betriebskostenabrechnung
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hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Betriebskostenabrechnung und deren Guthaben.
Wir haben eine Wohnung von 69m² - Hartz-IV übernimmt nur die 60m², die 9m² zahlen wir selber da ich einen Minijob habe. Nun haben wir einen Guthaben von der Betriebskostenabrechnung bekommen.
Hat Hartz IV recht auf ganzes Guthaben oder muss das geteilt werden, da wir ja die 9m² selber zahlen??
Danke im Voraus.
Ja sie habe den Anspruch auf das gesamte Guthaben denn wenn du Nachzahlung hättest würde die frage dir wahrscheinlich nicht in den Sinn kommen.
Die qm haben denke ich ja nichts mit den Umlagen zu tun,(kann mich aber irren) denn das ist ja Anteilig vom Haus was Umgelegt wird ausser Heizung und wenn Wasseruhr vorhanden, das Wasser was du ja schon monatlich bekommst
LG Putzfee
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