Hausarzt gegen MDK - zahlt Krankenkasse oder Arbeitsamt?
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Ich bin aus dem ALG I Bezug heraus für mehrere Monate krank geworden und wurde nach 6 Wochen vom Arbeitsamt abgemeldet, da ich dann Krankengeld von der Krankenkasse bekam.
Jetzt mußte ich zum MDK (medizinischen Dienst der Krankenkasse) und der Arzt schrieb ein Gutachten, dass ich wieder arbeitsfähig bin und mich beim Arbeitsamt melden soll.
Meine Ärztin hat mich aber weiter krank geschrieben und Widerspruch gegen das Gutachten vom MDK eingereicht.
Die Krankenkasse zahlt mir nun kein Geld mehr mit der Begründung, dass für sie das Gutachten des MDK maßgebend ist, der mich gesund geschrieben hat.
Deshalb habe ich beim Arbeitsamt Leistungen beantragt, wurde dort genaustens ausgefragt und so kam heraus, dass ein Widerspruch läuft und meine Hausäztin mich weiterhin als krank beurteilt.
Deshalb hat das Arbeitsamt meinen Antrag auf ALG I abgelehnt, mit der Begründung, dass für sie die Meinung meiner Hausärztin ausschlaggebend ist und was der MDK begutachtet spielt für sie keine Rolle. Für sie bin ich nicht arbeitsfähig, wenn meine Ärztin mich als krank beurteilt und Widerspruch einlegt und deshalb habe ich kein Anspruch auf ALG I.
Auf meine Frage, ob mir das Geld denn nachgezahlt werden würde, wenn mein Widerspruch gegen das Gutachten des MDK abgelehnt wird, sagte sie, nein, denn ich bin für sie jetzt ja nicht vermittlungsfähig.
Obwohl ich bereit bin, mich dem Arbeitsamt ganz zur Verfügung zu stellen, aber solange ich den Widerspruch nicht zurückziehe, sind sie nicht bereit mir Leistungen zu bewilligen.
Wie sieht das denn rechtlich aus? Wer ist verpflichtet mir Leistungen zu zahlen?
Dieser Prozeß kann sich über Monate hinziehen. Es kann doch nicht rechtens sein, dass ich bis dahin ohne Leistungen dastehe und wenn ich diesen Prozeß vielleicht verliere, nicht mal etwas nachgezahlt bekomme, obwohl ich ggü. dem AA zu allem bereit bin.
Was soll ich denn jetzt machen???
hallo erstmal
dann lass dich für eine woche gesundschreiben und dann wieder krank. der einspruch dann hast du deinen guten willen gezeigt und das arbeitsamt muß wieder zahlen. und zwar wieder 6 wochen. wenn nur so deine finanzielle existenz gesichert ist, geht es wohl nicht anders.
das wäre eine möglichkeit.
oder du gehst mal zu einem anwalt für sozialrecht oder arbeitsrecht und lässt dich beraten. die erste beratung ist kostenlos; und solltest du ihn weiter in anspruch nehmen, dann kannst du prozesskostenhilfe beantragen. das heißt, du hast ihn auf jeden fall umsonst. erklär ihm deine problematik. er kann dir genau sagen, was du tun sollst.
lg
Hallo Chrissi,
vielen Dank für deine Antwort.
Bist du dir sicher, dass das so einfach geht mit dem 1 Woche gesundschreiben und dann wieder krank?
Ich bin jetzt schon über 1 Jahr krankgeschrieben.
Muss ich das dann irgendwie nachweisen, dass ich 1 Woche gesund und dann wieder krank bin?
Was sind denn die Voraussetzungen dafür, um Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen?
Ist das bei allen Anwälten so, dass die erste Beratung umsonst ist oder ist das ein bestimmter Service, den nur einige leisten?
Ganz so einfach sehe ich das nicht denn wenn es um die gleiche Krankheit sich handelt wird an die Zeit angeknüpft.
