Hallo Forum. Endlich raus aus Hartz-4. So wie es aussieht hab ich die Möglichkeit, mich mit meinem Bruder selbständig zu machen - ohne Einstiegsgeld und staatlichen Zuschuss. Er hat ein eigenes Haus in dem er auch genug Platz für die Büroräume der neuen Firma hat. Ich könne dort sogar mietfrei wohnen, zumindest solange, bis die Firma richtig läuft. Durch meine kürzlich beendete Umschulung und somit fachliche Qualifikation für die neue Firma würde er also im Prinzip das Kapital und sein kaufmännisches Wissen und ich die dazu nötige Fachausbildung mit in die Firma bringen. Gut, wie wir das unter uns ausmachen, darum geht es hier jetzt nicht, daher Lange Rede kurzer Sinn: Meine Frage lautet, ob es reicht, wenn ich in die Veränderungsmitteilung der Agentur "Selbständigkeit" ohne weitere Details eintrage? Mein Bruder ist der Meinung, Details der Firma, in der er Teilhaber werden wird, gehe die Agentur nichts an, das möchte er also nicht. Da ich mit Beginn dieser Selbständigeit ja auch keine Ansprüche an die Agentur mehr stelle, sollte so eine knappe Information zum Beenden von Hartz-4 doch eigentlich genügen, oder?
Aussicht auf Selbständigkeit ohne Unterstützung vom Staat
Hallo Fisher,
na dann herzlichen Glückwunsch und hoffentlich klappt es so, wie Du Dir das vorstellst.
Wenn Du Dich selbständig machen willst und ab dem Zeitpunkt auf die Leistungen verzichten möchtest, dann ist es völlig ausreichend, wenn Du in die Veränderungsmitteilung reinschreibst, dass Du Dich z. B. ab 01.07.2011 aus dem Leistungsbezug abmeldest. Eine Abmeldung zum 01.06. wird zu knapp, da der Zahlungslauf für die Zahlungsanweisung für den nächsten Monat um den 20. eines Monats herum ist. Danach kann das Geld nicht mehr gestoppt werden und Du wirst einen Monat überzahlt. Daher frühzeitig die Abmeldung abgeben und regelmäßig nachfragen, ob diese auch umgesetzt wurde.
Oder Du nimmst die Überzahlung in Kauf, sozusagen als "Startkapital" und zahlst es dann in monatlichen Raten zurück.
Viel Erfolg
Hallo ,
ich habe die Frage dazu: was ist jetzt wenn das mit der Selbstständigkeit nicht klappt und man nach ca. zwei Monaten
feststellt, z.B. mit dem Bruder geht es nicht, um im Beispiel zu bleiben, dann hat er zwei Monate nichts verdient, kann man
sich dann wieder normal Arbeitslos melden
und bekommt dann wieder Alg ll (Hartz -VI ) ?