n'abend zusammen :-)
folgender sachverhalt: der sohn meines lebensgefährten ist bei der inab untergebracht (hängt ja mit der agentur für arbeit zusammen) und erhält 216,00 ausbildungsgeld und 39,20 reisekosten.
der stiefvater bezieht inzwischen leistungen vom jobcenter, also kein harz 4 mehr sondern eine unterstützung bei zu geringem einkommen. nun erzählt der gute mann, ihm würden 80,00 von seinen leistungen wg dem einkommen des jungen abgezogen werden (ok, kinder dürfen nur eine summe X anrechnungsfrei verdienen) und und will das geld von dem jungen mann quasi als kostgeld wiederhaben.
nun steht aber auf dem schreiben "leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 97 ff ....":
"Leistungen zur Teilhabe ... werden gemäß § 104 sgb x für die zeit vom ..bis... in der Höhe von 80,00 an Jobcenter erstattet."
Verstehe ich das richtig, das das Geld nicht dem schreienden Stiefvater abgezogen wird, sondern dem Jungen?
ich meine mich erinnern zu können, dass das jobcenter für die harz 4 und andere unterstützungen zuständig ist.
wenn ich das stimmt, dann würden dem jungen ja einmal durch die agentur f arbeit/jobcenter 80,00 abgezogen werden UND stiefpapa hält dann auch noch mal die hand auf .....