400 euro job
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hab am 26 februar einen 400 euro job angefangen,2 mal 6 stunden arbeit im monat fuer ca. 70 euro verdienst...den vertrag habe ich rechtzeitig abgegeben und den hinweis auf den verdienst ..den nachweis ueber die geleisteten arbeitsstunden bekomme ich vom arbeitgeber am 15 des volgemonats.jetz kommts. im neuen berechnungsbogen vom amt steht. ihnen wird ein fiktives einkommen von 400 euro pro monat berechnet und deshalb 400 euro vom hartz 4 regelsatz abgezogen..reichen sie ihre lohnabrechnung ein (eine frist die ich nicht einhalten kann wurde mir auch gesetzt) und wir berechnen ihren antrag neu.was die leute vom amt NIE brgreifen . MEINE lohn abrechnung BEKOMME ich erst am 15 des volgemonats.ich muss kuendiegen.ich kann die frist der lohnabrechnung nicht einhalten da diese erst am 15 des folgemonats ausgezahlt wird .!!! darf ich dieses?
@ peterpetersen
Hast Du nun einen 400 €- Job (wie der Name schon sagt, verdient man dann 400 €) oder verdienst Du im Monat nur 70 € (dann ist es aber kein 400 €- Job).
Wenn Du tatsächlich nur 70 € pro Monat verdienst, beim Amt aber angegeben hast, dass Du einen 400 €- Job ausübst, dann ist es wohl eher Dein Fehler, dass das Amt nun glaubt, dass Du 400 € verdienst.
Auch werden nicht die vollen 400 € von den Leistungen abgezogen, sondern max. 240 €, da Dir 160 € als Freibetrag anrechnungsfrei verbleiben.
Wenn Du die Tätigkeit zum 26.02. aufgenommen hast, dann hast Du ja wahrscheinlich die Tätigkeit auch erst ein bis zwei Tage vorher angezeigt?! Zu diesem Zeitpunkt waren Deine März- Leistungen bereits ausgezahlt, und die Neuberechnung war daher erst ab April möglich, d. h. laut neuem Bescheid bekommst Du ab April weniger Geld!
Daher bleibt Dir nun noch 2/3 des Monats, um dem Amt mitzuteilen, dass Du Deinen Lohn- Zettel immer erst am 15. des Folgemonats erhälst! Dafür gibts verschiedene Möglichkeiten: telefonisch, persönlich, schriftlich.
Ist es Dein Ernst, nur weil Du eine Frist nicht einhalten kannst (übrigens kann es sich dabei auch um einen Schreibfehler handeln, schließlich sind die Mitarbeiter des Amtes auch nur Menschen und keine Maschinen!), dass Du deswegen Deinen Job kündigen willst / musst!?
hy, am 23 febr.war eine vorstellungsrunde des 400 euro jobs, dort wurde inem gesagt der job neginnt am 26 februar um 20:30 uhr ..ich fragte den arbeitgeber .`bekomme ich jetzt meinen arbeitsvertrag?`daraufhin hiess es . den bekommen sie bei arbeitsbeginn!..dort stand nicht drin wie viel stunden man arbeitet und auch kein verdienst.nach 4 maligen nachfragen an meinen arbeitgeber ob er so freundlich waere mit schriftlich fuers amt zu bestätiegen wie lange ich arbeite und wieviel ich verdiene hiess es : nein MACH ICH NICHT !!! ich habe dem amt das einladungschreiben der bewerber runde am 24 februar ausgehaendigt dort stand der verdienst von 6 euro die stunde...aber die arbeitszeit kann ich mit der lohnabrechnung erst am 15 im 3 nachweisen und im amt einreichen !...mir werden aber fiktiv 400 euro angerechnet .natürlich wird die leistung nach eingabe der febr. abrechnung neu bearbeitet.ist mir schon kla r alles beim amt: persoenlich und schriftl. abgeben und eine kopie des shcreibens mit stempel bestaetiegen lassen.muss mich nur sehr wundern das im schreiben erwähnt wird das ich eine frist fuer die maerz abrechnung der 8 april genannt wird ,obwohl die lohnabr.fuer maerz erst ab 15 april eingereicht werden kann.es ist heute leider so . der arbeitgeber sagt einen :GEHT NICHT haben wir noch NIE GEMACHT (thema :mir schriftlich zu bestaetigen wie viel ich verdien und wieviel stundne ich arbeite).geht halt nur ueber die lohnabrechnung!!!
