Hartz 4 mit Kleingewerbe/Nebengewerbe beantragen
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Hallo,
jetzt stelle ich einfach mal hier meine Frage, habe zwei Monate gelesen, E-Mails geschrieben und nichts bekommen oder gelesen was wirklich zu meinem Problem paßt und hoffe jetzt das Ihr mir helfen könnt.
Also mein Gedanke ist: Kleingewerbe / Nebengewerbe Anmelden.
Ich möchte mich Selbständig machen mit Logistik und Kurierfahrten (ich weiß möchten viele). Da ich null Startkapital habe kommt für mich ein Vollgewerbe mit Arge Förderung erstmal nicht in Frage. Deshalb meine Idee,
Ich möchte ein Nebengerwerbe beantragen (Mit Steuern, Versicherungen usw habe ich mich schon beschäftigt) und mir das bis zu vollen Selbständigkeit aufbauen.
Ist es möglich und was muß ich beachten oder Beantragen wenn ich.
Mir ein Auto auf Kredit kaufe (Ratenzahlung), Werbung schalte, bei Kurierunternehmen mir die Ausstattung hole und dort Arbeite. Mein Gedanke dabei ist
Ca. Einnahmen 200 - 400 Euro (weil man darf ja nur 14,5 Stunden in der Woche arbeiten)
und die Einnahmen gegenrechne mit dem Auto, Spritkosten, Werbungskosten, Reperaturen, Webseitengestalltung usw.
Einnahmen Ausgaben
400,00 Euro Autorate 140,00 Euro
Versicherung 100,00 Euro
Spritkosten 60,00 Euro
z. B. Navi 90,00 Euro
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400,00 Euro 390,00 Euro
Also Gewinn 10,00 Euro (ist gerade nur so ein Beispiel)
Also das jeden Monat mit Dingen die man so benötigt für das Gewerbe. Weil ich kann ja kein Neu Auto anschaffen, also gebraucht, das bedeutet der Wagen muß richig fit gemacht werden. Funkgeräte und Palm´s vom Kurierunternehmen. Eigenwerbung auf dem Auto, Flyer drucken lassen. Usw usw
Ist das so möglich, wenn ja, was muß ich so beantragen oder mit wem muß ich beim Amt reden und worüber.
Will also kein Gewinn erziehlen sondern das Gewerbe aufbauen um ca in einem Jahr voll Ausgestattet zu sein damit ich voll Selbständig sein kann und somit dann Weg von Hartz 4 bin.
Ich danke euch für alle Infos.
greez
Chris
Also Chris aus B
bevor ich jetzt alle Punkte abarbeite stellt sich mir die frage ob du weisst was du da geschrieben hast.
Als erstes wer sagt dir das du nur 14,5 Stunden arbeiten darfst und wie möchtest du was Aufbauen bei 10 Euro Gewinn.
Also mal die Schritte die ich gegangen bin
Fallmanager gehen Plan vorlegen vorraussichtliche Gewinn Einschätzung abgeben.Gewerbe anmelden und nach 6 Monaten alle Papiere Amt vorlegen und Anspruch hast du auf die Förderung wenn du sie willst und wenn sie von der Stelle abgesegnet wird das dein Buissnisplan OK ist.
Mach dir lieber noch mal Gedanken über dein Vorhaben wenn du wirklich raus aus Alg2 willst ,darfst du es bestimmt nicht so angehen wie du es schreibst.
LG Putzfee
Beispiel Einnahmen 500 Euro die werden dir dann auf dein ALG2 Verrechnet
Hallo Chris
Du kannst Dir auch Förderung von der Gfaw holen.
Da bekommst du mehr wie von der arge.
Gruß Kirsten
Hallo, danke für deine Antwort, aber das ist das was mir auch nicht weiterhilft.
