Hallo,
Würde mich mal intressieren ob man bei Untersuchungen durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bzw. durch das Gesundheitsamt rechtlichen Anspruch darauf hat daß die Untersuchung durch eine Person des gleichen Geschlechts durchgeführt wird?
Nachdem das Arbeitsamt ja schon lange Zeit der Meinung ist daß ich aufgrund meiner unklaren Geschlechtszugehörigkeit nicht vermittelbar sei, ich für eine offizielle Umstufung in die Frührente, bzw. zum Sozialgeld aber nicht krank genug gewesen bin womit das Arbeitsamt mich intern als nicht vermittelbar behandelt hat, soll nun die endgültige Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Da ich glaubhaft gemacht habe aufgrund einer Angststörung den Weg dorthin nicht zurücklegen zu können soll dies nun in Form eines Hausbesuches erfolgen. Aufgrund dessen daß ich auf dem Arbeitsamt als Mann geführt werde, und dem Gesundheitsamt die Daten jetzt auch so übermittelt wurden denke ich mal daß beim Hausbesuch sicher auch ein Mann vor der Tür stehen wird, eben deshalb weil es bei derartigen Untersuchungen ja üblich ist daß diese von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Nun ist es aber so daß ich körperlich und auch erscheinungsmäßig eine Frau bin. Wegen dieser Tatsache werde ich die Untersuchung sofern ein Mann vor der Tür stehen sollte was ich jedoch als höchstwarscheinlich erachte verweigern und stattdessen die Untersuchung durch eine Person des gleichen Geschlechts, also durch eine Frau einfordern.
Vorher anrufen und dies dem Gesundheitsamt mitteilen werde ich prinzipiell nicht. Wenn das Standesamt, also eine staatliche Stelle sich weigert dies außergerichtlich zu korrigieren sollen die jetzt eben zweimal zum Hausbesuch kommen und somit mal schön die Staatskasse mit doppelten Fahrtkosten belasten.