wenn man aber einen harz 4 betrag von knapp 570 euro bekommt wird es `brenzlig`! wenn mir 400-160 gleich 240 euro abgezigen werden.ich muss warten.!!
hallo peterpetersen, zum einen ist der arbeitgeber verpflichtet dir eine monatliche bescheinigung auszufüllen.
die bescheinigungen bekommst du von der arge. mein mann hat selbst mal einen geringfügigen job gemacht und das ging ganz einfach. die arge hat die erste bescheinigung von € 70,00 im folgemonat eingetragen (wurde aber nicht abgezogen) für die nächsten monate wurde die gleiche summe eingetragen, es sei denn wir haben eine neue bescheinigung eingereicht. die arge zieht dir nicht € 400,00 (€240,00) ab wenn du diese nicht verdient hast.
führ ein klärendes gespräch mit deinem sachbearbeiter und vor allem mit dem arbeitgeber.
Das mit den 400 €, die der Berechnung zugrunde gelegt werden, ist schon korrekt. In dem Einladungsschreiben stand dann wahrscheinlich 400 €- Job und damit haben die vorerst einen Verdienst von 400 € zugrunde gelegt, um eine Überzahlung zu vermeiden. Die Neuberechnung erfolgt nach Einreichung der Abrechnung!
Und wenn dort der 08.04. genannt ist, dann ist das kein Problem. Ruf an, sag denen, dass die Bescheinigung erst nach dem 15. eingereicht werden kann und gut ist. Auch wird die Leistung noch nicht gleich entzogen, erst wirst Du einmal erinnert!
Da Du aber im April tatsächlich das Geld erhalten wirst, hoffen wir mal, dass der Arbeitgeber pünktlich zahlt, dann ist der Abzug im April auch korrekt!
Zunächst möchte ich ein Missverständnis beseitigen was die 400€-Jobs betrifft.
Jobs mit dieser Bezeichnung gibt es garnicht. Diese Bezeichnung hat sich einfach nur in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeschlichen . Die Bezeichnung ist genauso irreführend wie die Bezeichnung HartzIV welches im amtssprachlichen richtigerweise ALg II genannt wird (siehe auf Beiblatt zur Vorlage bei der GEZ).
In einem Arbeutsvertrag sollte stehen: Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung oder Arbeitsvertrag für Geringverdiener, abgeürzt GV-Vertrag. Bei so einer Beschäftigung zahlt der Beschäftigte weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer. Der Arbeitgeber zahlt dafür aber an beide Stellen einen Pauschalbetrag. Dieses gilt bis zur Obergrenze von 400 Euro, daher die sprachliche Bezeichnung.
Dabei ist die Verdiensthöhe egal bis 400 Euro. Kennzeichen: geringe Stundenzahl/Woche und Verdienst unter 400 Euro. Es heisst nicht zwangsläufig dass man tatsächlich auch 400 Euro verdient.
Bei peterpetersen123 macht das bei 12 Sunden/Monat bei ca. 70 Euro einen Stundenlohn von 5,80. Er könnte auch die komplett anrechnungsfreien 160 Euro verdienen, beides wäre die gleiche Vertragsform.
Jemand ohne Alg II könnte auch 400 Euro neben seinem Hauptverdienst haben, immer noch der gleiche Vertrag. ABER, ab 401 Euro wirds dann ein normales Arbeitsverhältnis, Sozialabgaben für beide Seiten werden fällig und Lohnsteuer muss berechnet werden (LS dürfte da aber kaum anfallen).
