Dringende Frage
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Hallo, ich bin neu hier, und da die Frage in kein Thema so richtig passt, dachte ich mir, ich schreib sie einfach hier rein.
Also, mein Freund befindet sich noch in der Ausbildung, ich geh 35 h die Woche arbeiten verdien da aber nicht so viel. Wir haben eine 3 jährige Tochter.
Jetzt haben wir im Dezember ein Schreiben von der Familienkasse bekommen, das mein Freund keine Kindergeld mehr bekommt ab Januar, weil er dann zu viel verdient. da das Geld dann aber nicht mehr gereicht hätte, haben wir erst Kinderzuschlag beantragt, den bekommen wir nicht weil wir zu WENIG verdienen. Schon mal ganz toll, weil der für geringverdiener gedacht ist...
Also haben wir Mitte Januar Hartz IV beantragt. Am 26.3 haben wir dann endlich einen Bescheid bekommen, allerdings nur für mich und meine Tochter, mein Freund hat getrennt davon ein Ablehnungsbescheid bekommen, weil er noch BAB bezieht und darin schon Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten sind. Obwohl wir den Antrag ja als Bedarfsgemeinschaft gestellt haben, hat er also eine Ablehnung und wir nicht.
So, jetzt haben wir eine Nachzahlung vom Amt von Mitte Januar bis Ende März bekommen und meine Tochter und ich bekommen jetzt bis Ende Juli 09 monatlich Hartz IV.
Als ich gestern dann auf unser Konto geguckt hab, dachte ich, ich schlag hinten über, da haben wir eine Kindergeldnachzahlung für meinen Freund bekommen, hab dann gleich da angerufen und nachgefragt, ist korrekt so und er bekommt es jetzt auch wieder monatlich.
Nun meine Frage, muss ich das dem Amt melden? Da es ja das Kindergeld von meinem Freund ist, und der hat ja die Ablehnung bekommen. Auf unserem Bescheid steht er auch überall mit 0 drauf. Moren wollte ich zum Amt gehen und da Bescheid geben, ich würde gerne mal eure Meinungen darüber holen, weil ich schon einige Leute gefragt habe, die der Meinung sind, das ich es nicht melden muss.
Danke im Voraus
Lg Jenny
vorsichtshalber sollte man beim amt besser zu viel als zu wenig melden. aber in diesem fall sollte das kindergeld keine berücksichtigung bei euch finden, da es ja sein einkommen ist und er nicht zur bedarfsgemeinschaft gehört.
Dem kann ich nur zustimmen mein Sohn studiert und bekommt Bafög zählt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft doch das Kindergeld wird nicht zur Anrechnung bei mir berücksichtigt.
Margitta
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