harz 4 trotz 40-Std-Job ??
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Hallo zusammen,
ich bin ein wenig ratlos, daher bräuchte ich Eure Meinungen.
ich bin alleinerz. Mutter und lebe mit meinen 2 Kids 13 und 15 Jahre alleine.
seit 2 Monaten zahlt der KV keinen Unterhalt mehr, d.h. ich werde harz 4 beantragen müssen.
Trotz meiner Vollzeitstelle (1500 netto) und KG haben wir weniger Geld als Harz 4 Empfänger. Meiner Meinung nach kann ich das arbeiten auch ganz sein lassen, was meint Ihr ?
LG Andrea
Hallo Andrea
Das ist aber ein Aberglaube wenn du glaubst du hättest mehr Geld wenn du Hartz 4 bekommen würdest.
Du schreibst du hast 1500€ netto plus 368€ Kindergeld kann dir nur sagen
gehe weiterhin arbeiten und sei froh das du einen Vollzeitjob hast.
Klage den Unterhalt ein wenn der KV nicht mehr zahlt .Jugendamt kann dir vielleicht in einem Beratungsgespräch weiter helfen.
Weiss nicht wo du wohnst jedoch hier in Frankfurt kann man Kindergeldzuschuss beantragen und Wohngeld steht dir auch zu.
Dann solltest du hin kommen
Putzfee
@ Andrea
Na dann schnell: Kündige Deinen Job, damit Du mehr Geld hast, als wenn Du Deinen Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln und vor allem aus eigenen Kräften erwirtschaftest!!! *Ironieaus*
Also manche Leute haben schon Sorgen und ich muss sagen, wirklich am Hungertuch nagst Du mit Deiner Vollzeitstelle nun wirklich nicht! (Sag mir als was Du wo arbeitest, ich kenn genug Leute, die den Job machen würden, für dieses Geld, ohne sich zu beschweren, dass es zu wenig wäre!!!)
Wenn dies eine "kleine" Friseurin sagen würde, die pro Stunde (hier im "Osten") zwischen 3 und 4 € verdient und mit 2 Kindern alleine wäre, dann würde ich es verstehen!!! Aber nicht bei Deinem Verdienst! Du bekommst schätzungsweise 2.500 € brutto monatlich (wenn nicht sogar noch mehr!!!!!!!!), dass sind pro Stunde mind. 15,60 €. Was willst Du mehr????
Ich weiß ja nicht, wer Dir den Floh mit dem als "Hartz-VI-Empfänger mehr Geld, als wenn Du Vollzeit arbeiten gehst" ins Ohr gesetzt hat, aber ganz offensichtlich hast Du keine Ahnung, welche Leistungen Du tatsächlich bekommen würdest!
Ich kann ja mal versuchen, Dir zu zeigen, dass Du mit Deiner Arbeit und dem Kindergeld wahrscheinlich mehr Geld hast, als wenn Du auf der faulen Haut zu Hause liegen würdest! (Es stimmt schon, dass man mit den Leistungen ganz gut hin kommt, wenn man keine großen Ansprüche weiter hat, jedoch ist dies nicht die Erfüllung des Lebens, den ganzen Tag zu Hause zu hocken, denn für große Unternehmungen fehlt dann auch wieder das Geld!)
Dein Regelbedarf: 359 €
Mehrbedarf Alleinerziehend 129 € (dieser entfällt, sobald das große Kind 16 wird)
Regelbedarf Kind (13 J) 251 € (dieser erhöht sich ab dem 14. LJ auf 287 €)
Regelbedarf Kind (15 J) 287 €
= Regelbedarf gesamt 1.026 €
+ die Kosten für angemessenen Wohnraum und Heizkosten (die Wohnkosten sind nicht bundeseinheitlich geregelt, jedoch werden im ersten halben Jahr die tatsächlichen Wohnkosten übernommen und erst danach lediglich in Höhe der für Deine Stadt angemessenen Kosten)
= Gesamtbedarf Deiner Bedarfsgemeinschaft
Dem gegenüber hast Du ein Einkommen von ca. 2.500 € brutto / 1.500 € netto. Davon wird ein Freibetrag von 310 € (mindestens) abgezogen. Damit ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 1.190 €, zzgl. des Kindergeldes 368 €, ergibt sich ein anrechenbares Gesamteinkommen von 1.558 €.
