hallo zusammen bin neu hier.ich habe ein problem,das ich selber herausgefunden habe.da ich letztes jahr in eine andere wohnung umzog,da die alte nicht mehr angemessen war.(scheidung etc)diese wohnung ist angemessen von der qm anzahl,bei irgendwelchen fragen.das amt zahlt nur die miete mit nebenkosten also ca 386, euro für mich und meinen kleinen jungen.seid letzes jahr juni 2010 zahl oder trage ich die kompletten gas kosten für die gasetagenheizung allein,in höhe von 65,- euro an den anbieter.hab es es schon gemeldet der zu ständigen sachbearbeiterin,die meinte alles was mit dem anbieter zusammen hängt,jahresabrechnung usw.einreichen.was ich auch tat und liess mir den empfang von der empfangsdame abstempeln.sicher ist sicher.was passiert jetzt?bekomme ich von denen die heizkosten zurück erstattet von den letzten 18 monaten oder sagen die nacher pech gehabt bekomme nichts,da irgend etwas versäumt?bevor irgendwelche dumme sprüche kommen,warum ich nichts,wusste oder nichts vorher tat.mir wurde von meiner damaligen schuldnerberatung und wohnungsamt gesagt ich müssste die gaskosten alleine tragen.ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.was kann ich noch tun?ich habe die sache letzten donnerstag abgegeben,da erst gemerkt.wie lange dauert so was bis es bearbeitet wird?meine letzte nebenkostenabrechnung hat sage und schreibe fast 7 wochen gebraucht.habe angst das die sache vergessen wird von denen und ich wieder solange warten muss,da ich ja was von denen möchte.ich würde mich auf antworten freuen auch wenn es noch so eine winzige ist.mfg yve123
bezahle die kosten für meine gasetagenheizung selber
Es liegt echt am Sacharbeiter wie schnell es geht. Bei mir hat sich alles innerhalb von einer Woche geregelt.
Ich wünsch dir aber viel Glück. Das es bei dir auch schnell geht.
LG
Ich will ja jetzt nicht rechthaberisch wirken, aber es liegt auf jeden Fall am Sachbearbeiter (daran, was er für eine Laune hat, daran, wie schnell er generell arbeitet und daran, wieviel er sowieso zu tun hat). :-)
Denn gesetzlich ist es so geregelt, dass die Heizkosten (und das sind in eurem Fall die Gaskosten) als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind.
@ yve
Die Nachzahlung muss ab 2010 erfolgen. Sicherheitshalber solltest Du nochmals einen Antrag auf Überprüfung der Leistungen stellen und die Turnusabrechnung, wenn schon vorhanden, bzw. die Abschlagszahlung mit einreichen.
Tja, wie Saskia bereits festgestellt hat, liegt es am Sachbearbeiter, wie schnell es gehen kann. Im Extremfall solltest Du nach einem halben Jahr dann mal beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen. Vorher ist diese nicht zulässig, da das Sozialgerichtsgesetz erst von Untätigkeit spricht, wenn der Antrag ein halbes Jahr nicht bearbeitet wurde.
Für die laufenden Leistungen kannst Du zum einen noch Widerspruch einlegen, falls der letzte Bescheid noch keine 4 Wochen zurück liegt. Zum anderen kannst Du einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Das ist ein Eilverfahren. Das geht aber nur für laufende Leistungen und nicht für vergangene Zeiten. Denn die sind nicht besonders rechtsschutzbedürftig, da bereits vrbei und Du, um es mal extrem auszudrücken, immer noch lebst. Damit kannst Du für die Leistungen der Vergangenheit den "normalen" Rechtsweg beschreiten, sprich Antrag, Bescheid, Widerspruch, Klage. Und das kann sich dann eben auch eine Weile hinziehen.
Und um mal ehrlich zu sein, was irgendeine Schuldnerberatung bzw. das Wohnungsamt sagen, muss nicht unbedingt stimmen. Auch bei dem, was ein Anwalt sagt, ist nicht immer alles wahr.
Auch wenn die im Jobcenter nicht immer recht haben (liegt zum einem daran, dass die Sachbearbeiter oftmals keine Schulung zu Gesetzesänderungen bekommen bzw. es einfach zu viele Änderungen in den Gesetzen gibt) so sollte man im Zweifelsfall immer dort nachfragen und nur das für bare Münze nehmen. Und im Regelfall immer einen Antrag stellen und ggf. gegen einen Negativbescheid (also eine Ablehnung) den Rechtsweg beschreiten. Erst damit kannst Du sicher sein, dass es wirklich so ist, wie es Dir Dritte gesagt haben.
