Guten Tag ,Taeschner mein Name,es geht um abgewiesene Kosten für Brillen zum Lesen bzw Autofahren für meine Frau.Sie ist z.Z in einer Weiterbildung zur Altenpflegerin mit Führerscheinerwerb.Bei der Untersuchung für die Fahrschule wurde festgestellt das Sie diese Brillen zum Lesen bzw. Autofahren braucht.Beides wurde beantragt ,abgewiesen, Widerspruch eingelegt und wieder abgewiesen, mit dem Hinweis die Brillen wurden zu früh gekauft und der Antrag zu spät gestellt.Meine Frage nun, Klage einreichen oder hat das keinen Erfolg?
Bewerbungskosten
Klage einreichen!
Die Erfolgsaussichten kann ich nicht genau bemessen, aber ich halte sie für ganz gut. Dem gegenüber stehen die sehr niedrigen Kosten einer Klage am Sozialgericht - also, euer Risiko liegt bei sowas wie 10,- Euro. Klagen lohnt sich immer, wenn nicht akut eine Lösung gefunden werden muss, denn die Bearbeitung kann Monate dauern. Aber die Gerichte sind meist recht verlässlich neutral und haben m.E. viel erreicht, um HartzIV wenigstens von einigen Unstimmigkeiten zu befreien.
wenn ich das richtig gelesen habe, wird auch eine klage nichts bringen.
selbst wenn festgestellt wird, dass man eine brille benötigt so muß man erst einen antrag stellen, warten bis er bewilligt oder abgelehnt wird und dann brille kaufen gehen.
kauft man die brille vor dem ab oder bewilligungsbescheid, bleibt man auf den kosten sitzen.
übrigens ist das nicht nur bei brillen so sondern generell....
erst beantragen, warten bis ab oder bewiligung kommt und dann erst kaufen gehen!!!