Dieses ziehst Du jetzt von Deinem o.g. Bedarf ab. Und hast Du nun tatsächlich weniger als ein "fauler" Hartz IV- Empfänger???? Dabei musst Du aber bedenken, dass Dein tatsächliches Einkommen nicht bei 1.558 € liegt, sondern bei 1.868 €. Die 1.558 € wäre nur das Einkommen, welches auf Deinen/euren Bedarf max. angerechnet wird!
Wie Putzfee bereits richtig feststellte, solltest Du vorrangig den Unterhalt beim Kindsvater einfordern, denn dieser ist dafür zuständig! Als nächste Möglichkeit gibts noch vorrangig die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und den Kinderzuschlag. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Du dafür auch schon fast zu viel verdienst. Kannst es Dir aber trotzdem unverbindlich durchrechnen lassen!
P.S. Um ganz ehrlich zu sein: Geh lieber Vollzeit für Deinen "Hungerlohn" arbeiten, als Dir halbjährlich freiwillig den Streß der erneuten Antragstellung anzutun! Du musst dabei sämtliche Konten offen legen und wenn Du dann ein bissl zu viel Vermögen hast, dann bekommst Du auch nichts!
Entschuldige bitte meine barsche Reaktion, aber Dein Beitrag zeigt mir mal wieder, dass es scheinbar doch ganz lukrativ ist, nicht arbeiten zu gehen und lieber arbeitslos zu Hause zu sitzen!
Also Ihr Lieben, erstmal vielen Dank für Eure Antworten, wie ich sehe haben mir die Antworten allerdings nicht weitergeholfen.
Erstmal möchte ich meinen Job auf keinen Fall aufgeben, das steht nicht zur Debatte.
Zum Zweiten habe ich nicht gesagt dass Harz 4 Empfänger faul sind.
Fakt ist, dass der KU seit zwei Monaten wegfällt und der KV nicht zahlt. Die Errechnung des Bedarfs für meine kleine Gemeinschaft ist zwar gut aber nicht korrekt. Es fehlen nämlich die Kosten für Unterkunft und Heizung, die sich monatlich auf 575 € belaufen.
Also - wer richtig rechnet ist klar im Vorteil - Fakt ist, dass trotz Vollzeitstelle ein Manko von 63,- € entsteht, dass von mir nicht zu erwirtschaften ist. Wohngeld steht mir keines zu, das wurde bereits geprüft.
Also wie ich das sehe - habe ich mit Harz 4 mehr - trotz Vollzeitstelle !
LG Andrea
Achja - 1500 Euro netto entsprechen 2200 € brutto, bei Steuerklasse II.
Welchen Teil meiner Bedarfsberechnung hast Du nicht verstanden? Ich habe die Wohnkosten nicht vergessen. Da diese aber nicht von Dir angegeben wurden, konnten diese meinerseits nicht berücksichtigt werden!
Jetzt also nochmals richtig:
Dein Regelbedarf: 359 €
Mehrbedarf Alleinerziehend 129 € (dieser entfällt, sobald das große Kind 16 wird)
Regelbedarf Kind (13 J) 251 € (dieser erhöht sich ab dem 14. LJ auf 287 €)
Regelbedarf Kind (15 J) 287 €
= Regelbedarf gesamt 1.026 €
+ KdU 575 €
= Gesamtbedarf Deiner Bedarfsgemeinschaft 1601 €
Auch unterliegst Du einem Irrglauben, dass Du 63 € (bzw. laut meiner Rechnung 43 €, denn das anrechenbare Einkommen beträgt 1558 €) weniger hast, als ein Hartz IV- Empfänger, denn Dein tatsächliches Einkommen beträgt nicht 1558 € sondern 1.868 €, damit liegst Du mit 267 € über dem eigentlichen Bedarf.
Der Anspruch auf die Sozialleistung ergibt sich nur aufgrund der "großzügigen" Einkommensanrechnung, denn von Deinem Nettoeinkommen wird ein Freibetrag abgezogen, der deswegen nicht weg ist, sondern Dir zum Verbrauch zur Verfügung steht! Sprich die "fehlenden" 63 € hast Du schon erwirtschaftet, doch Du redest Dir ein, dass Du eben weniger hast, als einer der nur die staatlichen Leistungen bekommt.
