Hab was zum lesen mitgebracht
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Hi Fans, hab mal wieder was zum lesen mitgebracht. Den kompletten Artikel lesen dauert etwas, er ist lang und beinhaltet einige Links. Aber es lohnt sich, garantiert. Bitte nicht direkt von der Überschrift abschrecken lassen....
Viele Grüße,
H4.
Um ehrlich zu sein: Wenn der Typ sich so akribisch um einen Job bemühen würde, wie er den Beitrag recherchiert hat, dann müsste er keinen aussichtslosen Kampf vor den Gerichten führen! Denn das dieser aussichtslos ist, zeigen die Entscheidungen bereits!
Und was ist bei einem Job in einer Bücherei bitte Zwangsarbeit?
Das SGB II beruht auf einer Leistung und erwartet im Gegenzug eine Gegenleistung! Was ist daran bitte verkehrt? Aber ganz offensichtlich gibt es Leute, die nur die Kohle haben wollen, ohne dafür einen Finger krumm zu machen und sich auf der anderen Seite darüber aufregen, dass es eben nicht genug Kohle ist, um ein standesgemäßes Leben zu führen!
Und für solche Leute wünsche ich mir, dass es gar keine staatlichen Sozialleistungen gäbe!!! Was würdet ihr dann machen??? Dann gäbe es keine warmen Wohnzimmer im Winter und auch kein regelmäßiges Essen! Dann würden die Schlafplätze unter der Brücke sehr schnell sehr rar werden!
Seid endlich dankbar, dass es in Deutschland ein solches soziales Netz gibt und seid froh darüber, wenn er für einen zusätzlichen Stundenlohn von 1 € eine Beschäftigung ausüben könnt. Denn wenn wir es mal genau betrachten, sind es nicht nur 1 € pro Stunde, die ihr bekommt, sondern je nach Anspruchshöhe ca. 5 bis 7 €!!!
Ich kann das ganze Gejammer langsam nicht mehr hören! Nicht die Hartz IV- Empfänger sind die armen Schweine, sondern diejenigen, die trotz ihres geringen Gehaltes für diese aufkommen müssen und dennoch nicht selbst diese Leistungen beanspruchen wollen, obwohl sie rein rechtlich einen Anspruch darauf hätten!
Als Hartz IV- Empfänger hat man so manche Begünstigung, die ein Nicht- Leistungsbezieher nicht hat!
Eine Befreiung bei der GEZ, Preisvergünstigungen in den Museen und anderen Einrichtungen, sie können im Winter heizen und können sich dabei fühlen, wie im Hochsommer in der Südsee und der Staat muss die horrende Nachzahlung im nächsten Jahr übernehmen (das hat das BSG unlängst entschieden!), einen Anspruch auf gewisse Quadratmeter (und da muss der Leistungsempfänger natürlich umziehen, weil seine Wohnung eben 5 qm unter der zulässigen Höchstgrenze liegt), etc....
na ja ,da will sich aber einer wichtig machen ,nur wie es besser geht ...?
Hi Sunny ,Deutschland ist aber kein besonders hevorzuhebender Sozialstaat mehr, laut EU-Studie 2009 liegen wir bei den Sozialleistungen nicht mal mehr im Mittelfeld der EU .
Gruß
Witzig an diesem Beitrag fand ich dass die Klagen zwar durchweg abgeschmettert wurden, aber die Möglichleit der Revision offenblieb bzw. der Rat zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft gegeben wurde.
Wie dem auch sei. Ich hatte den Link zufällig gefunden und hier eingestellt weil ich darauf hinweisen wollte dass man auch von der untersten Ebene aus die gleiche Volksverhetzung betreiben kann wie vor einiger Zeit unser Herr Westerwelle.
Meine persönliche Meinug ist dass der Typ entweder mit AlgII nix zu tun oder reiche Eltern hat die nicht in seiner Bedarfsgemeinschaft leben. Weil Gerichtsprozesse halt Geld kosten; Prozeßkostenhilfe wurde ihm ja abgelehnt wie in einem relativ frühen Absatz zu lesen ist.
Hetzkampagnen sind jedoch wie eine Ware zu betrachten. Sie funktionieren nur wenn es auch eine "Kundschaft" gibt, sprich Leute die das glauben was sie sehen, lesen oder hören.
