4 personen haushalt, gefährte selbstständig aber nicht genug geld um zu leben
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hallo! hab mal ne frage.
wir sind ein 4 personen haushalt, ich bekomme nur kindergeld, mein lebensgefährte ist selbstständig aber sein geld reicht auch nicht aus. da er noch zwei kinder hat und unterhalt zahlen muss.
doch das amt sagt er muss für uns aufkommen!
die wissen zwar das , dass garnicht geht und verlangen nur unterlagen von mir, die sie aber schon längst haben.
meine frage: wie kann ich mich jetzt dagegen währen? hab doch selbst zwei kinder und kann ihnen nicht mal das wichtigste geben.
Könntest Du mal konkreter werden? Andernfalls ist eine Hilfe nur bedingt möglich.
Die Aussage "sein Geld reicht nicht aus" ist absolut nichtssagend, da man auch mit 2.000 € im Monat nicht über die Runden kommen kann, wenn man einen entsprechenden Lebensstil hat.
Gibt es für die Unterhaltszahlungen an die Kinder des Mannes einen Unterhaltstitel oder eine notarielle Beglaubigung?
Wie alt sind die Kinder, die mit euch zusammen leben? Bekommt ihr überhaupt irgendwelche Leistungen? Habt ihr schon einmal Leistungen bekommen? Wenn ja, warum wurden die eingestellt? Was werden denn für Unterlagen abgefordert? Wie hoch ist das geschätzte Einkommen Deines Partners?
Wehren kannst Du Dich immer mit einem Widerspruch und wenn dieser zurück gewiesen wird, mit einer Klage!
also: unterhaltstitel gibt es für seine kinder, die betragen fürs1. kind 222€ und fürs 2. kind 444€.
unsere kinder im haushalt sind 2 und 7 jahre!
leistung bekommen wir keine und haben auch nie bezogen.
Begründung: wir hätten hundert euro zuviel
mein lebensgefährte hat ein einkommen von ca. 800€.
mit verzweifelten Grüßen
schnalle
Da Unterhaltstitel vorhanden sind, sind diese bei der Einkommensanrechnung auch zu berücksichtigen.
Bekommen Deine Kinder Unterhalt oder ist Dein derzeitiger Partner der Vater der Kinder?
Also von der Regelleistung her habt ihr folgenden Bedarf:
- Du und Dein Partner jeweils 323 € = 646 €
- kleines Kind = 215 €
- großes Kind = 251 €
Regelleistung gesamt = 1.112 €
Dazu kämen dann noch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Zumindest für 6 Monate sind diese in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen.
Regelleistung + Kosten für Unterkunft und Heizung ergeben den Gesamtbedarf.
Von eurem Bedarf ist dann das Kindergeld (368 €), ggf. der Unterhalt für Deine Kinder, und das Einkommen Deines Partners (nach Abzug der Freibeträge, sowie der Unterhaltszahlungen (max. in Höhe des Unterhaltstitels und auch nur, wenn die Zahlungen tatsächlich erfolgen - Nachweise hierzu mit einreichen)) abzuziehen.
Vermutlich wurden nicht alle Betriebsausgaben Deines Partners anerkannt.
Ist der Bescheid noch nicht älter als 1 Monat, dann Widerspruch dagegen einlegen. Andernfalls eine Überprüfung der Ablehnungsentscheidung beantragen. Gegen den Bescheid, den ihr dann erhaltet, könnt ihr Widerspruch einlegen.
P.S. Auch sollte Dein Partner sich beim Familiengericht hinsichtlich einer Änderung der Unterhaltstitels informieren. Wenn er wirklich nur ein Einkommen von 600 € hat, kann er keinen Unterhalt in Höhe von 666 € leisten!
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