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Ausbildung Kraftfahrer CE

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5 neue Antworten [Letzter Beitrag]
So, 07/03/2010 - 10:54
Marcus
Bild von Marcus
Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 7 Stunden Offline
Angemeldet: 21/01/2010
Beiträge: 185

Hallo Leutle,

manche unter Euch wissen es, manche nicht. Also, ich bin ausgebildeter Berufskraftfahrer und angestellter in der Schweiz, als Kraftfahrer, bereich Bau - Beton und Schwertransporte.

Meine Frage, mein Anliegen;

kürzlich sprach mich ein bekannter an, der arbeitslos wurde durch Insolvenz der Firma, in der er beschäftigt war. Er möchte nicht länger arbeitslos sein und erst recht kein H4 erhalten. Darum fragte er mich was man benötigt um Kraftfahrer zu werden. Meine Antwort war klar: Man braucht einen fetten Geldbeutel um an den Führerschein CE mit ADR + Stabler zu kommen. Die Preise bewegen sich zwischen 6000 und 7000 €. Klar das er die Kohle mal nicht eben auf der Seite hat. Er ging aufs Arbeitsamt und schilderte seine Situation. Der Sachbearbeiter versprach Ihm zu helfen in dem die Kosten für den CE übernommen werden, WENN er einen Arbeitgeber nachweisen kann, der Ihn anschliessend auch einstellt.

Ich persönlich sehe keinerlei Logik in dieser Aussage, denn kein Arbeitgeber, keine Spedition und erst recht nicht in der Bauabteilung wird ein greenhorn eingestellt, auf den der Arbeitgeber auch noch 3 - 4 Monate warten muss bis er eingestellt werden kann. Klar muss jeder irgendwann mal anfangen. Aber erst einen Job, dann den Führerschein ? Das ist ja so wie wenn man ein Auto leasen möchte. Erst ein Auto, dann den Arbeitsplatz ? Der Verkäufer schickt jeden schmunzelnd wieder weg !

Mir ist bekannt, das es Masnahmen gibt, in denen Arbeitslosen die Möglichkeit geboten wird, den LKW Führerschein (CE) mit Stapler, Ladekran, GGVSE / ADR (Gefahrgutschein) zu machen um bessere berufliche Aussichten zu haben. Selbst bei uns gibt es eine dieser Ausbildungszentren. Ich habe dort in der Fahrschule angerufen und mich mal schlau machen wollen. Der Fahrschulleiter meinte, das es im Ermessen des Arbeitsamtes liegt.

Gibt es eine regelung ? Vielleicht ein Formular ? Ein Antrag ? Mein bekannter wohnt nähe Stuttgart. Also ein Bundesland (BW) Wir wohnen ca 250 km von einander entfernt. Kann es sein, das es innerhalb eines Bundeslandes grund verschiedene Regelungen gibt ? Wer legt fest, wer die Ausbildung machen darf und wer nicht ?

In dieser bereits genannten Schule in meiner Gegend, sind Teilnehmer die müssen da hin gehen. Manche machen es einfach, damit das Amt keinen weiteren Stress macht.

Also ich muss sagen, das ich die Welt echt nicht mehr verstehe. Die einen wollen und dürfen nicht, die anderen wollen nicht und müssen.

Kann jemand meinem bekannten einen guten Rat geben, das auch er an solch einer Masnahme teilnehmen kann ?

LG, Kutscher


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So, 07/03/2010 - 21:15
#1
Minki
Benutzer offline. Letzter Login vor 20 Wochen 4 Tage Offline
Angemeldet: 03/03/2010
Beiträge: 5
Hallo Kutscher

da kann sich Dein Bekannter eigendlich auch bei einer Volkshochschule in seiner Nähe erkundigen und die können Ihm eigendlich meißt auch sagen wie er zu einem Vermitlungsgutschein vom Arbeitsamt kommt. So ähnlich habe ich es gemacht und habe dadurch seid letztem Jahr meinen Führerschein Klasse C, CE nur leider grad keine Arbeit. Dein letzter Spruch ist zwar richtig aber zur Zeit für einige nicht so leicht zu verwirklichen. Außerdem habe ich inzwischen ein neues Gesetz für uns Hartzis gefunden was seid Anfang diesen Jahres rausgekommen ist und Kinder unter 25 Jahren aus dieser sogenanten Bedarfsgemeinschaft rausläßt. Also sprich Lehrlinge die ihr eigenes Geld haben u.s.w.

Minki

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So, 07/03/2010 - 21:24
#2
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 9 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
Hallo, tja, dass ist nicht

Hallo,

tja, dass ist nicht nur das es im Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, dass kann sogar von Vermittler zu Vermittler in einem Amt unteschiedlich sein! Es kommt eben immer auf die Lust und Laune des Vermittlers an.

Grundsätzlich ist zwar ein Arbeitgeber vorzuweisen, aber wenn mal noch Plätze in ner Maßnahme frei sind, dann geht das vielleicht auch ohne.

 

Auch wird der Arbeitgeber nicht auf die Jobzusage festgenagelt! Sprich, er soll sich einen suchen, der ihn einstellt, oder zumindest das verspricht, und wenn es dann soweit ist, dann je nachdem ob er noch Bedarf hat, eben nimmt oder eben nicht!

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Mo, 08/03/2010 - 07:46
#3
Marcus
Bild von Marcus
Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 7 Stunden Offline
Angemeldet: 21/01/2010
Beiträge: 185
Vielen..

.... herzlichen Dank. Werde es Ihm so weiter geben.

Zum Vermittlungsgutschein. Ich versteh nicht was eine VHS mit einem VGS zu tun hat. Nicht das mein Kumpel glaubt ich wolle Ihn vereppeln. Soll er dort einfach zur Infothek und denen sagen das er eine Ausbildung machen möchte ? Sorry, wenn Euch meine Fragen bissle doof vorkommen. Ich wäre selbst nie auf diese Idee gekommen zur VHS zu gehen. Weil, was hat ne VHS mit Gutscheinen zu tun...  (absolutneulandfürmich)

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Di, 09/03/2010 - 07:27
#4
Sunny
Benutzer offline. Letzter Login vor 8 Stunden 9 Minuten Offline
Angemeldet: 02/06/2009
Beiträge: 516
Also mit einem

Also mit einem Vermittlungsgutschein hat er so oder so schlechte Chancen, auch bei einem richtigen Bildungsträger. Der Vermittlungsgutschein ist für den privaten Arbeitsvermittler, der den arbeitslosen Arbeitssuchenden einen sozialversicherungspflichtigen Job vermittelt.

 

Für eine Weiterbildung ist ein Bildungsgutschein erforderlich. Und anders wie beim Vermittlungsgutschein gibt es für den Bildungsgutschein keinen Rechtsanspruch, reines Ermessen des persönlichen Arbeitsvermittlers!

Ich glaube auch nicht, dass Du mit dem Bildungsgutschein zur Volkshochschule gehen kannst! Aber besser mal nachfragen!

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Di, 09/03/2010 - 07:56
#5
Marcus
Bild von Marcus
Benutzer offline. Letzter Login vor 2 Tage 7 Stunden Offline
Angemeldet: 21/01/2010
Beiträge: 185
Was ...

... würden wir nur ohne dich machen Sunny.

 

 

 

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