Muß nochmal was nachfragen.
Sind die vorgeschriebenen Bewerbungen, die ich im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung machen mußte,erstattungsfähig??? Das wurde nicht klar und eindeutig von der Sachbearbeiterin erwähnt. Ich denke schon, weiß nur nicht, wo ich "nachschlagen bzw. nachlesen" kann.
Dann habe ich noch eine Frage:
Wenn man nach dem 58. Lebensjahr laut Gesetz nicht mehr in der Statistik als arbeitslos geführt wird, als was denn sonst??? Hier würde ich auch gerne im entsprechenden Paragraphen nachlesen.
Wäre super, wenn einer mir weiterhelfen kann.!
DAnke!