Krankengeldbezug läuft 72 Wochen danach folgt Ausstäuerung.Dann bleibt nur die Möglichkeit Antrag auf Erwerbunfähigkeitsrente und solange dieses Verfahren läuft muss das Amt zahlen und wenn die EUR durch ist holen die sich das Geld vom Rententräger wieder.
LG Putzfee
Hallo Putzfee,
danke für deine Antwort!
Heißt das denn auch, dass wenn ich jetzt arbeiten würde und ich würde wieder an der gleichen Krankheit erkranken, dass dann vom ersten Tag an die Krankenkasse zahlen müsste, sofern die 72 Wochen noch nicht ausgesteuert sind?, dass ich dann sofort das gekürzte Krankengeld für 60% bekommen würde und keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber?
Wenn man aus dem ALG I Bezug heraus krank wird, ist ja das ALG I genauso hoch wie das Krankengeld. Trotzdem bekommt man es 6 Wochen lang weiter von der AA gezahlt und danach dann erst von der KK.
Ist dies jetzt aber auch bei nochmaligem Erkranken an derselben Krankheit so oder ist in diesem Fall dann sofort die Krankenkasse zuständig?
Bei mir sind diese 72 Wochen jetzt aber noch nicht rum. Ich habe noch ca. 4 Monate Anspruch.
Darf mir die Krankenkasse das Krankengeld jetzt trotzdem verweigern, wenn der MDK mich gesund geschrieben hat, meine Ärztin mich jedoch weiterhin krankschreibt?
Im Falle dessen, dass die Krankenkasse aufgrund des Gutachtens des MDK`s jetzt wirklich nicht mehr zahlungspflichtig wäre: Welches Amt ist dann jetzt für mich zuständig?: Arbeitsamt, Jobcenter/ ARGE oder Sozialamt/ Grundsicherungsamt?
Ich werde von einem Amt zum anderen geschickt und keiner will für mich zuständig sein!
Heißt das denn auch, dass wenn ich jetzt arbeiten würde und ich würde wieder an der gleichen Krankheit erkranken, dass dann vom ersten Tag an die Krankenkasse zahlen müsste, sofern die 72 Wochen noch nicht ausgesteuert sind?, dass ich dann sofort das gekürzte Krankengeld für 60% bekommen würde und keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber?
Ja dafür sieht der Gesetzgeber eine drei Jahresfrist also innerhalb diese drei Jahre würde es so sein.
Das Jobcenter ist dann für dich zuständig,normal ist es so das wenn du einen Job hättest würde nach so langer Krankheit eine Widereingliederung stattfinden das heisst das du Stundenweise wieder arbeiten kannst .
Deine Ärztin kann dich natürlich weiterhin krankschreiben dann wird es zu einem erneutem Termin kommen beim Medizinichem Dienst..
LG Putzfee
Und wenn ich 72 Wochen lang krank war und anschließend an einer anderen Krankheit erkranken würde oder eine andere Diagnose gestellt wird, dann hätte ich nochmal 72 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld?
Ist die Bedingung für eine Meldung beim Jobcenter nicht, dass man arbeitsfähig ist?
hallo
nun muß ich doch mal wieder antworten und kann das nicht so alles stehen lassen, wie putzfee da schreibt.
ich war berufstätig und bin jan. 2007
bin dann erkrankt. 6 wochen zahlte der arbeitgeber, was auch richtig ist. danach die krankenkasse.
seit dem 1.10.2007 bin ich dann "arbeitslos". allerdings kann man sich erst arbeitslos melden, wenn man kein krankengeld mehr bezieht. d.h. wenn man wieder arbeitsfähig geschrieben ist vom arzt. bis dahin bezahlt die kh. 72 wochen., sofern es sich um die gleiche krankheit handelt. ändert sich die krankheit, dann verlängern sich auch die 72 wochen.