Als "Zwangsarbeit" werden seit einiger Zeit sehr gerne Jobs bezeichnet die in den 1-€-Job fallen. Ist natürlich Unsinn. Aber erst die verschiedenen Regierungen haben Billigsarbeitsplätze überhaupt ermöglicht. Diese Jobs in Verbindung mit Niedriglohnpolitik aber erzeugen erst den Unmut der arbeitenden Mittelschicht. Ihr wird das Gefühl vermittelt die ach so geldgeilen Arbeitslosen mitzuschleifen. Super.
Sunny, eine Frage: Kennst Du einen AlgII-Empfänger der verbilligt durch Ermässigung Kinos, Schwimmbäder oder ein Museum regelmäßig besucht? Die sog. Vergünstigungen sind doch nur eine Farce die aber sehr wirkungsvoll publiziert wird. Wirklich leisten kann es sich kein AlgII-Empfänger. Vielleicht hängt im Notfall ein Sozialticket für den ÖPNV drin, dann is aber für einen Single Schluß mit Sonderausgaben.
@Acker
Was Du über EU-Durchschnitt gesagt hast stimmt. Vor einigen Tagen gabs dazu eine Tabelle im Tv.
Viele Grüße,
euer H4.
@ acker
Die Studie würde mich mal interessieren. Hast Du einen Link für mich?
@ H4
Warum sollte ein Leistungsbezieher nun mehr ins Museum gehen, wie ein Nicht- Leistungsempfänger? Er hat jedoch die Möglichkeit, wenn er mal ein Museum besuchen möchte, dieses verbilligt zu besuchen!
Und ich denke schon, dass im Sommer, falls wir dieses Jahr überhaupt einen bekommen werden, wieder viele Leute, die die Freibäder aufsuchen, Leistungsbezieher sind und diese Einrichtung dann regelmäßig verbilligt besuchen. Sei es nun die Mutti, die mit ihren Kindern in den Schulferien das Freibad regelmäßig aufsucht, weil sie sich keinen "richtigen" Urlaub leisten kann, oder der im Niedriglohnsektor arbeitende Leistungsbezieher (Frauen eingeschlossen), weil es eben doch zu heiß ist und man ein wenig Abkühlung möchte.
(Wollte jetzt nur damit zeigen, dass ich hier nicht nur auf die "faulen" Couchpotatos anspiele, sondern dass es auch noch andere gibt.)
Hallo , nein einen Link hab ich nicht mehr aber auf den Seiten der EU findest du alles was das Parlament mal in Auftrag gegeben hat und auf den Seiten der Politmagazine ( ARD und ZDF) ebenfalls , ich glaub ich habs bei "Panorama" gelesen.
Gruß
Bitte verstehe meine Antwort wirklich nicht in der falschen Richtung. Ich finde es nur seltsam wenn Du genau jene Personengruppen als Beispiel erwähnst die in sämtlichen Medien als die mit dem wenigsten Geld bezeichnet werden.
Aber ich denke mal dass Leistungsbezieher (gleich welcher Art) sich eher zu öffentlichen Badeseen verzipfeln und eigene Verpflegung mitnehmen, wenn man sich denn die Fahrt dorthin leisten kann. Die meiste Kohle dürfte doch bei Mutti mit Kind(ern) draufgehen für Warmwasser, Strom, Klamotten, Schulzeug oder notwendige Medikamente. Nebenbei muss die Wohnung instandgehalten und notwendige Reparaturen bezahlt werden, es sei denn man hat einen mitleidigen Vermieter. Bei alleinstehenden schauts genauso aus. Und da soll noch was übrig bleiben für Schwimmbad, Museum, Kino oder sonstwas? Ich bitte Dich.
Wer dabei noch nicht depressiv genug ist, für den gibts mehr. Nebenbei sollte auch noch Geld für Bewerbungen parat gehalten werden. Ok, man erhält 5 Euro bei schriftlichen Bewerbungen zurück. Beispiel München: Bei einem tatsächlichen Vorstellungsgespräch 4,60 Euro Fahrtkosten hin und zurück, vorausgegangener Anteil Portokosten 1,45 Euro; macht schon 6,05 Euro. Plus Kosten für Papier, Drucker, Strom, Umschläge usw. belaufen sich reale Bewerbungskosten bei ca. 8 Euro. Wenn das Postamt zu weit weg ist (gehe dabei nicht von München City aus) entstehen nochmal Fahrtkosten.
