Erst einmal die Vorstellung:
Ich (42) lebe mit meiner Tochter (geb. 2005) in Nds.
Der Papa von meiner Tochter ist verstorben.
Da wir nicht verheiratet waren, bekommt die Kleine Halbwaisenrente, ich selbst war nicht "abgesichert".
Wir leben aktuell von Hartz IV, Kindergeld, Halbwaisenrente und Kinderwohngeld d.h. meine Tochter bekommt kein H4, ihre Halbwaisenrente wird bei mir als Einkommen berechnet (aber auch beim Kinderwohngeld berücksichtigt). Ab August gehe ich einer geringfügigen Beschäftigng für max. 100,- Euro mtl. nach - weiß aber noch nicht, wieviel ich davon behalten darf bzw. angerechnet bekomme. (Ich mußte schon einmal einen 120,-Euro-Job wieder aufgeben, weil mir immer wieder der gesamte Lohn angerechnet wurde u.ich irgendwann die Anfahrtskosten nicht mehr bezahlen konnte...)
Unser Problem betrifft die Kosten für Unterkunft und Heizung:
Wir wohnen in einer "angemessenen" Wohnung (Dachgeschoß, Vollschräge m. Bodenfläche von) 60m² und einer Miete von 385,- Euro (300,- Grundmiete, 85,- NK), allerdings Stadtwerkeabschlägen von 150,- Euro und zu erwartenden 180,- bis 200,- Euro, weil das Dach nicht isoliert ist und die Fenster undicht bzw. gar nicht schließen. Von der letzten Turnusrechnung wurde vom JobCenter nichts übernommen, weil der Gas-Verbrauch (Heizung) angeblich nicht verbrauchsorientiert gewesen sei. Auch die letzte Erhöhung der Abschläge wurde schon nicht mehr angenommen.
Für diese Wohnung erhalten wir Kosten für Unterkunft und Heizung von 233,- Euro. Zusammen mit dem Kinderwohngeld von 158,- Euro (weil seit 2011 ohne Heizkostenpauschale) kommen wir auf 391,- Euro für Unterkunft und Heizug (tatsächlich insgesamt akt. 535,- Euro mit steigender Tendenz..).
Aus diesem Grund steht ein Umzug an. Da der Vermieter nicht kurzfristig Abhilfe schaffen kann, können wir zu September alternativ in eine andere (renovierte und isolierte) Wohnung im Haus wechseln. In Anbetracht des immensen Heizkostenanteils wird der Umzug vom JobCenter begleitet - ich hatte extra vorher den Mietvertrag des Vormieters u. dessen Abschläge in Kopie eingereicht u.bekam eine schriftliche Absegnung.
Die neue Wohnung ist zu groß (70,9m²), insofern werden logischerweise nur die Kosten für Miete, Strom u.Gas bis 60m² übernommen. Ist auch korrekt so. Diese Wohnung ist insgesamt letztlich günstiger als die Kleine (350,- Grundmiete, 150,- NK und Stadtwerke von höchstens 130,- das zahlen die Vormieter jetzt mit 4 Personen). Umzugskosten fallen keine an - Whg. liegt im Haus, Mietsicherheit bleibt stehen etc.. Darum wurde dem Umzug auch als sinnvoll zugestimmt, mit der Kostenübernahme für 60m²
Zugesichert wurden zunächst telefonisch 499,- Euro für Unterkunft und Heizung, schriftlich waren es dann Grundmiete und NK 413,- Euro zzgl. Heizkosten für Gas u. Strom. Laut Internetseite JobCenter somit 1,25 Euro (x 60m² = 75,- Euro) somit 488,- Euro. Alles darüber Hinausgehende muß ich selber tragen.
Nun kommt der neue Bescheid:
Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung ab September für die neue Wohnung von 206,- Euro!
Dazu kämen dann noch die angemessenen Stadtwerke-Abschläge nach Einreichen der Turnunsrechnung.
Wenn ich jetzt von 75,- Euro (1,25 Euro x 60 m²) ausgehe, sind wir bei 281,- Euro.
Nehme ich das aktuelle Kinderwohngeld von 158,- Euro dazu, sind es 439,- Euro für alles - Miete UND Heizung.
Am Telefon wurden 499,- Euro errechnet.
Bescheinigt wurden dann 413,- Euro zzgl. Heizkosten (Gas)
Laut Internet JobCenter heißt es 2 Personen 60m² Miete 425,- Euro (Stadt) zzgl. 1,25/m² bei Gasheizung = 500,- Euro.
Da kann doch was nicht stimmen!?
Oder kann ich nicht rechnen?
Wer jetzt noch nicht völlig verwirrt ist, darf mich gerne berichtigen bzw. aufklären.
Ich steige da nicht mehr durch.
Mit dieser Kostenübernahme könnten wir nicht mal die alte Wohnung halten, für die es übrigens schon einen Nachmieter gibt... Wenn wir die neue Wohnung nun nicht beziehen können, stehen wir auf der Straße. Mittlerweile bin ich nicht mal mehr sicher, ob die Kostenübernahme für die alte Wohnung korrekt war.
Eine persönliche Vorsprache beim JobCenter hat übrigens nichts ergeben, außer der Zusage eines Rückrufs innerhalt von 48 Stunden (das war am 25.07. und wurde gestern von mir nochmal "angemahnt").
Vor diesem Hintergrund wäre ich für einen schnellen Rat wirklich dankbar!
:-S