in dieser zeit waren 2 klinikaufenthalte und eine reha. die reha bezahlt in dem moment die rentenversicherung und das krankengeld fällt weg. somit verlängern sich die 72 wochen für die zeit der reha. anschließend habe ich eine maßname zur wiedereingliederung ins berufsleben auf den ersten arbeitsmarkt (berufliche reha) gemacht. die wurde auch von der rentenversicherung bezahlt. sollte man allerdings vorher schon arbeitslosengeld oder harz4 bezogen haben, dann bekommt man auch weiterhin nur harz4.
in meinem fall war das gott sei dank anders. denn wenn man noch kein hartz4-bezieher war dann richtet sich die höhe der lohnersatzleistung, wärend der zeit, nach dem zuletzt ausgeübten beruf und zwar nach dem tariflohn einer vollzeitstelle egal wie viel stunden man vorher gearbeitet hat. wird man in der zeit krank, wird,wie bei jedem neuen arbeitgeber, 6 wochen lang von der rv gezahlt bevor das krankengeld weiterläuft. erst nach der maßnahme, sollte man dann immer noch nicht genesen sein, läuft das krankengeld weiter. ich selber beziehe erst seit sept. vorigen jahres arbeitslosengeld 1.
aber wie gesagt, ich bin seit jan.2007 krank.
ich weiß hört sich alles kompliziert an, ist es aber gar nicht. ist halt wie alles in der deutschen demokratie sehr umfangreich.
ich kann dir das angebot machen, wenn du genauere auskunft möchtest, dann schreib mir doch per email: wummi02200@yahoo.de
dann kannst du gezielter fragen und ich kann auf deine fragen genauer eingehn. habe auch noch alle unterlagen und erklärungen, die dir sicherlich dann auch weiterhelfen können.
lg chrissi
Liebe Chriss du hast geschrieben
dann lass dich für eine woche gesundschreiben und dann wieder krank. der einspruch dann hast du deinen guten willen gezeigt und das arbeitsamt muß wieder zahlen. und zwar wieder 6 wochen. wenn nur so deine finanzielle existenz gesichert ist, geht es wohl nicht anders.
meine Ausführun waren auf diese Aussage bezogen.
LG Putzfee
im übrigen ist es nicht so einfach, einfach eine andere Krankheit wegen des Kranschreibens einzubeziehen wird nachvollzogen ob es eine Folgekrankheit ist weswegen man schon krank war.
Hallo Chrissi, hallo Putzfee,
vielen Dank für eure Antworten!
Also ich kann das jetzt auch nicht nachvollziehen, Chrissi, warum das, was Putzfee geschrieben hat, im Widerspruch stehen soll, zu deinem letzten Beitrag, bzw. was du darin anderes gesagt hast, als Putzfee.
Also der Unterschied zwischen mir und Chrissi ist, dass ich vor meinem Krankwerden schon ALG I bezogen habe. Deshalb hat mir die AA schon 6 Wochen lang ALG I gezahlt, obwohl ich krank war. Putzfee hat nun gesagt, dass wenn ich mich nun arbeitslos melden würde für 1 Woche und mich danach wieder wegen derselben Sache krankschreiben lassen würde oder wegen einer Folgekrankheit, dass die AA mir dann sofort die Leistungen streichen würde, weil sie innerhalb von 3 Jahren nur insgesamt 6 Wochen trotz Krankheit mir das ALG I weiterzahlen würde. Stimmt das jetzt bzw. siehst du das jetzt anders, Chrissi? (Ansonsten sind mir eigentlich keine Unterschiede aufgefallen, in dem, was ihr mir geschrieben habt.)
Und ist dies jetzt bei einem Arbeitgeber genauso, dass er innerhalb von 3 Jahren nur insgesamt 6 Wochen pro Krankheit Krankengeld zahlt? (Das habe ich noch gar nicht gewußt, habe aber auch noch nie in dieser Weise darüber nachgedacht.)
Allerdings sehe ich meine letzten beiden Fragen mit euren letzten beiden Antworten noch nicht richtig beantwortet:
- Und wenn ich 72 Wochen lang krank war und anschließend an einer anderen Krankheit erkranken würde oder eine andere Diagnose gestellt wird, dann hätte ich nochmal 72 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld?
