Hallo,
nach Suchen im Forum mit dem Begriff "Sanktionen" habe ich zu meiner Frage doch nichts gefunden, und stelle sie also als neues Thema:
- Was muss man tun, wenn man aus dem ALGII-Bezug aussteigen will, obwohl man nicht in Arbeit ist?
- Gibt es irgendwelche Sanktionen / Sperrfristen oder sowas, falls man einige Zeit später wieder ALGII beantragt?
(Dass man nicht mehr über die ARGE krankenversichert ist, wenn man aussteigt, weiß ich schon, sonst nix...)
Grüße, maikel600