Ich bin ja nicht blöde, habe mich ausgiebig damit beschäftig. nebengwerbe 17.000 Euro im Jahr, wenn du von der Arge Geld bekommst darfste 14,5 Stunden pro Woche dafür aufwenden, ansonsten ist ein ein Vollgewerbe und du mußt deinen Antrag anders stellen. Es zählt als Nebentätigkeit, vieviel darfst du bei einer Nebentätigkeit Arbeiten??? Genau, diese Zeit nur. Außer du bekommst eine MAE von Amt, da darfst du dann mehr Arbeiten, in der Freien Wirtschaft (also 400, 165, 100 Euro Jobs)nur diese Zeit. Genauso wie mit den Verschiedenen Steuerberechnungen usw usw. Bin gelernter Bürokaufmann, habe BWL angefangen zu Studieren, war Vertriebsleiter, Lagerleiter und sogar mal Niederlassungsleiter. Also kenne ich mich aus mit Aufrechnungen, Buchhaltung, Kalkulationen usw usw.
Das ist aber ja nicht mein Problem, Buissnisplan ist ja für Vollgewerbe und du bekommst dann nur für 1 oder 2 Jahre Förderung und dann Ende.
Aber du hast dann die vollen Kosten und somit hast du null Geld für neue Anschaffungen oder überhaupt dein Gewerbe aufzubauen. Damit ist es ohne Startkapital wieder zum Scheitern verurteilt.
Nachtrag wegen anderer Antwort: Nein ich möchte weiter erstmal bei der Arge bleiben bis ich genug Material für ein richtiges Gewerbe habe. Also nicht irgendwelche anderen Hilfsmittel, Förderungen usw usw. Ist mir jetzt schön blöde vom Staat zu leben, bin aber Glücklich das er mich oder uns überhaupt Monatlich Geld zum Leben gibt. Deshalb will ich ja auch so schnell wie möglich wieder raus da, aber mit eigenmittlen. Leider habe ich null Startkapitla für Anschaffung von Auto und für die Werbung usw usw. Erarbeiten ist da schon der Richtige Weg finde ich.
Mein Plan:
Ich möchte mit einen Nebengewerbe starten und dann daraus in 1 - 2 Jahren ein richtiges Gewerbe machen. Da es aber alles anders läuft beim Amt als beim Finanzamt, Steuer usw ist meine Frage ob ich das so kann?
Also das was ich verdiene wieder ausgeben für das Gewerbe, also gegenrechnen, das nur ein kleiner Gewinn übrigbleibt, also wie im Beispiel 10,00 Euro und der Rest wird für Anschaffungen wieder ausgegeben.
Hoffe ich habe mich jetzt richtig ausgedrückt oder verständlicher. Was muß ich da beachten, geht das überhaupt, mit wem muß ich reden oder wo muß ich was beantragen.
Deshalb kein Richiges Gewerbe erstmal, da würde ich mit der Förderung so ca. auf 1.500,00 Euro (hört sich viel an, wer aber Selbständig ist weiß das Versicherungen, Miete, Strom, bei mir ja das Auto dann, Werbung usw, da bleiben dann null wenn nicht sogar minus Übrig) im Monat kommen weil keine Kontakte und warcheinlich wenig Aufträge. Da dann gegengerechnet die Ausgaben, da stehe ich ja in einem Jahr wieder beim Amt weil ich nicht genug Verdiene zum Leben. Habe ich schon alles durchgerechnet und den sogenannten B-Plan erstellt. Deshalb bin ich ja auf diese zwischen Lösung gekommen bzw habe ich beim Nachforschen gefunden. Aber alles was ich immer gefunden habe sind Leute die einfach nur Geld nebenbei Verdienen möchten und dann drehen sich immer die Fragen darum, aber keiner der daraus ein voll Gewerbe anstrebt, also mit Anschaffungen und ob man diese bei der Arge gegenrechnen kann mit Anschaffung oder Verbrauchsgütern die benötigt werden um das Geld überhaupt zu erwirtschaften.
greez
chris
Chris bin nach wie vor überzeugt das es so nicht klappt.
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet das mir die Vorsteuer erspart.So habe ich die Chance in aller Ruhe meine Umsätze zu steigern denn wenn das nicht der Fall ist bekommst du auf die Füsse getreten.
Die Arge gibt dir eine Eingliederungsvereinbarung damit musst du dann zum gennaten Förderverein nennt sich in jeder Stadt anderst bei mir war es Kompass da wird alles durchleuchtet und erst wenn die ihr OK geben kannst du die Selbstständig machen egal ob Neben oder Kleingerwerbe wie auch immer.
