bekomme ich wieder harz4,wenn ich mich für ein halbes jahr abmelde?
- Anmelden oder Registrieren um zu schreiben
hallo!
ich wollte gerne im winter mit meinem freund und unserem kind nach thailand,evt.auch länger,falls man dort arbeit findet.er findet bestimmt was als tauchlehrer aber ich bin krankenschwester,da ist es eher schwieriger.nun dachte ich,daß ich mich ab oktober von harz4 abmelde und eventuell im frühjar wiederkomme.jemanden,der meine wohnung für diese zeit mietet hätte ich.geht das so einfach?
mfg!
ich stehe in keinem beschäftigungsverhältnis.aber die arge versucht mich natürlich zu vermitteln,seit mein sohn 3 jahre alt ist.das ist seit 3 wochen.aber es gibt eh keinen job für mich in der zeit,wo mein sohn im kindergarten ist.(max.3 stunden am tag).er ist noch in der eingewöhnung.
meine frage ist nur,welche konsequenzen es hat.eigentlich sollten sie sich freuen(arge),wenn sie ein paar monate nix zahlen müssen.vielleicht klappt es ja in thailand nicht für immer und ich muß zurück kommen.ich kann es auch nur jetzt machen,solange der kleine noch nicht in der schule ist.und finanzieren würde das mein freund in thailand.aber was soll ich denen sagen,wovon ich lebe in zukunft?muß ich denen überhaupt auskunft erteilen?oder erst,falls ich wiederkomme und einen neuen antrag stelle?
kennt sich da jemand aus?
Dann ist es kein Problem.
Du meldest Dich einfach ab. Musst theoretisch nicht mal einen Grund angeben. Kannst auch einfach warten bis der Bewilligungszeitraum vorbei ist und dann einfach keinen neuen Antrag stellen. Das aber nur, wenn die Ausreise und das Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes im gleichen Monat liegen, andernfalls musst Du Dich schon abmelden, damit Du ab dem Folgemonat keine Leistungen mehr erhälst!
Und falls Du doch wieder kommen musst, weil es eben nicht klappt, wie Du es Dir vorstellst, dann kannst Du wieder Leistungen beantragen! Ohne Konsequenzen!
- Anmelden oder Registrieren um zu schreiben
Warum solltest Du danach keine staatlichen Leistungen mehr erhalten? Voraussetzung für den Leistungsbezug ist, dass Du den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kannst. Für diese Sozialleistung musst Du keine bestimmte Beitragszeit vorweisen, so dass es unerheblich ist, wie lange Du Dich im Ausland aufhälst.
Stehst Du derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis und erhälst nur zusätzlich das Arbeitslosengeld II? Dann überleg es Dir gut, ob Du dieses tatsächlich wegen 6 Monaten Aufenthalt in Thailand aufgeben willst. Ich würde es nur machen, wenn ich dort eine wirkliche Zukunft hätte und nicht, wenn ich jetzt schon davon ausgehe, dass ich in einem halben Jahr eh wieder nach Deutschland zurück komme.