Hallo, bin neu hier und brauche direkt einen Rat
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Hallo,
ich bin Mari und brauchte mal direkt einen Rat.
Mein Mann und ich werden uns trennen. So werde ich mit meinen beiden Kindern ( 8 + 12)ausziehen. Nun wohnen wir in einem kleinen Ort, wo die Wohnungsauswahl nicht gerade groß ist.
Ich war in den letzten 12 Jahren kostenlos mithelfende Ehefau im Betrieb meines Mannes. Also, ich habe keinerlei eigenes Einkommen gehabt.
Im Internet verdiene ich ca. 250,00 - 300,00 €, allerdings läuft das noch auf meinen Mann. Da es eigentlich meine Tätigkeit ist, werde ich das umändern auf meinen Namen und mir einen Gewerbeschein zulegen.
Nun zu meinen Fragen. ich habe mir gestern eine Wohnung angesehen, die ich gerne nehmen würde. Allerdings ist die Wohnung ca. 100 m2 groß, die Kaltmiete beträgt ca. 410,00 € zzgl. 120,00 € Nebenkosten (inkl. Heizung)
Kann mir die Arge die Wohnung verweigern, weil sie zu groß bzw. zu teuer ist? Wie gesagt, andere Wohnungen sind im Moment nicht frei. Oder gibt es bei Selbstständigen, die eine Aufstockung benötigen, andere Regelungen?
Ich arbeite natürlich daran, dass das Einkommen aus dieser Tätigkeit höher wird und ich davon leben kann.
Außerdem wüsste ich noch gerne, ob es sinnvoller ist, den Gewerbeschein direkt zu beantragen oder lieber erst noch zu warten. Ich habe gelesen, dass man unter bestimmten Umständen eine Förderung für Selbstständige bekommt.
ich weiß nicht, was (auch finanziell) auf mich zukommt und habe ziemlich viel Angst. Deshalb würde ich mich über rasche Antworten sehr freuen.
Viele Grüße
Mari
Hallo,
Du könntest die Wohnung natürlich beziehen, jedoch weiß ich nicht, was in eurer Stadt angemessene Wohnkosten für einen 3- Personen- Haushalt sind, von der Wohnungsgröße ist diese auf jeden Fall zu groß, angemessen wären ca. 75 qm.
Wenn Du die Wohnung vor der Beantragung der Leistungen beziehst, muss die ARGE die vollen Mietkosten für 6 Monate übernehmen, darüber hinaus nur, wenn Du nachweisen kannst, dass es trotz intensiver Bemühungen keine angemessene Wohnung gibt.
Es gibt für "arbeitende" Leistungsbezieher keine Sonderregelungen. Lediglich wenn Du selbständig bist, könntest Du ein Zimmer als Arbeitszimmer nutzen und diese Kosten dann als Betriebsausgabe geltend machen.
Du kannst als Förderung der Selbständigkeit Einstiegsgeld beantragen, dass gibts zusätzlich zum Arbeitslosengeld II, wenn die selbständige Tätigkeit Aussicht auf Erfolg hat. Lass Dich diesbezüglich am besten im für Dich zuständigen Amt beraten, bevor Du irgendetwas unternimmst.
Für Deine Kinder wirst Du höchstwahrscheinlich Unterhalt vom Kindsvater erhalten. Dieser wird auf die Leistungen in voller Höhe angerechnet. Ebenso das Kindergeld, welches Du erhälst.
Wegen dem Unterhalt für Dich solltest Du Dir einen Anwalt nehmen. Dein (Ex)Mann wird vorerst unterhaltspflichtig sein. Auch dieser wird auf die Leistungen angerechnet. Verzichten kannst Du darauf nicht, andernfalls wird die ARGE den Unterhalt einfordern, soweit er Dir zusteht.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben