Ich bin ganz neu hier und hoffe, richtige Antworten zu bekommen, denn auf verschiedenen Seiten im Internet gab es immer wieder andere Informationen.
Auf den Tag genau bin ich 5 Monate arbeitsunfähig geschrieben, wobei ich in verschiedenen Abständen bei meinem Arzt war und er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer wieder verlängerte. So wie es im Moment aussieht, wird er das wieder tun und im August steht eine Behandlung an, während der ich ca. 3-4 Wochen nicht arbeitsfähig sein werde.
Meine AU entstand als Folge eines Autounfalls, wobei mir mein Anwalt letzte Woche einen Geldbetrag überwiesen hat. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Schmerzensgeld und Ersatzansprüche (Zuzahlung zu Medikamenten, Physiotherapie, Fahrtkosten zu Ärzten, Physiotherapie) , die er wiederum von der Versicherung der Unfallgegnerin erhielt - kein Ausgleich für die Reparatur des Autos (das hat die Besitzerin erhalten).
Meine Fallmanagerin schickte mir vor 2 Monaten eine neue Eingliederungsvereinbarung mit dem Hinweis, dass ich diese zu diesem Zeitpunkt unterschreiben und auf dem Postweg zurückschicken oder am ersten Tag nach Ablauf meiner Arbeitsunfähigkeit persönlich abgeben soll. Ich habe sie noch nicht abegeben. Für die davor liegende Zeit war die alte EV noch gültig.
Meine Fragen:
1. Kann mir die ARGE Leistungen kürzen, wenn ich für den Zeitraum der AU keine Eigenbemühungen (Bewerbungen o. ä.) nachweisen kann oder bedeutet eine AU ein Aussetzen dieser Pflicht?
2. Zählen Schmerzensgeld und Ersatzansprüche als Einkommen?