Arbeit muß sich lohnen! Versprecher von Wester(n)welle
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Hallo,
habe meinen Lohn erhalten.
Für 170 Std diesen Monat Auszahlung 596.-€ dabei fahre ich 320 Km zur Arbeitsstelle im Monat und habe für das Kfz 148,-€
Versicherungskosten.
Letzten Monat hatte ich noch Weihnachtsgeld und die Auszahlung war noch weniger.
Mir hat mal jemand des öffentlichen Dienstes gesagt " Besorgen sie sich einen ausländischen Ausweis und sie haben hier in der BRD eine Lobby und es geht ihnen gut".
Ich bin kein Rassist aber das stinkt mir!
Mein Weihnachtsgeld ist weg aber die Empfänger nach Sozialhilfe/Asylbewerberleistungsgesetz bekommen dieses.ohne je
dafür gearbeitet zu haben.
In der BRD ist m.E. ein Klarer Rassismus und Diskriminierung gegen Deutsche zu erkennen.
LG
Mausimausi
Anm.
An evtl,Staatsanwaltschaften: Dies stellt keine Äußerung im Sinne der Volksverhetzung dar sondern durchaus berechtigte Kritik wie diese in einem demokratischen Rechtsstaat gewährt ist.
Per PN werde ich ihnen doch meine ladefähige Adresse mitteilen um mich evtl.Anklagen zu können.Wäre auch in meinem Interesse das diese Mißstände in einem öffentlichen Verfahren zur Sprache kommen!
hallo,
ich bin auch kein rassist,manche menschen sind mir sogar lieber wie die eignen im lande.aber manchmal hätte ich schon gerne ein kopftuch.
weihnachtsgeld gibts nicht als arbeitsloser oder hartz4 empfänger.uns fragt niemand wie wir unseren kindern die feiertage und geburtstage ermöglichen und irgendwo anders von den lebensmitteln abzweigen.was wir KEINEM sagen dürfen oder vorher ansparen,denn sonst könnte man es wieder als vermögen oder zusätzliches einkommen anrechnen.
mfg.
die Rfee
(unser) deutschland = beschiss an den menschenrechten
Irgendwie vergessen hier manche, dass es sich bei dem Arbeitslosengeld II um eine Grundsicherung handelt, die den Lebensunterhalt sichern soll. Dazu gehören nunmal nicht tolle Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke.
Wer Weihnachts- und Urlaubsgeld möchte, der sollte arbeiten gehen, wobei dann aber nicht gesagt ist, dass dort diese Jahressonderzahlung geleistet wird. Mein Freund geht auch arbeiten und er hat letztes Jahr kein Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber erhalten.
Hallo,
mein Beitrag hat weder mit Kopftuch,Religion oder Rasissmus zu tun.
Ich bekomme weder Hartz 4 noch andere Sozialleistungen.
Ich habe einen festen Arbeitsvertrag,gesichert aber Saisonabhängig und einen Gewerbebetrieb.
Zahle meine Steuern und bin nur mit der Ungleichbehandlung der Hartz 4 Empfängern gegenüber anderen Sozialhilfeleistungsempfängern etc. nicht einverstanden.
Es klaffen erhebliche Unterschiede Hartz 4 zur Sozialhilfe etc. und dies ist ein m.E.ein rechtswiedriger Mißstand den ich persönlich so nicht aktzeptieren kann und möchte.
Also Hartz 4 sollte die Sozialhilfe etc. und Arbeitslosenhilfe zusammenlegen, aber daß ist eine glatte Lüge!
Sozialhilfe etc. ist die 1. Klasse der Sozialleistungen und Hartz 4 die 4.Klasse.
LG
Mausimausi
Wo klaffen denn die Unterschiede zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II?
Mir sind keine bekannt. Betragsmäßig sind sie gleich, nur das ein Sozialhilfebezieher nicht erwerbsfähig ist, daher nicht zur Arbeitsvermittlung muss, ein ALG II- Bezieher hingegen ist erwerbsfähig.
Irgendwelche besonderen einmaligen Leistungen, wie es diese zu Zeiten des BSHG mal gab, z. B. Bekleidungskostenbeihilfe, etc., gibt es seit Einführung des SGB II und SGB XII nicht mehr.
Hallo,
ich bekomme hier täglich mit wie Menschen die absolut arbeitsfähig sind aber in Sozialhilfe des A......,,leistungsgesetztes
durch elektrische Beheizung deren Wohnungen u.a. ca. 100 KW/H pro Tag(Steuerzahlergeld) verpulvern.
Sind ca. 20 € pro Tag und im Monat ca. 600 € im Wintermonat!
So und nun sage und beweise mir mal welcher Hartz 4 Empfänger diesen Luxus auch bezahlt bekommt.
Nöö.die können ja erfrieren!!!
LG
Mausimausi
Beweisen muss ich Dir hier gar nichts. Aber wenn Du solche Behauptungen, wie mit den Heizkosten in Höhe von 600 €, aufstellst, dann beweise Du diese einmal.
Die Regelungen zur Übernahme der Mietkosten sind in einer Stadt einheitlich geregelt. Wohngeld (egal ob über Wohngeldstelle, Sozialamt oder ARGE) sind kommunale Kosten, daher wird die Kommune schon bemüht sein, nicht zu viele Heizkosten übernehmen zu müssen. Schon gar nicht, wenn ein unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegt!
Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass höhere Kosten übernommen werden, jedoch ist dies vom Einzelfall abhängig und der kann sowohl in der Sozialhilfe wie auch im ALG II vorliegen, aber Heizkosten von 600 € glaub ich Dir auf keinen Fall.
Und frieren muss ein ALG II- Bezieher auf gar keinen Fall. Und wenn doch, dann heizt er nicht wirklich und hat auch nicht annähernd die Heizkosten, die ihm max. vom Amt übernommen werden.
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