Anmerkung: Auch ein Geringverdiener hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, natürlich anteilig zu einer Vollzeitstelle bzw. zum gesetzlich festgelegten Anspruch von 24 Tagen. Auch bei einer Stelle mit 2x6 Stunden im Monat!
@peterpetersen123
Was hast Du eigentlich als "Arbeitsvertrag" (Der Begriff Arbeitsvertrag glt für sog. GV-Verträge) erhalten? In einem Arbeitsvertrag muss enthalten sein:
1. Arbeitszeit pro Woche oder Monat
2. Bezahlung pro Woche oder Monat
3. Die Höhe der Bezahlung
4. Der Urlaubsanspruch. Dürfte sich bei Dir auf 1-2 Arbeitstage im Jahr belaufen.
Das sind Dinge die in einem Arbeitsvertrag einfach drinstehen müssen. Die Arge ist wahrscheinlich davon ausgegangen dass Du lt. Einladungsschreiben tatsächlich 400€ verdienen würdest. Kann aber nur sein dass dem "Sachbearbeiter" der Begriff 400€-Job nichts gesagt hat, dann ist er allerdings fehl am Platze und sollte mal einen eigenen Kurs in "Sachkunde" belegen. Und Dein Arbeitgeber sollte in der Lage sein einen korrekten Arbeitsvertrag zu verfassen in dem die einfachsten Dinge geregelt sind. Dann hättest Du nämlich erheblich weniger Probleme mit der Arge und die könnte korrekt arbeiten und abrechnen.
Rein rechtlich gesehen ist es tatsächlich so, dass mit einem 400 €- Job eine geringfügige Beschäftigung gemeint ist, mit einem Verdienst bis 400 €. Alles was darüber liegt, ist nicht mehr geringfügig.
Bei der geringfügigen Beschäftigung hat der Arbeitgeber 2 Möglichkeiten die Steuerabgaben abzuführen. Entweder mittels Lohnsteuerkarte, dann zählt natürlich die Steuerklasse, die dort aufgeführt ist und in den meisten Fällen kommt es nicht zur Steuerzahlung (eigentlich nur bei Steuerklasse 6). Oder er führt eine pauschale Lohnsteuer (2 %) ab, die er dann wahlweise selber abführt oder eben auf seinen Arbeitnehmer umlegt! Wenn er die auf den Arbeitnehmer umlegt, dann kann man die sich über die Steuererklärung auch nicht zurückholen, also weg ist weg.
Rein umgangssprachlich ist mit einem 400 €- Job tatsächlich ein Job gemeint, wo man 400 € verdient. Es macht auch wenig Sinn von einem 400 €- Job zu sprechen, wenn man dann tatsächlich nur 70 € verdient. Ich sag ja auch nicht, dass ich einen 40 Stunden- Job habe und dann tatsächlich nur 20 Stunden arbeite. 
Und woher soll dann bitte der Amtsmitarbeiter wissen, dass bei der umgangssprachlichen Bezeichnung 400 €- Job nicht tatsächlich 400 € sondern eben nur 70 € verdient werden!? Dann hätte auf dem Einladungsschreiben nicht irreführend der Begriff 400 €- Job benannt sein dürfen, sondern rechtlich korrekt geringfügige Beschäftigung!
Er hatte nur den Titel auf dem Schreiben, den der PeterPetersen eingereicht hat. Deswegen ist er weder inkompetent noch unwissend!
P.S. Der Verdienst beim Alg II ist nur bis 100 € anrechnungsfrei. Alles was darüber liegt, ist nur noch zu 20 % anrechnungsfrei (also alles bis 800 €, danach sind es nur noch 10 %). Die sogenannten 165 €- Jobs, die es umgangssprachlich in der Agentur für Arbeit beim Alg I gibt, sind anrechnungsfrei beim Alg I, aber nicht beim Alg II.
