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Begleichung von Schulden vom Hartz 4 Geld !?!?!?!?!

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11 neue Antworten [Letzter Beitrag]
Di, 04/11/2008 - 22:33
Bubbles
Bild von Bubbles
Benutzer offline. Letzter Login vor 1 Jahr 43 Wochen Offline
Angemeldet: 04/11/2008
Beiträge: 3

Hallöchen.... ,

 

mir wurde zugetragen, daß ich meine Schulden an meine Gläubiger nicht mehr bezahlen sollte, da das JobCenter das Recht hat, mir den Betrag -welchen ich abzahle- von meinem Hartz 4 Geld abziehen dürfen !

Sprich, das Geld ist zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und wenn ich davon Schulden abbezahle, dann brauche ich es ja nicht so wirklich !!!

 

Stimmt das ???

 

Vielen lieben Dank schon mal für eure Bemühungen !!!

 

Bubbles

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Fr, 07/11/2008 - 08:35
#1
elke
Benutzer offline. Letzter Login vor 7 Wochen 18 Stunden Offline
Angemeldet: 03/06/2008
Beiträge: 33
hallo bubbles,   ich kann

hallo bubbles,

 

ich kann dir keine aussagekräftige antwort auf deine frage geben - es würde mich selbst brennend interessieren

 

rein vom verstand her kann ich es mir nicht vorstellen, aber vielleicht kommt es auch darauf an, was man sich angeschafft hat für das geld, das man jetzt zurückbezahlen muss.

 

es ist halt schon so, dass das hartz-4-geld zur bestreitung deines unterhaltes ist und nicht zur schuldentilgung. es gibt ja auch gesetzliche vorschriften, dass du so du unterhalb einer bestimmten einkommensgrenze liegst, nicht "fähig" bist, deine schulden zu begleichen.

 

ich persönlich zahle auch meine schulden vom hartz-4-geld zurück, aber die ARGE weiß das bei mir nicht *g*.

vielleicht weiß ja noch jemand anderes genaueres darüber....

 

lg elke

 

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Fr, 07/11/2008 - 20:55
#2
Jessica
Bild von Jessica
Benutzer offline. Letzter Login vor 13 Wochen 5 Tage Offline
Angemeldet: 27/03/2008
Beiträge: 55
Hey Bubbles, wie sollte das

Hey Bubbles,

wie sollte das Amt denn mitbekommen, was du mit den paar Kröten anstellst? ich meine, wie Elke schon schrieb, man muss es denen ja nicht erzählen.

Aber was du ansprichst, ist vielleicht, dass du auf dem Antrag angeben musst, ob Schulden sind oder nicht? Dann kann es sein, dass bei höheren Beträgen deine Hilfe gekürzt wird. Wenn das hier niemand genau weiß, frag doch mal bei der ALG2 Hotline nach, das kommt ja nicht in die Akten.

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So, 09/11/2008 - 08:54
#3
elke
Benutzer offline. Letzter Login vor 7 Wochen 18 Stunden Offline
Angemeldet: 03/06/2008
Beiträge: 33
hallo jessica,   darf die

hallo jessica,

 

darf die nummer der ALG-II-Hotline denn hier veröffentlicht werden?

lg elke

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Fr, 27/03/2009 - 20:31
#4
arminveit
Benutzer offline. Letzter Login vor 1 Jahr 8 Wochen Offline
Angemeldet: 25/03/2009
Beiträge: 7
Arbeitslosengeld 2 sind

Arbeitslosengeld 2 sind Leistungen zum Lebensunterhalt und dürfen nicht gepfändet werden. Dies ist das Minimum das jeder behalten darf.  Deine Gläubiger bekommen darauf keinen Zugriff. Du musst also im Moment deine Schulden nicht zurückzahlen. Vielleicht solltest du auch einmal, je nachdem wie hoch deine Schulden sind über eine Privatinsolvenz nachdenken, lass dir doch diesbezüglich mal bei einer Schuldnerberatung einen Termin geben. Die gibt es überall. Es besteht die Möglichkeit, dass nach 6 Jahren alle deine Schulden beglichen sind.