Um es nochmals anders auszudrücken: Wenn Du diese Leistungen beantragen würdest, dann hättest Du
- Nettoeinkommen 1.500 €
- Kindergeld 368 €
- ALG II 43 €
= Gesamteinkommen 1.911 €
Ein Leistungsbezieher ohne Einkommen hat nur die 1.600 €!!!
Also doch Harz 4 trotz Vollzeitstelle, genau das wollte ich wissen, vielen Dank.
Im übrigen rede ich mir nicht ein, weniger zu haben, als ein Harz 4 Empfänger, das habe ich nie gesagt.
Dann lies Dir nochmal Deinen ersten Beitrag durch: "Trotz meiner Vollzeitstelle (1500 netto) und KG haben wir weniger Geld als Harz 4 Empfänger."
Und in Deinem 2. Beitrag warst Du der Meinung 63 € weniger zu haben: "Also - wer richtig rechnet ist klar im Vorteil - Fakt ist, dass trotz Vollzeitstelle ein Manko von 63,- € entsteht, dass von mir nicht zu erwirtschaften ist.", obwohl Dein tatsächliches Einkommen wesentlich höher liegt!
Wenn Du Dir wegen 43 € wirklich diesen Streß antun möchtest, dann bitte. Bedenke aber, dass der Alleinerziehendenmehrbedarf mit dem 16. Geburtstag Deines großen Kindes wegfällt und ihr dann auch keinen Anspruch mehr haben werdet!
Versuch lieber über den Kindsvater den Unterhalt einzuklagen. Wieso zahlt dieser nicht mehr? Er muss mind. noch bis zum 18. Geburtstag zahlen! Hast Du keinen Unterhaltstitel?
ja der Titel, den gibts - er zahlt aber trotzdem nur wann er will und dann auch noch nicht mal die Hälfte, die er muss.
Lt. Titel stehen mir 600 Euro mtl. zu, bisher habe ich 250 Euro mtl. bekommen,
Seit 2 Monaten ist er arbeitslos, muss wohl jetzt auch weniger zahlen aber das ist noch nicht ausgerechnet.
Seine Schulden bei mir belaufen sich auf über 40.000 Euro, da wir schon einige Zeit getrennt bzw. geschieden sind und ich permanent geklagt habe.
Ich werde dann jetzt erneut klagen, was bleibt mir anderes übrig. Ob ich dadurch was erreiche, steht erstmal in den Sternen.
Sorry bin ein wenig frustriert aber nur weil man klagt, heisst das nicht dass man was kriegt.
Ich kenn einen Fall, da hat die Frau den Unterhalt auch eingeklagt, weil der Mann nicht immer zahlen konnte. Das Ende vom Lied war, dass er ein Jahr lang die Unterhaltszahlung nachweisen musste.
Und die Krönung des Ganzen war, dass die Frau in dieser Zeit Leistungen nach dem SGB II bezog, die Unterhaltszahlungen aber noch angegeben hat! Die hat im Endeffekt doppelt kassiert!
P.S. Mit dem Titel ist er verpflichtet Unterhalt in der genannten Höhe zu zahlen. Unter welchen Voraussetzungen der abgeändert wird, weiß ich nicht, aber ganz so einfach ist das wohl nicht!
Hast Du einen Anwalt, der Dich dabei unterstützt? Da könntest Du bei Gericht wahrscheinlich mehr erreichen!
Andrea ganz ehrlich es ist Stress pur du musst jeden Monat deine Lohnabrechnung abgeben bedeudet verzögerter Zahlungseingang ,die laufenden Kosten verschieben sich Vermieter Ist nicht enzückt.
Versuch lieber ein paar Stunden Samstags einen Minijob dazuzunehmen als in die Mühle reinzukommen du kommst schlecht wieder raus.
Ganz ehrlich über das Einkommen hätte ich mich gefreut .
Wenn der KV nicht zahlt sieht das mit dem Mietzuschuss ja dann auch wieder besser aus weil ja das an Geld wegfällt.
Und der Kindergeldzuschuss steht dir auch zu
Putzfee
Ja, den habe ich, sogar für Montag schon einen Termin.