Wenn ich Anschaffungen habe muss ich die vom Amt absegnen lassen ob ich diese kaufen darf denn es gibt eben auch Leute die dann sagen Gewinn Verlust Rechnung 0 und das ist eben nicht das was die Arge sehen will.
Als Alg2 Empfänger wirst du auch keinen Kedit bekommen.
Die einzige Möglichkeit ist einen Termin beim Fallmanager machen vortragen und sehen was passiert.
Putzfee
Die wöchendliche Arbeitszeit bezieht sich nur darauf Krankenversicherung oder nicht aber da du solange du Geld von der Arge bekommst KV bist ist das schon mal kein Thema denke ich also kannst du genauso gut ein Kleingewerbe anmelden
Deine Antwort (halbwissen)
Die wöchendliche Arbeitszeit bezieht sich nur darauf Krankenversicherung oder nicht aber da du solange du Geld von der Arge bekommst KV bist ist das schon mal kein Thema denke ich also kannst du genauso gut ein Kleingewerbe anmelden
Dann zu der Arbeitszeit, hier mal die Info:
Als Arbeitslose(r) können Sie eine Nebenbeschäftigung in Form einer selbständigen Tätigkeit (Was dem Kleingewerbe/Nebengewerbe entspricht) ausüben, wenn die Tätigkeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst.
Quelle: Ines Zemke
Beratungstelefon zur Mittelstandsoffensive des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Habe ja in zwei Wochen Termin dort, bis dahin will ich aber wissen was ich machen , beantragen muß, welche Formulare, was kann ich wirklich gegenrechnen und was nicht usw usw
@ Chris,
Ich befürchte, Du hast hier lediglich ein Halbwissen.
Der von Dir zitierte Satz bezieht sich auf ARBEITSLOSE und damit den Kundenkreis des Arbeitslosengeld I (SGB III). Im SGB II, also beim Arbeitslosengeld II, ist es nicht zwingend erforderlich arbeitslos zu sein.
Es gibt mehr als genug Leute, die Vollzeit (35 / 40 Stunden pro Woche) arbeiten, egal ob nun selbständig oder als Arbeitnehmer und bei denen das Einkommen nicht zum Leben reicht.
Auch könntest Du für 100 € Einkommen im Monat eben täglich 10 Stunden an 7 Tagen die Woche und das 4 Wochen im Monat. Nur wird das wahrscheinlich keiner machen, weil der Stundenlohn dann nur bei 0,35 € liegt. Und wer es doch macht, ist entweder dumm oder bekommt tatsächlich noch ein bissl was schwarz auf die Hand!!!
Es ist daher egal, ob Du nun Deine Selbständigkeit lediglich als Nebenerwerb ausüben möchtest oder gleich im Haupterwerb einsteigst.
Jedoch sollte Dein Hauptaugenmerk auf der Gewinnerzielung liegen und nicht darauf, so viel wie möglich vom Umsatz wieder in neue Dinge zu investieren. Sprich Investitionen auch vorher mit Deinem Vermittler bzw. dem Leistungssachbearbeiter ab, sonst gibts ein böses Erwachen, wenn die plötzlich Deine Anschaffungen eben nicht als betrieblich notwendige Betriebsausgabe anerkennen.
Betriebsausgaben müssen notwendig sein und nicht aufschiebbar. In wieweit nun ein Navi wirklich betrieblich notwendig ist, kann Dir nur der beantworten, der es Dir als Betriebsausgabe anerkennen muss!
Du solltest Dir daher im Klaren sein, ob Du es mit Deinem Vorhaben tatsächlich schaffen kannst.
Auch gibt es im SGB II die Möglichkeit ein Einstiegsgeld zu erhalten, dabei handelt es sich um das Gegenstück zum Gründungszuschuss im SGB III. Diese Leistung wird nicht auf Deine Alg II angerechnet (ist ja auch eine Leistung des SGB II). Dafür musst Du aber eben einen Businessplan und diverse andere Sachen vorlegen.
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