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Fr, 25/09/2009 - 14:05
#5
Sanne S.
Benutzer offline. Letzter Login vor 49 Wochen 4 Tage Offline
Angemeldet: 25/09/2009
Beiträge: 7
Pfändungen

Hallo,

auch ich zahle eine Rate ab. Aber ich bekomme ja noch Kindergeld rauf, so also wäre es eh nicht nachvollziehbar, von was ich was bezahle.

Meine Frage wäre noch, auch wenns nicht passt vielleicht als Thema..
Wenn ich eine eideststattliche Erklärung abgegeben habe, kann ein Gerichtsvollzieher dennoch pfänden? Der hatte schon ein Auge auf meinen PC-Monitor geworfen (PC brauche ich aber für Existenzgründung)

Und kann man auch das Konto pfänden, wenn solch EV abgegeben wurde? :(

Danke

lG
Sanne

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Fr, 02/10/2009 - 06:27
#6
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 10 Stunden 32 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 541
Also der ALG II- Behörde

Also der ALG II- Behörde ist es egal, wenn von dem Geld Schulden abbezahlt werden. Bei der Regelleistung handelt es sich um einen Pauschalbetrag, mit dem gewisse Bereiche des Lebens abgedeckt werden, u.a. Lebensmittel, Teilnahme am kulturellen Leben, Strom, Bekleidung, etc. Wenn denn dann noch ein paar Kröten übrig bleiben, die kann man dann gerne zur Schuldentilgung einsetzen oder eben ansparen, nur aufpassen, dass man dann nicht über den Vermögensfreibetrag gespart hat. Die Behörde wird also nicht die Regelleistung kürzen, nur weil paar Euro über bleiben.

Schulden werden aber von der Behörde nicht übernommen, d.h. es gibt kein Extrageld um diese bezahlen zu können.

 

Etwas anderes ist es, wenn ein Darlehen von der Behörde gezahlt wurde, z.B. zum Begleichen von Stromschulden, die Kosten für Strom sind in der Regelleistung enthalten, eine Übernahme von Nachzahlungen kann nicht erfolgen, jedoch kann ein Darlehen gezahlt werden, um eine Notlage zu verhindern. Dieses Darlehen wird dann monatlich von der Regelleistung getilgt.

 

 

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Mo, 05/10/2009 - 15:03
#7
Steward
Bild von Steward
Benutzer offline. Letzter Login vor 14 Stunden 58 Minuten Offline
Angemeldet: 25/07/2007
Beiträge: 590
Hotline

Hallo Elke,

ja und wenn du sie hast, wäre das sogar ganz gut sie hier mitzuteilen. Ich fand nur eine alte Nr., die "kein Anschluss unter dieser Nummer" zurückgibt.

viele Grüße,
Steward

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So, 25/10/2009 - 21:56
#8
Frankfurt1981
Benutzer offline. Letzter Login vor 45 Wochen 2 Tage Offline
Angemeldet: 25/10/2009
Beiträge: 5
Hallo, - Du hast ja ein "

Hallo,

- Du hast ja ein " Schonvermögen" Lebensalter mal 150 Euro plus 750 Euro * Beispiel Du bist 40 Jahre alt (oder Jung) mal 150 Euro = 6000 Euro plus 750 = 6750 Euro Hinzu kommen noch pro Lebensjahr 250 Euro "Altersversorgung"

Du kannst wenn Du 40 Jahre bist mit den 6750 Euro machen was Du willst (Bist nicht Rechenschaft schuldigt) Solltes Du es für deine Schulden abbauen (lass es über einen Anwalt machen). Begründung kannst Du es da du wieder Arbeiten möchtes und bei jeder neue Arbeitgeber einen Personalbogen bekommst ob eine Pfändung vorliegt - Schreibst Du das eine Pfändung vorliegt - bekommst du die Stelle nicht und wenn man es verschweigt ist dein Arbeitsvertrag nichtig ! Als Lagerarbeiter (Wertvoller Ware) brauchst du eine saubere Weste - Es gibt Berufe wo die Schufa-Auskunft eingeholt wird (Banken / auch bei der Poststelle und bei Kantine - sogar Spielhalle - Mitarbeiter) - Bei negative Schufa bekommst du kein Arbeitsvertrag. Sicherlich möchtes Du nicht lebenslang nur mit Mini-Job über die Runden kommen. Neben Schuldenfrei kannst du auch besser (befreiter) leben und brauchst keine Angst zu haben ( schlechte Schlaf)