- Ist die Bedingung für eine Meldung beim Jobcenter nicht, dass man arbeitsfähig ist?
Meinst du jetzt die Lohnersatzleistung während der Zeit einer beruflichen Reha?
Wenn man nun vor der Erkrankung Teilzeit gearbeitet hat und nicht nach Tarif bezahlt wurde, sondern darunter, bekommt man dann wirklich für die berufliche Reha mehr Geld, als zuvor in der Zeit, in der man gearbeitet hat?
Und wie ist das eigentlich, wenn man zuletzt bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt war. Richtet sich das Rehageld dann nach dem Tariflohn der Zeitarbeit oder nach dem Tariflohn des Berufes, den man in der Zeitarbeitsfirma ausgeübt hat? (Als Zeitarbeiter bekommt man ja, selbst wenn man nach Tarif bezahlt wird, immer bedeutend weniger Geld, als wenn man dieselbe Arbeit als direkt Angestellter gemacht hätte.)
Auf jeden Fall müßte in diesem Fall das Geld für die Reha ja höher sein, als das Krankengeld, denn dieses richtet sich ja schon nach dem letzten Verdienst. (Bei mir war es genauso hoch wie mein ALG I, da ich vorher schon arbeitslos war. Und das ALG I richtet sich ja auch nach dem letzten Verdienst.)
Ich habe auf der Internetseite der Rentenversicherung gelesen, dass sie eine berufliche Reha/ Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur zahlen, wenn man 15 Jahre Wartezeit/ Beitragszeit erfüllt hat. Ich habe aber noch keine 15 Jahre. Heißt das, dass ich keine Reha machen kann?
Läuft das dann nächste Woche nicht aus oder bekommt man nach einer Reha länger als 1 Jahr ALG I?
Heißt das, wenn es sich um eine Folgekrankheit handelt, dann gilt dies so, wie wenn es dieselbe Krankheit wäre und die Krankengeldzahlung wird dann nicht über die 72 Wochen hinaus verlängert?
Vielen Dank für eure Infos,
Sparschwein
Heißt das, wenn es sich um eine Folgekrankheit handelt, dann gilt dies so, wie wenn es dieselbe Krankheit wäre und die Krankengeldzahlung wird dann nicht über die 72 Wochen hinaus verlängert?
Gebe dir ein Beispiel
Du hast einen Bandscheibenvorfall der noch nicht so schlimm ist das du eine Op brauchst bekommst Medikamente für die Phsyche weil du wgen deiner Krankheit mit Depressionen zu tun hast und wirst zum Phsychologen verwiesen der stellt fest das du nicht Arbeitsfähig bist und schreibt dich erneut krank ,somit wäre dies eine folgekrankheit deines Bandscheibenvorfalles.
Hoffe konnte es so einiger Maßen verständlich erklären.
Anderer Fall
Du wirst gesund geschrieben und nach einer Woche würdest du dir das Bein brechen dann würden die 72 Wochen wieder erneut anfangen
LG Putzfee
hallo sparschwein
1. wenn du nach 72 wochen ausgesteuert bist, weil du so lange an der selben krankheit gelitten hast, dann bekommst du, bei neuer anderer erkrankung, selbstverständlich wieder 6 wochen lohnfortzahlung beziehungsweise arbeitslosengeld; anschliessend auch selbstverständlich 72 wochen krankengeld.
aber ich nehm mal stellung zu deinem 1. absatz.
ich bin zur zeit alg1 empfänger. habe vor 2 monaten eine op gehabt. natürlich habe ich erst mal alg1 weiter gezahlt bekommen
. nach 6 wochen hat dann die krankenkasse gezahlt. aber ich denke, soweit ist auch dir alles klar. dann war ich eine woche gesund geschrieben und alles lief normal weiter. danach wieder krank mit der gleichen diagnose. ab da zahlt trotz gleicher krankheit das arbeitsamt wieder 6 wochen. und erst danach fängt die zahlung vom krankengeld wieder an. ich kann das so genau sagen, weil ich mich zur zeit in diesem prozess befinde. habe nach den ersten 6 wochen 2 tage krankengeld bekommen und bekomme jetzt wieder alg1 trotz gleicher krankheit.