also abwarten und tee trinken.werde aber nochmals einen überprüfungsantrag stellen sicher ist ist sicher und den von der schnecke am empang bestätigen lassen.werde die kopie von der jahresabrechnung nochmals dazu legen.(man weiss ja nie) werde bis ende der woche abwarten oder noch besser morgen nochmals hin,damit die sehen das es mir ernst ist,je länger ich warte desto mehr gebe ich denen spielraum.termin bei der arbeitslosenberatung habe ich erst am 19ten und das ist mir zu lang werde die sache schon mal selbst in angriff nehmen.werde euch auf den laufenden halten.das es bei dir geklappt hat saskia freut mich,das gibt hoffnung.meine sachbearbeiterin ist eigendlich eine flotte und eine sehr nette sogar was selten ist.die freut sich wenn sie mich auf dem flur sieht und grüsst sofort.hoffentlich klappt das alles dieses jahr noch.mfg yve
hab heute bescheid nachzahlung für 2010 in höhe von 405,- euro habe aber mehr gezahlt,von den warmwasserkosten kein wort und vom diesem jahr auch nichts.weiss immer noch nichts wie es weiter geht was sie in zukunf übernehmen an gaskosten,was ich?warten die noch die endabrechnung ab von 2011?hab ja einen termin bei der arbeitslosenberatung am 15ten,die sagen mir ja was ich noch machen kann.einspruch und so weiter.montag wieder bei der sachbearbeiterin anrufen nachfragen einen termin ausmachen,es geht ja auch noch um mein darlehen das zu ende gezahlt ist diesen monat und laut bescheid nächsten monat wieder abgeht.nur rennerei und anruferei.ich hab doch den überprüfungsantrag für den teitraum für 1.6.2011 bis jetzt gestellt.warum bekomme ich nur das geld für 2010 und muss ich in zukunft das geld vorstrecken für das jahr und bekomme ich es nachgezahlt?
Na wenn du nur die Abrechnung von 2010 vorlegen konntest, kriegst du logischer Weise nur Geld von 2010 zurück...Wie ich hier im Forum gelernt habe. Kriegt man nicht alles nachgezahlt... Manche Komunen zahlen nur einen Teil zurück... Da ist immer abhängig wo du lebst. Ausserdem sind 405 Eiuro doch viel Geld! Freu dich doch!!!!
Und wenn du dich Abrechnung zum Überprüfungsantrag für 2011 dazu legst bzw nachreichst. Kriegst du da auch noch was...
Besser 405 Euro als NIX.
Und GAS übernimmt das AMT KOMPLETT!!!! Also so is es bei mir. Und ich denke in ganz Deutschland....
Ich weis gar nicht was da für Leute bei dir im Jobcenter arbeiten. Aber bei mir reicht da ein Anruf und fertig....
bin ja auch froh darüber,mit 2011 ist auch geklärt soll die zukünftige jahresabrechnung einreichen,wenn ich sie erhalten hab und ein vermerk dazu,für was.trifft sich gut,da ich im januar ein neuen antrag stellen muss da meiner ende jan.abläuft,da kann ich alles zusammen abgeben.ab feb übernimmt das amt die abschläge,meine sachbearbeiterin wartet noch die endjahresabrechnung ab.
"Für die laufenden Leistungen kannst Du zum einen noch Widerspruch einlegen, falls der letzte Bescheid noch keine 4 Wochen zurück liegt. Zum anderen kannst Du einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Das ist ein Eilverfahren. Das geht aber nur für laufende Leistungen und nicht für vergangene Zeiten. Denn die sind nicht besonders rechtsschutzbedürftig, da bereits vrbei und Du, um es mal extrem auszudrücken, immer noch lebst. kannst Du für die Leistungen der Vergangenheit den "normalen" Rechtsweg beschreiten, sprich Antrag, Bescheid, Widerspruch, Klage. Und das kann sich dann eben auch eine Weile hinziehen."
Hier hab ich mal eine sehr wichtige Frage.
Wenn also der Sachbearbeiter falsch rechnet, wimmelt man sich den Ärger damit ab, dass der Jobcenterkunde ja eh überlebt hat, egal wie er dies anstellte?
Gibt es hier verschiedene Rechte? Wieso sollte man dann nicht gegebenfalls mutwilligen Betrug vermuten,
da ja die Arge immer geschützt ist.
Die Fehler sind sehr häufig, man kann ja schon Absicht oder Willkür vermuten.
Ich bin eigentlich abgeneigt gegen Schwarzarbeit, aber was man so mitgeteilt bekommt, wie soll man sonst überleben.
@ Jacqi
Bitte nicht nur einen Satz rauspicken und sich dann drüber aufregen.
Der Satz steht im Zusammenhang mit dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, was ein Eilverfahren ist. Diese Eile ist jedoch bei vergangenen Zeiten nicht mehr gegeben. Dort kann man auch den "normalen" Rechtsweg über Widerspruch und Klage beschreiten, wenn man denn der Meinung ist, um sein Recht gebracht zu werden!
Wenn Du schon einmal gearbeitet hast, dürfte Dir vielleicht bekannt sein, dass in jedem Beruf Fehler passieren und das sogar in denen, wo eigentlich keine Fehler unterlaufen sollen, weil diese nämlich im schlimmsten Fall tötlich enden, nämlich bei den Ärzten! Niemand ist unfehlbar, und das trifft eben auch auf die Mitarbeiter in Behörden zu. Dies liegt unter anderem an den sich ständig ändernden Gesetzen.
Wenn Du der Meinung bist, Dein Sachbearbeiter rechnet falsch, dann leg Widerspruch ein und klage gegebenenfalls. Dann wirst Du ja sehen, ob Dein Sachbearbeiter wirklich falsch rechnet!