschweigeden meinen Bewilligungsbescheid zu erstellen heute ist der 7 März und Null Geld da.Ich rufe an Callcenter (Sachbearbeiterin ist nicht erreichbar) zweiter anruf leite es weiter und nun mal schaun was morgen kommt.

Meine Frage wäre soll ich Anwalt einschalten denn unter den Vorraussetzungen kann ich meine Selbstständigkeit in den Wind schreiben denn Kunden zahlen ja auch nicht immer pünktlich.

Und der Witz ist der Fallmanager hält sich raus wäre nicht seine Sache muss noch dazu sagen laufe al 60 % Behindert und da sind ein paar Sachen anderst als normal.

Wäer dankbar wenn ihr einen Rat für mich hättet

LG Putzfee Margitta

 

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So, 07/03/2010 - 20:21
#4
Minki
Benutzer offline. Letzter Login vor 20 Wochen 4 Tage Offline
Angemeldet: 03/03/2010
Beiträge: 5
Hallo Putzfee

So ungefähr gehts mir auch grad und ich habe mich seid dem mal mit den Gesetzen rumgeschlagen. Es ist leider so das die Arge "einige" Anträge falsch oder gar nicht bearbeitet. Man hat ein Recht zum Amtsgericht zu gehen sich einen Anwalt vom Staat bezahlen zu lassen indem man sich eine Prozesskostenbeihilfe besorgt oder der Anwalt macht das für dich. Ansonsten kann es sein das du wie viele Andere auf der Strecke bleibst und das währe ja wohl richtig doof.

Minki

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So, 07/03/2010 - 21:43
#5
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 27 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
@ Putzfee Grundsätzlich

@ Putzfee

Grundsätzlich darf sich die ARGE bei einem Antrag bis zu 6 Monate Zeit lassen! Und in der heutigen Zeit in Verbindung mit der derzeitigen Zukunftsaussicht, sowie der Personalsituation, ist es kein Wunder, dass die Anträge nicht bis zum Auslaufen des Bewilligungsabschnitts bearbeitet sind, um eine nahtlose Weitergewährung zu gewährleisten!

Ich weiß ja auch nicht, wann Du Deinen Antrag abgegeben hast!

 

Du hast aber die Möglichkeit beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (eR) zu stellen. Dies empfiehlt sich aber nur, wenn Du wenig bis keinen Gewinn aus Deiner Selbständigkeit erzielst um wenigstens Deine Mietkosten zu finanzieren. Für ein eR- Verfahren ist ein Anordnungsgrund und ein Anordnungsanspruch Voraussetzung, d. h. es muss ein Anspruch auf die Leistungen bestehen und ein Grund, warum Du nicht auf den Abschluss des Vorverfahrens verwiesen werden kannst!

 

@ Minki

Wenns um Probleme mit dem Amt geht, musst Du schon zum Sozialgericht gehen. Wenn Du Dir einen Anwalt nimmst und kein Einkommen oder Vermögen hast, dann beantragt dieser die Prozesskostenbeihilfe beim Gericht.

Je nachdem wer Erfolg beim Gericht hat, muss dann für Deine Kosten aufkommen, also unterliegt das Amt, dann muss es die Anwaltskosten tragen und wenn das Amt gewinnt übernimmt die "Staatskasse" Deine Anwaltskosten!

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Mo, 08/03/2010 - 21:33
#6
putzfee
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Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 4 Stunden Offline
Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 240
Danke für eure

Danke für eure antworten.

Zu einem habe ich eine Rechtschutzversicherungalso wäre das schon mal abgeklärt.

§ 17
Ausführung der Sozialleistungen

(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,

dieser $ passt dann aber nicht zu dem was du schreibst wobei ich deine Aussage Sunny nachgelesen habe.

Nun wie erwartet kam natürlich kein Rückruf morgen wieder versuchen.

Mein Antrag wurde 3 januar abgegeben am 19 Feb.wurde mir mitgeteilt das was fehlt was ich am gleichem Tag zurückgeschickt habe.

Dann wundern die sich wenn man alles wieder hinwirft weil es ja vorher ohne arbeit auch keine probleme gab.

Ich weiss das ich noch mehr mich ranhalten muss um endlich von der Arge wegzukommen .Auf der einen Seite tun wir als Selbstständige was um unsere Lage zu verändern, auf der anderen Seite machen die es einem sehr schwer .Ist heute doch schon schwer seine Selbstständigkeit aufrecht zu erhalten an Hand der Wirtschaftslage überall.