im arbeitsleben sieht das anders aus. der arbeitgeber müsste jetzt nicht zahlen, da es sich um die gleiche erkrankung handelt. das ist zum schutz der arbeitgeber geändert worden. der müsste nur bei einer neuen diagnose wieder 6 wochen zahlen.
da macht der gesetzgeber schon einen unterschied; ob arbeitslos oder berufstätig.
dazuz sei noch gesagt; wenn du vom alg1 in's krankengeld fällst, dann ändert der auszuzahlende betrag sich nicht. fällst du aber von der lohnfortzahlung in's krankengeld, dann bekommst du nur 68% ausgezahlt.
nun zur beruflichen reha:
du wirst deshalb nach tariflohn des vollschichtigen berufes bezahlt, weil die reha vollschichtig ist. ich habe in meinem beruf nur 15,75 stunden gearbeitet und habe das "übergangsgeld", so nennt sich die entlohnung wärend einer maßnahme, für 37,5 std bekommen. also unterm strich bedeutend mehr als wenn ich noch arbeiten gegangen wäre. das gild allerdings nur wenn der träger die rv ist. ist der träger die arge, dann bekommst du weiterhin nur hartz4. ob das n un gerecht ist, sei mal dahin gestellt. diese maßnahme läuft 1 jahr und besteht zu 2/3 aus praktika. der rest ist schule.
sicher kannst du eine wiedereingliderungsmaßnahme machen. das mußt du mit deinem fallmanager abklären. kann sein, das dann das aa zahlt. und dann wird es auch sicherlich die höhe vom alg1 sein.
mein alg1 läuft nächstes jahr im feb aus. bzw. es wird sich wohl etwas verlängern durch meine krankenzeit. aber das weiß ich so genau noch nicht. genaue auskunft kann ich nur darüber geben, was ich selber erlebt habe und was mir die krankenkasse mitgeteilt hat.
was folgekrankheiten angeht, muß nachgewiesen sein, daß diese krankheit ohne die vorerkrankung nicht aufgetreten wäre. ich weiß nicht, was du für einen draht zu deinem sachbearbeiter deiner kk hast, aber ich komme gut mit meiner klar und bekomme auch immer dort hilfe und auskunft. vielleicht kannst du ja mal eine reha beantragen. dein bearbeiter ist dir sicherlich beim ausfüllen der anträge behilflich. denn das zeigt ja auch, daß du alles versuchst um wieder fit zu werden.
lg chrissi
Hallo Putzfee und Chrissi,
vielen Dank für eure Antworten und entschuldigt, dass ich euch jetzt erst antworte.
Wer entscheidet denn dann darüber, ob diese Depressionen wirklich eine Folgekrankheit des Bandscheibenvorfalls sind oder unabhängig davon gekommen sind. Da kann man ja auch leicht das Gegenteil behaupten, um weiter Krankengeld zu bekommen. Wer muss dies denn dann beweisen und wie?
Vielen Dank für diese interessante und wichtige Info!
Weißt du denn auch, auf welche Gesetze man sich da berufen kann, dass es da diesen Unterschied zwischen arbeitslos und berufstätig gibt?
In Wikipedia steht unter Krankengeld:
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld
War dies schon krankheitsbedingt, dass du in deinem Beruf nur 15h gearbeitet hast oder hatte dies Gründe unabhängig davon?
Ich habe mal auf der Internetseite der Rentenversicherung zum Thema Übergangsgeld nachgelesen. Dort steht:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15796/SharedDocs/de/In...
Die Arbeitsagentur gibt zum Übergangsgeld im Grunde genommen die gleichen Infos:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26214/zentraler-Content/A07-Geldleistung...