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Di, 27/07/2010 - 15:13
#9
Bubbels
Benutzer offline. Letzter Login vor 6 Wochen 14 Stunden Offline
Angemeldet: 27/07/2010
Beiträge: 1
Hartz 4 und Schulden

Hallo Sunny;

ich habe hier ein Problem vielleicht können Sie mir weiterhelfen :

meine Stieftochter ist 20 Jahre und durch ihre Mutter hochverschuldet, wohlgemerkt die Mutter hat Schulden auf den Namen ihrer Tochter gemacht, das Mädchen steht mittlerweile unter Betreuung um mit Ihrem Leben wieder klar zukommen, Sie bekommt Hartz 4 und ihre Betreuerin hat gesagt Sie müsse die Schulden von ihrem Hartz 4 Geld bezahlen da angeblich nicht genug Beweise vorhanden sind das sie nicht die Schulden gemacht hat.

Ist Hartz 4 nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes da ?

MUSS Sie davon Schulden tilgen?

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Di, 27/07/2010 - 15:42
#10
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 10 Stunden 32 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 541
Ganz recht: das

Ganz recht: das Arbeitslosengeld II ist zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht. Aufgrund der Höhe der Leistungen wird die Pfändungsgrenze, welche bei ca. 900 € liegt, nicht erreicht. Sprich sie muss nicht, wenn sie es nicht freiwillig möchte und Pfändungen sind derzeit nicht möglich (wenn sie nicht andere wertvolle Gegenstände besitzt).

 

Das Problem ist nur, dass sie so nie von den Schulden wegkommen wird und sobald sie mal genug verdienen wird, kann es hier schon zu Pfändungen kommen! Dafür sind Pfändungsbeschlüsse vom Amtsgericht notwendig und die entsprechenden Pfändungen werden vom Gerichtsvollzieher eingetrieben.

 

Aus diesem Grund sollte vielleicht mal ein Schuldnerberater aufgesucht werden, der kann hier besser weiterhelfen, wie ich oder dieses Forum.

 

Auch sollten Sie vielleicht auf ihre Frau einwirken, dass sie für die Schulden gerade steht, weil sie sonst das Leben ihrer Tochter ruiniert!

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Mi, 28/07/2010 - 07:31
#11
chrissi
Bild von chrissi
Benutzer offline. Letzter Login vor 6 Tage 18 Stunden Offline
Angemeldet: 08/10/2008
Beiträge: 19
hallo sanne es ist so: eine

hallo sanne

es ist so:

eine ev gibt man nur für einen gläubiger ab. für deinen gläubiger; und natürlich auch für den gv heißt das, bei dir ist nichts zu holen, "unfändbar".

sollte dein konto dennoch gepfändet werde, dann gehe zum gericht oder zur gerichtshife und lasse dein konto als unpfändbar stellen. auf den bescheid kannst du warten. du mußt dafür deine letzten kontoauszüge und einkommensnachweis mitbringen.

der rechtshelfer wird dann dein einkommen als unpfändbar bescheinigen. immer vorausgesetzt, du bist nicht über den satz. aber bei einer ev gehe ich mal davon aus.

ist gar kein großer akt. mit dem bescheid und deinem einkommensnachweis gehst du zur bank und die müssen dann dein konto wieder frei machen. die einzige bank, die dir schwierigkeiten macht, wenn auch unrechtmäßig, ist die norisbank.

du solltest versuchen, daß dein konto komplett als unpfändbar gestellt wird, damit deine festen buchungen normal weiterlaufen. ansonsten mußt du jede überweisung und abbbuchung als barzahlung tätigen. denn dannn mußt du schauen, daß du dein geld nach aussetzung der pfändung in dem bestimmten schuldenfall innerhalb von 14 tagen abgehoben hast. und zwar komplett.

bei ner aufhebung der pfändung für das ganze konto kannst du ganz normal über dein konto verfügen, wie bisher. das einzige ist halt, du darfst nicht überziehen.

ach, die beratung bei gericht und die freistellung sind übrigens kostenfrei

 

lg chrissi

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