Hallo Leute,
laut Bvg-Urteil,Az.: 1 BvR 1517/08 steht uns allen schon die Beratungshlife im Widerspruchsverfahren zu.Vielleicht überlegen sich jetzt mal die ARGE-Schlamper,daß es jetzt nicht mehr so leicht sein wird,juristisch unbedarfte Leistungsempfänger mit falschen Bescheiden an der Nase herumzuführen.
Grüße
nicolaios