Hallo, hat jemand eine Info,
beziehe ALG2 und bin in einer privaten Krankenkasse. Der Basistarif liegt bei 370,- €, laut KK der niedrigste Tarif.
Die 370 € müßte ich in jeden Fall zahlen (laut KK), das Arbeitsamt sagt der Tarif muß seitens der KK halbiert werden,
ist diese Info richtig und gibt es dazu eine gesetzliche Vorschrift. Mein Beitrag zur KK treibt mich in die Schuldenfalle,
habe seit einem Jahr die KK nicht in Anspruch genommen, kommen mir aber in meiner Situation nicht entgegen, bestehen
auf ihren Forderungen und weisen auf die gesetzlichen Bestimmungen vom 01.02.2009 hin (Krankenkassen-Pflichtversicherung).
Gibt es hier eine vernünftige Lösung ohne das man weiter in die Schuldenfalle gerät !!
Danke für Infos !