Nach diesen Infos müßte das Übergangsgeld von der Rentenversicherung und das Übergangsgeld von der Arbeitsagentur also eigentlich in gleicher Höhe gezahlt werden. Allerdings ist es bei der AA vielleicht schwieriger, die Berechnungsgrundlage für Sonderfälle durchzusetzen, die bei der RV vielleicht eher die Regel ist.
Bei mir ist es so, dass ich noch keine 15 Jahre Wartezeit bei der RV erfüllt habe, und die berufliche Reha deshalb bei der AA beantragen müßte. Meine letzte Arbeit war bei einer Zeitarbeitsfirma, die mich zwar nach Tarif für Zeitarbeitsfirmen bezahlte, aber dieser Tarif war viel niedriger, als der Tarif, den ich in diesem Beruf ohne Zeitarbeitsfirma bekommen hätte. Wißt ihr, wie das in diesem Fall dann gehandhabt wird?
Außerdem arbeitete ich nur 30 h, aber nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern weil es eben nur eine 30 h Stelle war. Wird das Übergangsgeld in diesem Fall auch nach einer Vollzeitstelle berechnet?
Nun war ich aber bei Ausbruch der Krankheit schon ALG I Empfänger. Und die AA schreibt ja auch, dass wenn man vorher Krankengeld bezogen hat, dass dann "bei der Berechnung des Übergangsgeldes von dem Arbeitsentgelt ausgegangen wird, das der bisherigen Leistung zugrunde gelegen hat."
Und wenn man zu Beginn der Krankheit schon ALG I bekam, dann berechnet sich das Krankengeld ja nach ALG I, also es ist gleich hoch. Für das ALG I gibt es jedoch nicht diese Regelungen, dass dafür der Tariflohn meines zuletzt ausgeübten Berufes und eine Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt werden muss, sondern es richtet sich immer nur nach dem versicherungspflichtigen Nettolohn, den ich erzielt habe, auch wenn dies nur sehr wenig war. Und da dieser dann auch die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ist, ist er auch die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld. Verstehe ich das richtig?
Demzufolge bestände ein Unterschied in der Höhe des Übergangsgeldes darin, ob man bei Ausbruch der Krankheit noch berufstätig oder schon ALG I Empfänder war, oder?
Du hast ja geschrieben, dass du aus der Berufstätigkeit heraus erkrankt bist. Vielleicht wurde deshalb dann dein Übergangsgeld nach dem Tariflohn einer Vollzeitstelle berechnet?
Aber selbst wenn das Übergangsgeld nach dem tatsächlich erzielten Nettoentgelt der letzten Arbeitsstelle berechnet werden würde, selbst dann müßte es ja mehr werden (68%) als das ALG I (60%), oder?
Warst du zum Zeitpunkt der Reha schon arbeitslos oder standest du da offiziell noch im Beschäftigungsverhältnis?
Hast du ab Oktober 2007, als du während deines Krankengeldbezuges arbeitslos wurdest, dann weniger Krankengeld bekommen oder wurde es dir in gleicher Höhe weitergezahlt? Wenn das Krankengeld 75% oder nach deiner Angabe 68% des Nettoverdienstes beträgt, dann ist es ja höher als das ALG I, welches nur 60% des pauschalierten Nettoentgelts beträgt. Was ist aber, wenn man während der Krankheit arbeitslos wird? Wird einem das Krankengeld dann gekürzt?
Beziehst du das auch auf ALG I, dass wenn man vor der Reha schon ALG I bekam, dass das Übergangsgeld dann auch nur in Höhe des ALG I gezahlt wird und nicht 68% beträgt?
Hattest du länger als 1 Jahr Anspruch auf ALG I? Wenn du schon im Januar 2007 krank wurdest, dann sind das ja nächstes Jahr im Februar schon über 4 Jahre. Wenn du 1,5 Jahre Anspruch auf Krankengeld hast, 1 Jahr Anspruch auf ALG I und 1 Jahr die Reha über die RV gemacht hast, dann wären das 3,5 Jahre. Aber wie ist es zu erklären, dass du dann jetzt immer noch Anspruch auf ALG I und Krankengeld hast? Habe ich da irgendeinen Denk- oder Rechenfehler?
