3 Personen-Haushalt->70€ gesamt Anspruch??????????
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Hallo,
es wäre schön wenn mir jemand, der sich sehr gut mit Hartz4 auskennt, helfen könnte.
Mein Freund ist arbeitslos und hat Anfang Juli einen Hartz4 Neuantrag gestellt. Natürlich musste er mich und MEINEN Sohn mit angeben. Wir mussten sämtiche Formulare ausfüllen die es nur gibt. Ich musste auch meine Vermögensverhältnisse angeben und was ich verdiene:
Ausbildungsvergütung : Netto 466€
Kindergeld von meinem Sohn : 184€
UVG: 133€
Ich habe sonst keinerlei Vermögen, mein Freund und mein Sohn auch nicht. Unsere Miete beträgt monatlich 200€ kalt +180€ NK.
Lange mussten wir nicht auf den Bewilligungsbescheid warten.Wir waren sehr enttäuscht wo wir den Brief geöffnet haben. Wir haben alle 3 zusammen einen monatlichen Anspruch auf ca.70€ ?????????????
Ich weiß gar nicht wie wir die Miete und unseren Lebensunterhalt bezahlen sollen mit so wenig Geld. Mein 5jähriger Sohn hat laut Bewilligungsbescheid einen Anspruch auf sagenhafte 3,48€
Wie arm ist das denn? Die Sachbearbeiterin hatte am Telefon gesagt, das es alles richtig sei und auch sonst keinerlei Auskünfte gegeben. Wir kommen uns total verarscht vor. Andere (komplett arbeitslose) Familien leben im Saus und Braus, und wir noch nicht mal den Regelbetrag?
Was ist da falsch gelaufen?
Hallo,
welche Einkommen werden denn im Bescheid zugrunde gelegt? Und welche Freibeträge?
Mal kurz schon als Übersicht und vielleicht findest Du die ein oder andere Zahl im Bescheid:
Regelbedarf für Dich und Deinen Freund: je 323 € = 646 €
Regelbedarf für das Kind: 215 €
Kosten für Unterkunft und Heizung: 380 € (aufgrund der Höhe und der Größe der Bedarfsgemeinschaft gehe ich davon aus, dass die Wohnung angemessen ist)
Gesamtbedarf: 1.241 €
Bei 466 € netto Ausbildungsvergütung (ist es eine berufliche Ausbildung oder handelt es sich dabei um SchülerBAföG) gehe ich davon aus, dass es ungefähr 700 € brutto sind?! Stimmt das?
Davon wären dann 220 € Freibetrag abzuziehen, sprich es verbleiben 246 € anrechenbares Einkommen.
Weiterhin ist das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss in Höhe von 317 € abzuziehen.
Gesamtbedarf: 1.241 €
abzüglich Einkommen: 246 €
abzüglich Kindergeld und UVG: 317 €
Anspruch: 678 €
Also rein theoretisch hättet ihr einen Anspruch von 678 €, wenn das mit dem Brutto von 700 € so stimmt, andernfalls könnte eine kleine Abweichung entstehen.
Sicher, dass Dein Freund keine Einkünfte in Form von Arbeitslosengeld I hat?
Wie alt bist Du? Da Du Dich ja in einer Berufsausbildung befindest, müsstest Du doch selbst noch Kindergeld bekommen! Bekommst Du noch Berufsausbildungsbeihilfe, diese könnte Dir theoretisch auch zustehen?!
P.S. Falls Du das jetzt nicht öffentlich hier einstellen willst, kannst Du mir auch eine private Nachricht schreiben.
Hallo Sunny,
danke erst einmal für die rasche Antwort.
Ich bin fast 27, das ist meine 2. Ausbildung. BAB habe ich vergessen zu erwähnen. Es ist in Bearbeitung, allerdings denke ich nicht das ich da etwas bekomme, da ich einfach zu Nah an meiner Ausbildungsstelle wohne.
Ich Liste dir den Besheid mal auf. Laut der Arge bei uns habe ich keinerlei Anspruch.
mein Freund:
Regelleistung 323€ 215€
Abzug v.HK f.Warmw 5,82€ 3,88€
Miete anteiliger Betrag 64,51€ 64,52€
NK anteilig 25,80€ 25,81€
HK anteilig 32,25€ 32,26€
Gesamtbetrag 439,74€ 333,71€
Kindergeld 184€
UVG 133€
Verbleibender Gesamtbedarf 439,74€ 16,71€
überst.Einkommen Lebensgef. 393,21€
Verteilbares Einkommen 393,21€
Verteiltes Einkommen 378,82€ 14,39€
Gesamteinkommen 378,82€ 331,39€
Bedarf ./. Einkommen 60,92€ 2,32€
Monatlicher Betrag 60,92€ 2,32€
Auf der nächsten Seite steht nochmals solch eine Auflistung.
Da steht MONATLICHER GRUNDSICHERUNGSBETRAG 248,13€ ( 63,24€ für uns ; Rente 40,80€ ;Sozailavers. 144,09€)
Danke für die Auflistung.
Das stimmt natürlich. Aufgrund der Ausbildung bist Du von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Dennoch hast Du einen fiktiven Anspruch, den Du mit Deiner Ausbildungsvergütung zu decken hast.
Geh auf jeden Fall in Widerspruch, meiner Meinung nach bekommt ihr zu wenig!
Ich versteh nicht, wie die auf ein übertragbares Einkommen von 393,21 € kommen, da Dein fiktiver Bedarf bei 445,56 € (323 € Regelbedarf + 64,51 € Miete + 25,80 € NK + 32,25 €) liegt, Dein Nettoeinkommen aber nur bei 466 € liegt. Davon ist dann auch noch der Freibetrag abzuziehen, der so ungefähr bei 220 € liegen dürfte. Damit werden z. B. Aufwendungen wie Fahrtkosten, etc, sowie die Versicherungspauschale (30 €), ggf. falls vorhanden eine Kfz- Haftpflichtversicherung, usw. abgegolten. Diese Freibeträge dürfen die nicht einfach mißachten!
Auch bin ich der Meinung, dass hier nicht die vollen Mietkosten anerkannt wurden! Aber selbst wenn ihr unangemessen wohnen würdet, müssten die tatsächlichen Mietkosten für 6 Monate übernommen werden. Der Abzug der Warmwasserpauschale ist bei Dir auch nicht korrekt, da Du Deinen Bedarf selbst zu finanzieren hast, kann Dir niemand vorschreiben, wieviel Warmwasser Du verbrauchst!
Also die Miete anteilig muss bei 66,67 € (2x) und 66,66 € (1x) liegen. Die Nebenkosten jeweils bei 60 € (NK und HK zusammen). Von den Nebenkosten, besser noch von den Heizkosten, ist die Warmwasserpauschale abzuziehen, also bei Deinem Freund die 5,82 € und beim Kind die 3,88 €.
Aufgrund Deines Alters bekommst Du auf jeden Fall kein Kindergeld mehr. :-) Berufsausbildungsbeihilfe könnte gut möglich sein, dass dieses gezahlt wird, da es seit ein paar Jahren die Möglichkeit gibt, eine Zweitausbildung zu fördern. Die Nähe zur Ausbildungsstätte ist dabei nicht relevant, nur die Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern. Inwieweit es hier die Möglichkeit der elternunabhängigen Berechnung, ähnlich wie beim BAföG, gibt, weiß ich nicht!
Ich danke dir auf jeden fall für deine Ratsamen Antworten.
Einen Widerspruch werden wir auf jeden fall einreichen. Es ist halt schwer etwas zu erreichen, wenn man keine Ahnung hat.
Vielen Dank!
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