LG Putzfee Margitta

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Di, 09/03/2010 - 07:23
#7
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 27 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
@ Putzfee Natürlich hast Du

@ Putzfee

Natürlich hast Du Recht, dass das Amt verpflichtet ist, eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Meine Ausführung bezog sich auch eher darauf, dass eine Untätigkeitsklage vor den 6 Monaten nicht zulässig ist, da eben § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz) besagt, dass Untätigkeit bei Anträgen erst nach 6 Monaten vorliegt, anders bei Widersprüchen. Über die ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden!

 

Deswegen auch den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b SGG.                                                                                                                                                                                                                                                            

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Di, 09/03/2010 - 19:36
#8
putzfee
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Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 4 Stunden Offline
Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 240
Danke dir für deine

Danke dir für deine Antwort

Heute wieder angerufen Computer spukt aus Sachbearbeiterin hat angerufen keiner war da .Habe dann nur mich dafür enntschuldigt das ich arbeite(welche Ironie) mein EKS(Einschätzung für die nächsten 6 Monate (was eh ein Witz ist denn wer kann das schon abschätzen) nun ja habe es gemacht) hat gefählt und dafür brauchen die sie lange habe es hingefaxt mal schaun wie es weiter geht

Schönen abend noch bis dann

Putzfee Margitta

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Di, 09/03/2010 - 20:40
#9
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 27 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
Bei den vorläufigen Angaben

Bei den vorläufigen Angaben handelt es sich um eine Prognose. Da Du die Selbständigkeit bereits seit einem Jahr ausübst, müsstest Du ja schon ungefähr abschätzen können, wie es sich entwickeln wird!

Dass es nicht zu 100 % so sein wird, ist klar, daher wirds auch nur eine vorläufige Entscheidung und mit den tatsächlichen Angaben erfolgt eine Neuberechnung. Irgendetwas müssen die ja zu grunde legen, damit die Überzahlung nicht zu hoch wird!!!

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Do, 11/03/2010 - 19:59
#10
putzfee
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Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 4 Stunden Offline
Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 240
Sunny das weiss ich ja mein

Sunny das weiss ich ja mein Fehler war eben das ich davon ausging das sie als Berechnung die letzten 6 Monate nehmen und habe Dienstag es zugefaxt und heute kam der Brief (hatte sich überschnitten ) das sie mir die Leistung streichen wenn ich dem nicht nachkomme also morgen neues Spiel neues Glück.

Hätte dazu aber noch eine Frage irgendwann werden sie mir ja das komplette Jahr aufrechnen müssen wartet die Arge da auf meinen Steuerbescheid oder wie geht das vor sich.

Dann habe ich noch einen Widerspruch am laufen seit Septenber 2009 wurde mir da zwar bestättigt doch habe nichts mehr gehört.Wie soll ich jetzt reagieren.

LG Margitta

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Do, 11/03/2010 - 20:10
#11
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 27 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
Also: es wird immer nur der

Also: es wird immer nur der ganze Bewilligungsabschnitt endgültig berechnet. Um die endgültige Bewilligung zu prüfen, sind Deine abschließenden Angaben für den ganzen Bewilligungszeitraum notwendig. Du hast 2 Monate nach dem Ende des Bewilligungsabschnitts Zeit, diese Angaben einzureichen, andernfalls werden Deine Einkünfte geschätzt.

 

Auf den Steuerbescheid wird seit 2008 nicht mehr zurückgegriffen, da im Steuerrecht Betriebsausgaben anerkannt werden, die z. B. im Sozialrecht keine Anerkennung finden (z. B. Abschreibungen).

 

Wegen Deinem Widerspruch würde ich mal ganz nett nachfragen, was damit ist. Und wenn Du keine Reaktion erhälst, dann kannst Du zum Sozialgericht gehen und eine Untätigkeitsklage einreichen. Über Widersprüche ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden!

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Do, 11/03/2010 - 20:17
#12
putzfee
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Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 240
Soweit habe ich alles

Soweit habe ich alles verstanden mein Bewilligungszeitraum istimmer  6 Monate und im 5.Monat reiche ich meine Gewinn Verlust Berechnung rein doch da es ja jetzt schon das zweite mal ist, wo ich es einreich tut sich nichts.

Möchte mich an dieser Stelle bedanken das du hier einigen sehr hilfreich zur Seite stehst.

werde mal Nachhagen wegen des Widerspruches und berichten

LG Putzfee Margitta

 

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