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6 neue Antworten [Letzter Beitrag]
Di, 09/03/2010 - 22:11
Wunderland
Benutzer offline. Letzter Login vor 19 Wochen 5 Tage Offline
Angemeldet: 09/03/2010
Beiträge: 3

Guten Abend,

ich bin neu hier und bitte um eure Hilfe.

Ich bin weiblich, 30, ledig, keine Kinder und wohne zusammen mit meinem Freund in NRW. Er ist Student und bezieht kein Bafög.

 

Mir wurde Ende letzten monats gekündigt.

Da ich weniger als 1 Jahr (7 Monate) dort gearbeitet habe, habe ich keinen Anspruch auf ein halbes Jahr ALG 1.

Nun erhalte ich 43 Tage ALG 1, danach muss ich Hartz 4 beantragen :-( oder am besten jetzt schon.

Die 43 Tage stammen von dem letzten Mal, als ich arbeitssuchend war.

Ich habe 43 Tage, bevor das halbe Jahr ALG1 ablief, Arbeit gefunden. Hätte ich damals keine Arbeit gefunden, hätte ich Hartz 4 beantragen müssen.

 

Nun gut, jetzt komme ich zu meiner Frage.

Ich habe ein Sparbuch (3500€) und ein Girokonto (1800€).

Darf ich so ein Vermögen besitzen, wenn ich Harzt 4 beantrage?

Oder wird mir das Amt sagen, dass ich zu viel Geld besitze und deshalb von diesem ersparten Geld leben kann/muss?

Ich habe gehört, dass es einen bestimmten Freibetrag gibt.

Wie viel Geld darf ich denn besitzen?

 

Ich mache mich noch total verrückt.

Bin total fertig wegen der Kündigung.

Nun habe ich etwas zusammengespart und muss jetzt Angst haben, dass man mir das wegnimmt bzw. dass ich davon leben muss.

:-(

 

Danke schon mal für eure Antworten.

 

 


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Mi, 10/03/2010 - 07:00
#1
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 35 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
Guten Morgen, Du in Deinem

Guten Morgen,

Du in Deinem Alter hast einen Freibetrag von 4.500 € zzgl. 750 € für einmalige Anschaffungen, also 5.250 €. Und pro Lebensjahr kommen 150 € hinzu.

 

Da Du mit Deinem Partner zusammenwohnst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Er hat ebenfalls einen Freibetrag von 150 € pro Lebensjahr zzgl. 750 € für einmalige Anschaffungen. Wenn er also mit seinem Vermögen nicht so hoch liegt, dann dürften die 50 €, mit denen Du über dem Freibetrag liegst, nicht berücksichtigt werden.

 

Es kommt darauf an, wie hoch Dein Alg I- Anspruch ist, ob Du jetzt bereits einen aufstockenden Anspruch auf Alg II hast.

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Mi, 10/03/2010 - 13:12
#2
Wunderland
Benutzer offline. Letzter Login vor 19 Wochen 5 Tage Offline
Angemeldet: 09/03/2010
Beiträge: 3
Danke für deine Antwort!

Woher beziehst du deine Angaben?

Was ist deine Quelle?

 

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Mi, 10/03/2010 - 17:19
#3
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 35 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
Da will es aber jemand genau

Da will es aber jemand genau wissen! Misstraust Du mir?

 

Hier findest Du alles was ich geschrieben habe: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

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Mi, 10/03/2010 - 20:19
#4
Wunderland
Benutzer offline. Letzter Login vor 19 Wochen 5 Tage Offline
Angemeldet: 09/03/2010
Beiträge: 3
Natürlich, will ich es genau wissen!

Nein, das tue ich nicht.

Ich möchte mir nur 100%ig sicher sein.

Ich danke dir.

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So, 14/03/2010 - 19:51
#5
putzfee
Bild von putzfee
Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 5 Stunden Offline
Angemeldet: 04/03/2010
Beiträge: 240
Der Freund muss dann Bafög

Der Freund muss dann Bafög beantragen in der Bedarfasgemeinschaft falls er noch keine 30 ist das lässt die Arge sich nicht nehmen um Geld zu sparen

Putzfee Margitta

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So, 14/03/2010 - 20:41
#6
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 35 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
@ Putzfee Das er kein

@ Putzfee

Das er kein BAföG bezieht, kann mehrere Gründe haben. Ich gehe mal davon aus, dass er keinen Anspruch hat, weil die Eltern zu viel verdienen bzw. er bereits keinen Anspruch mehr hat, weil das Studium zu lange dauert oder er zwischenzeitlich einmal den Studiengang gewechselt hat.

Die wenigsten verzichten freiwillig auf das BAföG, vor allem wenn sie eine eigene Wohnung bewohnen und sonst keine Leistungen von anderer Seite erhalten!

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