Ich muss etwas ausschweifen um den Sachverhalt zu erleutern.
Also, schulische Ausbildung (staatlich anerkannt) absolviert, schon einige Male in DE gearbeitet und ueber 25.
Ich bin vor 2 Jahren nach Bulgarien gezogen um hier zu arbeiten. Lebe hier mit meiner bulgarischen Freundin (ueber 25) und sie wird bald ein Kind erwarten.
Nun planen wir nach Deutschland zurueckzukehren, damit ich eine zweite Ausbildung (betrieblich) machen kann. Momentan sieht es so aus das wir vorerst Unterkunft bei meinen Eltern finden wuerden (beide berufstaetig).
Meine Frage in diesem Falle ist, kann sie als nichtdeutsche (nachweislich = Baby) Lebenspartnerin Hartz IV oder sonstige Hilfen beantrangen, bisher stosse ich immer an die 3 Monatshuerde.
Desweiteren, wie sieht es mit Geburt aus, da sie ja noch nicht in Deutschland versichert ist/war, gibt es dort Beihilfen, da ja eine Geburt auch nicht so guenstig ist.
Sofern ich normal Arbeit haette, verstehe ich die Regeln grob, aber bei Ausbildungen gibt es zuviele Ausschlusskriterien (und der Antrag ja auch ueber sie laufen wuerde).
Weiterhin, bestehen dann auch Ansprueche (wenn ausserhalb des Elternhauses, fuer Wohngeld) Kindergeld, Elterngeld oder sonstiges. Da sie ja Dank der Schwangerschaft ca. 1-2 Jahre erwerbs"unfaehig" ist.
Werde bald kurzfristig in Deutschland sein, und moechte vorbereitet fuer ein Gespraech mit einem Sachbearbeiter sein, damit ich nicht die Haelfte aussen vor lasse.
Vielen Dank euch,
Dominic