arbeitslosengeld1
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Ich hab eine Freundin die vor kurzem aus der jva entlassen wurde, sie hat 20 jahre durchgehend gearbeitet und ihr wurde gesagt sie müßte hartz4 beantragen, steht ihr jetzt hartz4 oder arbeitslosengeld 1 zu???
Grüß dich.Da sie unter wie ich mal annehme den Beamtenstatus fällt ,bekommt sie kein Alg1 da ja keine Beiträge der Rente und Sozialbezüge eingezahlt wurden.Ist sie Angestellte hat sie auch Anspruch auf Alg1.
Putzfee
Hallo,
also ich vermute mal eher, dass die Freundin eher Insassin war und dann ist die Frage, wie lange sie inhaftiert war. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Als Beamte ist sie unkündbar und wird daher nicht entlassen. Nun weiß ich aber nicht, ob die JVA- Mitarbeiter Beamte oder nur Angestellte sind.
@ Sternenhimmel
War Deine Freundin inhaftiert oder dort beschäftigt, z. B. als Aufseherin?
meine freundin war insassin und hatte vorher 20 jahre lang gearbeitet.......und deswegen stellte ich die frage ob sie hartz4 oder agl 1 bekommt
meine freundin war inhaftiert.....sie war 11 monate inhaftiert
Also grundsätzlich muss sie erst einmal Arbeitslosengeld I beantragen, da es sich dabei um eine vorrangige Leistung handelt. Der entsprechende Bescheid ist bei der Beantragung des Arbeitslosengeld II mit einzureichen! Von daher ist eigentlich unrelevant, ob sie nun den ein oder den anderen Anspruch hat!
Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I muss sie in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate Beiträge gezahlt haben. Dann hat sie einen Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld I. D. h. die Beschäftigung vor der Inhaftierung muss versicherungspflichtig gewesen sein.
Falls sie während der Inhaftierung gearbeitet hat und Arbeitsentgelt nach den Vorschriften §§ 43 bis 45, 176 und 177 des Strafvollzugsgesetzes erhalten hat, zählt sogar diese Zeit als versicherungspflichtig und sie kann sogar bis zu einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Also am besten erst zur Arbeitsagentur den Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen und anschließend zur ARGE (oder wie auch immer das bei euch heißt) und den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen! Dann geht nichts schief und auch nichts verloren!
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