Heute wurde meinem Freund (61 Jahre, HartzIV-Empfänger mit 58er-Regelung) bei der ARGE in Lübeck von der Leiterin mitgeteilt, dass er keine Genehmigung für die Ortsabwesenheit erhalte, wenn er den Urlaubs / Aufenthaltsort nicht sagen wolle.
Meine Frage: DÜRFEN DIE DAS ?
) wird keines der in der Konvention genannten Menschenrechte verletzt.