Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bzgl. Hartz 4 und Schwerbehinderung.
Ich bin seit 2009 Arbeitslos und wäre nun ab Ende Juli 2010 in Hartz 4. Nächste Woche soll ich dann alle ARGE Anträge abgeben.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe letztes Jahr im März vom Versorgungsamt die Bescheinigung über 30% Schwerbehinderung erhalten. (wegen Diabetes Mellitus Typ 2 und verschleisses der Lendenwirbelsäule. Sprich: Rückenschmerzen bei Belastung) Der Bescheid für den Verschlimmerungsantrag in diesem Jahr steht übrigens noch aus.
Nun hat der Fallmanager der ARGE Wuppertal mir schon mal vorab mitgeteilt, dass ich aus meiner jetzigen Wohnung (in der ich ALLEIN seit 2002 wohne) wohl ausziehen muss.
Meine Wohnung kostet knapp 380 Euro (298 Kaltmiete, plus 81 Euro Nebenabgaben), hat 57,53 qm und es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung.
(Mit Eigenanteil/Geschäftsguthaben von 300 Euro)
Kann ich wegen meiner Schwerbehinderung einen geforderten Umzug der ARGE (ohne Nachteile für mich!?) verweigern?
Mein Diabetsarzt und Orthopäde haben ihre Praxis zum Beispiel direkt "um die Ecke" und ich wohne auch sehr Zentral.
Falls ich doch Umziehen muss, welche Kosten übernimmt dabei die ARGE?
Da ich ja ein Rückenproblem habe und mir niemand beim Umzug helfen kann, zahlt die ARGE in dem Fall auch das Umzugspersonal?
Danke im voraus für eure Antworten.