Bei dem ganzen Gerangel kann ich mir wirklich nicht vorstellen dass sehr viele Leute in einem Schwimmbad Leistungsbezieher sein dürften, auch wenn der Besuch verbilligt sein sollte. Und das gibts nicht in allen Städten, Gemeinden oder Dörfern.
Die Antwort war nicht persönlich gemeint; ich wollte nur auf die theoretische Unmöglichkeit solcher Dinge hinweisen, auch wenn sie verbilligt angeboten werden.
Liebe Grüße,
H4.
Hallo H4
vielleicht solltest Du mal selber nachrechnen und nicht nur auf das hören, was uns die Medien glaubend machen wollen!
Eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern zwischen 6 und 14 Jahren kommt auf sage und schreibe 990 € reine Regelleistung (359 € Mutter + 129 € Alleinerziehendenzuschlag + 2 mal 251 € Kinder), zzgl. dem Mietanteil. Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, was bei uns max. möglich ist (für einen 3- Personen- Haushalt mit einem bereits seit längerem bestehenden Mietvertrag 435 € Bruttokaltmiete) dann bekommt sie als Unterkunftskosten max. 435 €. Die Heizkosten sind mittlerweile in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, wenn keine Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann. Also gehen wir mal von 80 € monatlich aus.
Damit kommen wir auf einen Bedarf von 1.505 €. Abzüglich des Kindergeldes kommen wir auf einen Anspruch von 1.137 €.
Um einen solchen Bedarf selbst finanzieren zu können, muss die Mutter einen Bruttoverdienst von 1.550 € haben, was wiederrum einem Stundenlohn von ca. 9,70 € brutto bzw. 7,11 € netto entspricht (bei einem 160 Stunden- Monat, ohne irgendwelche Zuschläge). Das liegt weit über dem geforderten Mindestlohn von 7,50 €.
Was die von Dir angeführten Kosten angeht, so dürften die Warmwasserkosten bei unserer 3- köpfigen Beispielfamilie auch über der von den Heizkosten abgezogenen Warmwasserpauschale von 15,53 € (6,47 € Mutter + 2 mal 4,53 € Kinder) im Monat liegen. Damit sind die übersteigenden Kosten wieder von den Heizkosten abgedeckt. Auch ist ein Leistungsempfänger aufgrund des BSG- Urteils zu den Heizkosten nun nicht mehr angehalten wirklich Heizkosten zu sparen. Denn der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit ist für das Amt relativ schwer zu erbringen!
Die anderen von Dir aufgeführten Kosten hat eine Nichtleistungsempfängerin auch zu tragen, denn die bekommt auch nichts geschenkt!
Die Leistungsempfängerin erhält sogar einmal im Jahr für ihre Kinder jeweils 100 € als einmaligen Bedarf für die Schule. Weiterhin werden die Kosten für die Klassenfahrt in voller Höhe vom Amt übernommen. Und da erscheint es nicht wirklich verwunderlich, dass die leistungsberechtigten Eltern im Elternabend die ersten sind, die für eine teure Klassenfahrt stimmen, denn sie müssen sie ja nicht selbst finanzieren.
Und nun sag mir bitte, ob die alleinerziehende Mutter wirklich so arm dran ist, wie uns das die Medien ständig zu verkaufen versuchen.
Wenn die Mutter jetzt tatsächlich für 1.550 € arbeiten gehen würde, würden auf die Leistungen (1.137 €) ca. 827 € angerechnet werden (vom Netto (ca. 1.137 €) werden mind. 310 € als Freibetrag abgezogen). Damit kommt die Mutter auf ein tatsächliches Einkommen von 1.815 € (1.137 € Nettoverdienst + 310 € Restanspruch + 368 € Kindergeld).
Du siehst, es ist nicht immer alles an dem, wie es in den Medien verbreitet wird. Vielleicht ist jetzt auch der Unmut von Herrn Westerwelle zu verstehen, wenn er meint, ein Leistungsempfänger solle gefälligst für seine erhaltenen Leistungen eine Gegenleistung erbringen!
P.S. Was die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch anbelangt, so können die meiner Meinung nach zusätzlich zu den 5 € Bewerbungskosten erstattet werden. Jetzt weiß ich nur nicht, ob dies auch zu trifft, wenn das Vorstellungsgespräch in der eigenen Stadt stattfindet.
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