Ich finde es frustrierend, den ganzen Monat hart zu arbeiten, mit der Doppelbelastung klarzukommen zu müssen und ständig noch dem Geld für die Kinder hinterherzulaufen. Das Gericht ist zwar fair, aber bis alles geklärt ist, geht wieder ein halbes Jahr vorbei und ob er letztendlich dann zahlt, weiss auch niemand. Der zuständige Gerichtsvollzieher fährt schon garnicht mehr hin, weil mein Exmann sämtliche Autos und Motorräder auf seine Freundin überschrieben hat und so weiter, und so weiter. Und wie man zwischenzeitlich klarkommt, interessiert das Gericht auch nicht, ständig rennst Du wieder zu irgenteiner Behörde oder musst wohlmöglich noch zusätzlich arbeiten:
Wenn ich das Geld schon alles hätte was den Kids noch angeblich noch zusteht............. der lacht mich doch aus wenn wieder ein Titel kommt
Hallo Putzfee ,
also mit den Abrechnungen das wird nicht das Problem sein, weil ich monatlisch pauschal immer die gleiche Summe bekomme. Und die Verzögerung sehe ich nicht als Problem, da ja am 1. jeden Monat das Gehalt schon da ist.
LG Andrea
Welchen Teil meiner Bedarfsberechnung hast Du nicht verstanden? Ich habe die Wohnkosten nicht vergessen. Da diese aber nicht von Dir angegeben wurden, konnten diese meinerseits nicht berücksichtigt werden!
Jetzt also nochmals richtig:
Dein Regelbedarf: 359 €
Mehrbedarf Alleinerziehend 129 € (dieser entfällt, sobald das große Kind 16 wird)
Regelbedarf Kind (13 J) 251 € (dieser erhöht sich ab dem 14. LJ auf 287 €)
Regelbedarf Kind (15 J) 287 €
= Regelbedarf gesamt 1.026 €
+ KdU 575 €
= Gesamtbedarf Deiner Bedarfsgemeinschaft 1601 €
Auch unterliegst Du einem Irrglauben, dass Du 63 € (bzw. laut meiner Rechnung 43 €, denn das anrechenbare Einkommen beträgt 1558 €) weniger hast, als ein Hartz IV- Empfänger, denn Dein tatsächliches Einkommen beträgt nicht 1558 € sondern 1.868 €, damit liegst Du mit 267 € über dem eigentlichen Bedarf.
Der Anspruch auf die Sozialleistung ergibt sich nur aufgrund der "großzügigen" Einkommensanrechnung, denn von Deinem Nettoeinkommen wird ein Freibetrag abgezogen, der deswegen nicht weg ist, sondern Dir zum Verbrauch zur Verfügung steht! Sprich die "fehlenden" 63 € hast Du schon erwirtschaftet, doch Du redest Dir ein, dass Du eben weniger hast, als einer der nur die staatlichen Leistungen bekommt.
Um es nochmals anders auszudrücken: Wenn Du diese Leistungen beantragen würdest, dann hättest Du
- Nettoeinkommen 1.500 €
- Kindergeld 368 €
- ALG II 43 €
= Gesamteinkommen 1.911 €
Ein Leistungsbezieher ohne Einkommen hat nur die 1.600 €!!!
ja, zuzüglich Kindergeld ! das fällt doch nicht weg, also 1601 + 368 = 1969 €
Irrtum, das Kindergeld wird auch bei einem Hartz VI- Empfänger zu 100 % auf die Leistungen angerechnet. Sprich anstelle des Regelbedarfs von 251 € / 287 € haben die Kinder dann nur noch einen Bedarf von 67 € / 103 € (bei einem Kindergeld von 184 €). Erst ab dem 18. Lebensjahr werden pauschal 30 € für private Versicherungen in Abzug gebracht! Davor wird das Kindergeld zu 100 % angerechnet!
P.S. Das dem Vater so wenig an seinen Kinder liegt, ist traurig!!!
Ja das finde ich auch aber daran ist wohl nichts zu ändern.
Wir sind schon über 11 Jahre getrennt bzw. geschieden, aber gekümmert hat er sich nie.
Letztes Jahr hab ich sogar ohne Anwalt das komplette alleinige Sorgerecht bekommen, das sagt ja schon Alles. Es gab noch nicht mal eine Verhandlung, nur eine Sitzung beim Jugendamt und einen Besuch von der Gerichtshelferin, beide schrieben einen Bericht ans Gericht, dann kam das Urteil und das wars.
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