Wie hoch darf das Einkommen bzw. die Pension des einen Ehepartners sein, wenn der andere Partner eigentlich Anspruch auf Hartz IV hat?
Der Ehemann mit Hartz IV-Anspruch muss von HH wieder auf's Land zur Ehefrau ziehen, da er aufgrund fehlender Einnahmen (erst ALG 1, dann Hartz IV, dann gestoppt, immer noch beim Rechtsanwalt, noch keine endgültige Entscheidung seit einem Jahr!), die Räumungsklage bekommen hat. Die Arge hat immer von einer Bedarfsgemeinschaft gesprochen und deswegen nicht mehr gezahlt. Damit der Ehemann nicht verhungert, hat ihn die Ehefrau mit versorgt. Lange vor der Hartz IV-Beantragung hat der Ehemann in HH die Wohnung gehabt und gearbeitet. Arbeit verloren, er ist schon älter! Man besucht sich und war vorher mehr als ein Jahr räumlich usw. getrennt. Ehevertrag vorhanden, gilt nur bei Scheidung. Der Ehemann ist, seitdem die Sachen beim RA. und z. T. vor Gericht gegangen sind, nicht KRANKENVERSICHERT!
Die Frage ist nun: Wie hoch darf das Einkommen der Ehefrau sein (Pension 50 %), die fast ganz und für die anderen Kosten wie Energie usw. sowie für die Abzahlungen des kleinen Hauses draufgeht, sein? Bzw. wie kann man der ARGE gegenüber argumentieren? Wenn die Ehefrau auch noch das Haus verliert, sind beide ohne Dach über dem Kopf! Außerdem ist es schwierig, ein Haus auf dem Land zu verkaufen.
Freuen uns über Meinung dazu. Dringend! Danke.