Auswandern
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Hallo,
Ich beziehe seit Oktober 2009 Hartz IV und möchte auswandern. Mir wurde ein Job und ein Kitaplatz für meine 1 1/2 Jahre alte Tochter angeboten. Wie genau sehen meine Rechte aus? Man hat mir gesagt, wenn ich die Zahlung nicht mehr brauche, muss ich alles zurückzahlen. Stimmt das?
Hallo,
nachmal zum allgemeinen Verständnis. Du hast die Möglichkeit im Ausland einen Job zu bekommen und möchtest nun da hin ziehen?
Dann mach es, wenn Du es möchtest.
Dir wird sicherlich niemand Steine in den Weg legen, wenn Du damit aus dem Leistungsbezug herausfällst.
Wer hat Dir so einen Mist erzählt?
Sarkasmus an: Wenn es so wäre, dann ist es mehr als verständlich, wieso die meisten keine richtigen Anstalten machen, etwas an ihrem Leben zu ändern und sich einen neuen Job zu suchen. Sarkasmus aus!
Nein, so ist es nicht! Jedoch wird das Einkommen was Du verdienst, auf Deine Leistungen angerechnet, wenn Du in dem Monat, wo das Geld zufließt noch Leistungen beziehst.
Zu Verdeutlichung als Beispiel:
Du beziehst laufend Leistungen (noch bis Ende des Jahres, da der neue Bewilligungsabschnitt grad erst angefangen hat) und fängst ab 01.07. einen Job an. Das Geld wird erstmals am 15.08. gezahlt. Dann wird das Einkommen, was Du im August erhälst auf Deine August- Leistungen angerechnet.
Da die Leistungen für August aber bereits Ende Juli gezahlt werden, musst Du für August einen gewissen Betrag zurückzahlen.
Vielen Dank erst mal. Man sagte mir, dass man die bezogenen Leistungen zurückzahlen muss, wenn man keine Leistungen mehr beziehen möchte und die ganze Sache nicht in einem Arbeitsverhältnis endet. Ist das korrekt? Aber das kann denen doch egal sein, oder?
Ist doch keiner so besch....t eine Leistung zu beenden ohne einen Job zu haben es sei denn der Zukünftige ist Millionär.
Im Zweifelsfall beim Sachbearbeiter vorsprechen und persönlich abklären ist immer der einfachste Weg und erst dann kann man nachprüfen ob es der Tatsache entspricht was die Argemitarbeiter uns erzählen du bindest ja auch keine Schuhe zu bevor du sie angezogen hast oder.
LG Putzfee
@ francia
Und nochmals: NEIN, so ist es nicht! Da Du im Zeitpunkt des Leistungsbezugs hilfebedürftig warst, muss Du es nicht zurückzahlen, wenn Du irgendwann mal einen Job hast.
Wer erzählt Dir sowas?
Wenn Du mal verstirbst und was zu vererben hast, dann ist das was anderes. Dein Vermögen, welches Du vererbst, war zu Deinen Lebzeiten geschütztes Vermögen, jedoch nach Deinem Tod eben nicht mehr und dann muss unter Umständen der Erbe Leistungen zurückzahlen.
Wie es jedoch in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht. Theoretisch gibts dazu aber nen § im SGB II.
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