sss
sss
Hallo,
tja, Dein Problem ist eher ein privatrechtliches zwischen Dir und der Klinik und hat nichts mit Hartz IV zu tun. Dass Du mittlerweile die Leistungen beziehst, ist kein Grund, Dich von eventuell berechtigten Ansprüchen der Klinik zu befreien. Ich empfehle Dir, einen Anwalt aufzusuchen.
Was ich aber nicht verstehe. Du warst im April in der Klinik, welche Du privat zahlen musst und beziehst seit Mai Grundsicherungsleistungen. Es muss für Dich doch schon damals klar gewesen sein, dass Du Dir den Aufenthalt dort eigentlich gar nicht leisten kannst.
Warum bist Du mit Deiner Erkrankung nicht zu einem Arzt bzw. in eine nicht privat zu zahlende Klinik gegangen?
sss