hy,
mir ist von arge mitarbeitern und von betroffenen zu ohren gekommen das wenn man bei einem 400 euro job keine bestätigung vom arbeitgeber hat wo steht :man verdient nur BIS 100 euro oder genau 400 euro ess probleme gibt ,da dier alg 2 bescheid ja denn jeden monat neu berechnet wird ! und das amt kann sich nach eingang der jeweiligen monatsabrechung 3 monate zeit lassen...bei mir wird pauschal 120 euro abgezogen (alg 2 bezug 580 euro)...
minus miete 220 euro (incl.nebenkosten)...verdi 6 euro (fuer 2 monate).
mit anbzug der kosten fuer ticket 2000 (monatskarte im vrr bereich) und strom13 ...wird es auf dauer KNAPP !!!
ich warte mal ab und halt euch auf den laufenden !
@ earlpalmer
Dein Beitrag ist etwas verwirrend.
Es ist aber tatsächlich so, dass es zu "Problemen" kommt, wenn monatlich unterschiedliches Einkommen erzielt wird, z. B. bei einer stundenweisen Beschäftigung. Idealerweise wäre eine monatlich einheitliche Vergütung und den Rest regelt man über das Absetzen von Mehrstunden, wenn halt in einem Monat mal mehr gearbeitet wurde, als eigentlich bezahlt wird.
Es ist aber kein echtes Problem, sondern nur eine Mehrarbeit für das Amt. Und eben für den Leistungsbezieher etwas ärgerlich, wenn er Post bekommt, dass er im Monat xx eben xxx € zuviel Leistungen erhalten hat und dieses Geld zurückzuzahlen ist. Die wenigsten Leistungsbezieher sehen dies tatsächlich ein!
Um ehrlich zu sein, kann sich das Amt bei einer endgültigen Bewilligung bis zu einem Jahr Zeit lassen einen entsprechenden Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zu erlassen. Bei einer vorläufigen Bewilligung gibt es gar keine Frist, innerhalb derer das Amt tätig werden muss.
Es ist doch recht einfach. Hat man einen Job hat man auch einen Arbeitsvertrag. Bei einem Minijob bis zu 400 Euro hat der Arbeitgeber pauschal sämtliche Nebenkosten zu tragen und nicht abzüglich 2% Lohnsteuer.
Stunden und Verdienst sollten feststehen. Angegebener Verdienst bis 100 Euro anrechnungsfrei. Bis einschl. 99 Euro weder Probleme noch Abgaben.
@ H4
Es gibt kein Problem.
Rein steuerrechtlich ist aber tatsächlich so, dass der Arbeitgeber entweder nach Steuerkarte die Einkünfte versteuert, dann muss der Arbeitnehmer die Steuern zahlen, wenn denn das Einkommen so hoch ist, dass Steuern anfallen, bzw. es sich z. B. um die Steuerklasse 6 handelt.
Oder der Arbeitgeber führt pauschal 2 % ab. Dann hat er die Wahl, ob er die selber zahlt oder dies auf den Arbeitnehmer umlegt.
Mit Versteuerung nach Steuerkarte kann man sich die gezahlten Steuern bei der Steuererklärung im nächsten Jahr wieder holen. Bei der pauschalen Versteuerung ist das Geld leider nicht zurückholbar!!!
Und so einfach, wie Du Dir das vorstellst, ist es in den meisten Fällen nicht. Viele geringfügige Beschäftigungen laufen auf Stundenbasis. Und diese können monatlich variieren! Daher kommt dann auch das monatlich unterschiedliche Einkommen zustande.
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hallo peterpetersen, warum willst du gleich kündigen? lass dir doch vom arbeitgeber eine bescheinigung ausstellen, welche beinhaltet das du erst am 15. des folgemonats die abrechnung mit dem verdienst des vormonats bekommst. damit gehst du zu deinem sachbearbeiter. sollte dies nicht funktionieren, leg auf alle fälle einen widerspruch gegen deinen bescheid ein.
meine frage? hast du bei der arge einen verdienst von € 400,00 angegeben obwohl er wesentlich geringer ist. denn bis € 100,00 wird dir garnichts abgezogen. LG