Ich werde bald ein Haus erben und muß meine Schwester (Ehemann u. Schwester Hartz4-Empfänger) auszahlen. Lt. Testament ist verfügt, daß ich die 50.000,00 Euro in monatlichen Raten zum 500,00 Euro zahle. Was darf meine Schwester behalten - und was wird ihr als zu verbrauchendes Vermögen von der Arge angerechnet? Da gehen die Meinungen ziemlich auseinander! Wäre sehr dankbar für einen kompetenten Rat. Dafür schon im Vorraus vielen Dank. Mfg. Rehlein1847