Hallo
Ich bin gerade im ALG-II Leistungsbezug. Wenn ich nun eine Erbschaft erhalte (die über das Schonvermögen hinaus geht; 150,- pro Lebensjahr), muss ich diese weitesgehend aufbrauchen. Die Kranken- und Pflegeversicherung muss ich dann ja auch eigenständig bezahlen. (Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne regelmässiges Einkommen.) Wie steht es für diese Zeit mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Besteht für diese Zeit eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung? - Wenn ja, wie hoch wäre diese dann?
Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich im Voraus für Eure Antworten und Hilfe!