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Hallo hab mal eine Frage in Bezug Krankenversicherung

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2 neue Antworten [Letzter Beitrag]
Mi, 03/03/2010 - 16:03
Minki
Benutzer offline. Letzter Login vor 20 Wochen 4 Tage Offline
Angemeldet: 03/03/2010
Beiträge: 5

Ich bin eine Frau um die 45 Jahre und lebe mit meinem Lebensgefährten und meinem jüngsten Sohn in einem Haus zur Miete und habe im Dezember Hartz 4 beantragen müssen da mein ALG auslief und meine Bewerbungen nichts brachten. Nun habe ich inzwischen alle Unterlagen bald doppelt und dreifach ausgefüllt und beantragt und noch keine Zusage. Das schlimme ist eigendlich das ich dadurch nicht krankenversichert bin da ich nicht verheiratet bin und das auch die Arge nicht im geringsten interessiert. Was kann ich machen?


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Do, 04/03/2010 - 01:08
#1
H4_der_Erste
Bild von H4_der_Erste
Benutzer offline. Letzter Login vor 1 Tag 5 Stunden Offline
Angemeldet: 24/02/2010
Beiträge: 136
Hey Minki

Ich weiß nicht bei welcher Kasse Du vorher versichert warst. Wenn Du bis heute nichts von der Arge erfahren hast zweifle ich erst mal an der Kompetenz des  zuständigen Sachbearbeiters  Der sollte während eines Telefonats im Computer die Daten einsehen und Dir auch Auskunft geben können.

Wenn der aber zu "unerfahren" in seinem Job ist ruf doch einfach mal bei Deiner Krankenkasse an ob Du dort noch geführt wirst. Gesetzliche Krankenkassen werden normalerweise automatisch von der Arge übernommen. Wie es bei einer privaten Versicherung aussieht weiß ich nicht. Vielleicht hat die Arge Dich ja automatisch in die AoK gesetzt und bezahlt dort. Dann solltest Du aber mittlerweile eine Versichertenkarte der AoK haben.

Wenn Anruf bei Arge und der bisherigen Versicherung nix bringen sollten ruf einfach mal die AoK an, die  geben sicher Auskunft und beraten

Spätestens nach einem Arztbesuch wird die alte Kasse sich bei Dir melden wenn etwas nicht stimmen sollte. Vielleicht schickt sie dann sogar eine Rechnung. Diese solltest Du dann aber schleunigst (bei einem persönlichen Termin am besten) dem Sachbearbeiter (nicht dem Arbeitsvermittler, der hat damit nix zu tun) vorlegen und fragen was der Unsinn soll.

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Do, 04/03/2010 - 21:34
#2
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 6 Stunden 29 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
@ minki Wenn Du wirklich

@ minki

Wenn Du wirklich seit Januar auf die Bewilligung wartest, dann hilft nur ein einstweiliges Anordnungsverfahren. Untätigkeitsklage ist erst nach 6 Monaten möglich, bzw. zulässig!

 

Aber vorab wäre zu klären, wieviel Dein Partner verdient. Schließ eine freiwillige Versicherung bei Deiner jetzigen Krankenkasse ab. Die Beiträge soll / muss eben erstmal Dein Partner übernehmen.

Bei einer Bewilligung ab Antragstellung wirst Du in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder pflichtversichert. Dann muss Dir die Krankenkasse die gezahlten Beiträge wieder zurückerstatten.

Wenn es eine Ablehnung wird, weil Dein Partner zuviel verdient, dann musst Du Dich sowieso selbst versichern.

 

Also als erstes zur Krankenkasse und eine freiwillige Versicherung abschließen. Und danach ggf. zum Gericht.

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