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Liebe Forenmitglieder,
für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.
Die Situation: Mein Sohn (19, mit Schulabschluss, ausbildungsplatzsuchend) hat eine Nebentätigkeit mit einer Vergütung von ca. 350 Euro netto für ca. 3 Monate aufgenommen. Ich (52, Hartz IV-Empfängerin, geschieden seit 2000). Mein Sohn und ich leben gemeinsam in einer Wohnung (so genannte „Bedarfsgemeinschaft?)
Meine Fragen: Wirkt sich der Verdienst meines Sohnes mindernd auf meine Hartz IV-Bezüge aus? Stimmt es, dass mein Sohn die ersten 100 Euro für sich behalten darf und von dem Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt lediglich 20 % erhält?
Können wir das Ganze umgehen, indem sich mein Sohn eine eigene Wohnung nimmt bzw. kurzfristig zu seinem Bruder zieht?
Ganz, ganz lieben Dank für eine Antwort bereits im Voraus.
Eure Lisa