Wer hat denn dafür die Nachweispflicht? In dem Beispiel von Putzfee mit der Depression als Folgekrankheit des Bandscheibenvorfalls ist mir das z.B. nicht klar, wie man da nachweisen will, dass ohne den Bandscheibenvorfall die Depressionen nicht aufgetreten wären. Denn diese haben ja meistens mehrere und unterschiedliche Ursachen, die noch dazu oft gar nicht so klar auf der Hand liegen bzw. ermittelbar sind.
Bei welcher Krankenkasse bist du denn?
Hast du die berufliche Reha denn bei der KK beantragt?
Und was war das denn für eine Reha, die du gemacht hast? Lief die unter einem bestimmten Namen?
Vielen Dank für deine/ eure geduldigen Antworten und ausführlichen Informationen,
Sparschwein
Leider bekomme ich eine Fehlermeldung unter dieser Mailadresse.
Woran kann das liegen?
LG, Sparschwein
hallo sparschwein
sorry, du hast recht.. habe eine ziffer vergessen. hnier nochmal die richtige addi:
die geht ganz bestimmt.
lg chrissi
Hallo,
ich wollte hier mal berichten, wie es ausgegangen ist, vor allem für diejenigen, die vielleicht in einer ähnlichen Situation sind oder vielleicht mal dahin kommen.
Da ich nicht vorhatte, jetzt monatelang ohne Einkommen dazustehen, habe ich nochmal mit der AA geredet und ihr gesagt, dass ich den Widerspruch gegen den MDK zurückziehen werde, wenn ich deswegen sonst kein Geld bekomme.
Und nachdem ich der SB der AA dies gesagt hatte, von da an war sie wie ausgewechselt. Vorher schien sie wie taub auf den Ohren. Aber dann war sie auf einmal verständig und kooperativ. Zuerst versuchte sie, mich davon abzuhalten den Widerspruch zurückzuziehen und sagte, dies brauche ich doch aber nicht tun, wenn ich noch krank wäre. Ich sagte, der MDK hat mich aber gesund geschrieben und ich möchte jetzt nicht ohne Geld dastehen und deshalb werde ich den Widerspruch gegen den MDK zurückziehen und dann könnte ich ja meinen ALG I Anspruch geltend machen und die AA müßte auf jeden Fall zahlen.
Als die SB merkte, dass ich ernst machen würde, besprach sie sich 5 Minuten mit einer Kollegin (oder Vorgesetzten) und dann verkündete sie mir, dass sie mir das ALG I zahlen werden und dass ich den Widerspruch gegen den MDK nicht zurückziehen solle, da sie das Geld ja dann von der KK zurückbekommen würden, wenn dem Widerspruch stattgegeben wird. Genau das hatte ich ihr ja vorher auf Anraten der KK auch schon versucht klarzumachen. Verstehen wollte sie das alles aber erst, als ich den Widerspruch zurückziehen wollte.
Ich fragte, ob ich denn gegen den Ablehnungsbescheid der AA jetzt noch Widerspruch einlegen solle und sie sagte, das wäre nicht nötig. Sie wird mir den Bewilligungsbescheid schnellstmöglich zukommen lassen und am nächsten Tag hatte ich ihn!
Das es so einfach geht, hatte ich nun wirklich nicht erwartet. So wurden mir 2000€ Anwaltsgebühren und ein jahrelanger Klageprozess doch noch erspart.
Noch dazu ist mein von ihr berechneter Tagessatz an ALG I jetzt 20% höher als vor meiner Krankheit, also auch höher als mein Krankengeld, und ich habe wieder volle 12 Monate bewilligt bekommen, obwohl ich aber schon 6 Monate ALG I bezogen hatte, bevor ich krank wurde.
Kann sich das jemand erklären?
Am besten mache ich dazu jetzt aber eine neue Frage auf.
@ Chrissi > Ich habe das Mail nochmal losgeschickt. Vielen Dank!
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