Hallo zusammen,
ich hätte da ein Anliegen, wo ich mir die Frage stelle "recht oder unrecht".
Vor ca 2 Jahren kam ich das erste mal in den Genuss von Hartz4.
Ich bin Berufskraftfahrer im Bereich Bau. Meine Ware ist überwiegend Kies, Beton und Erdbaumaterial. Damals hatte ich 38 Bewerbungen geschrieben, welche ich persönlich in den Firmen abgab. Viele dieser Bewerbungen waren auf gut Glück geschrieben (blindbewerbungen). Meistens fand ich genau auf diesem Weg einen Job als Kraftfahrer im 40 Tonnenbereich.
Die nette Beraterin auf dem Amt für Berufliche wiedereingliederung weigerte sich, mir das Geld für die Geschriebenen Bewerbungen auszuzahlen. (Antrag hatte ich gestellt) Ihre Begründung :
Bewerbungen müssen ausschliesslich postalisch zugestellt werden. Hierzu fehlen die Belege der Postagentur.
Ich hatte alle meine Anschreiben und auch Absagen, in Kopie bei Ihr abgegeben. In meinem Arbeitsbereich bekommt man ein Vorstellungsgespräch genau so wenig wie ein 6er im Lotto, wenn man sich postalisch bewirbt. Dies wollte dieser Person aber nicht in den Kopf. Und ausserdem kann es doch nicht angehen das man mir vorschreibt "NUR mit der Post". Warum nicht Ariva, UPS oder weiss der Geier was sonst noch ???
Selbst die Antwortschreiben der Firmen sind kein Beweis das ich mich beworben habe ? Vielleicht hatten die Personalchefs ja Thelephatische fähigkeiten, als Sie mir Absagen zuschickten. Und dann stellt sich mir noch die Frage wie die Firmen zu meinen Unterlagen kamen, wenn ich sie nicht persönlich dort abgab !!??
Der Schwachsinn hat einen Namen : Nur der Postbeleg zählt !!!
Seit 16.01.10 bin ich schon wieder Hartz4. 2 Monate fehlen mir für Alg1.
Recht oder Unrecht ??
Das schönste an der Geschichte :
Ich bin wieder beim selben Drachen wie damals 