Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit
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Hallo zusammen,
auch ich bin neu in diesem Forum, habe aber auch schon meine Erfahrungen mit der ortsansässigen ARGE...
Derzeit brennt mir eine Frage "auf den Nägeln":
Ich bin bis 01.07.2010 diesen Jahres arbeitsunfähig gewesen (längere Krankheit). Einer Aufforderung der ARGE zum ärztlichen Dienst der BA zu gehen wollte ich Folge leisten (habe allerdings die pauschal formulierten "Entbindungen von der ärzltichen Schweigepflicht" nicht unterschrieben). Ein halbes Jahr später wurde mir der Gesundheitsfragebogen erneut zugesandt, erneut von mir ausgefüllt und die "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" in abgeänderter Form (also: keine Weitergabe von Berichten oder Diagnosen an die ARGE) (natürlich per Einschreiben) an den ÄD versandt. Eine Kopie dieser Entbindung habe ich meinem Arbeitsvermittler "übermittelt".
Nun erreicht mich ein Schreiben einer mir bisher völlig fremden Person der ARGE:
1. Ich würde mich verweigern (???????, Meines Wissens ist eine pauschale Schweigepflichtsentbindung seitens des SGB gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben und selbst wenn, ich habe ja eine mit Angabe sämtlicher Ärzte [mehr als 10] unterschrieben).
2. Die ARGE würde numehr aufgrunddessen "keine weiteren Gutachten mehr in Auftrag geben"
3. Die ARGE sähe ich Aufgabe nunmehr in der sofortigen Vermittlung einer Stelle (dafür ist sie doch wohl da, oder etwa nicht?). Sie hat mir natürlich auch prompt "Angebote" übersandt, die jedoch nicht entweder a) ins Anforderungsprofil, oder b) zu meiner gesundheitlichen Situation passen.
Was soll ich denn nun davon halten? Ich bin nur ein Laie, aber könnte es sein, daß der Ärztliche Dienst seine Arbeit verweigert (meines Wissens nach sollten sie ein eigenes Gutachten erstellen...).
Wie sollte ich gegen dieses falsche und unberechtigte Schreiben der ARGE vorgehen???
Danke für die Anregungen und viele Grüße
Mariela
hallo mariela
ich weiß nicht, was du hast.
du bist nun mal zur mitarbeit verpflichtet. dazu gehört auch die richtige und komplette auskunft über deine gesundheit
warum keine schweigpflichtentbindung? hast du was zu verbergen? wenn du so handelst, muss dein fallmanger davon ausgehn, daß du so krank nicht sein kannst. das heißt, du bist voll vermittelbar.
und das du es auch mal mit einem anderen mitarbeiter zu tun bekommst, da mußt du dich mal dran gewöhnen. erst mal ist urlaubszeit und auch dein ansprechpartner will mal in urlaub fahren. und zweitens gibt es auch bei der arge verschiedene abteilungen.
und was die vermittlung angeht.
die sind darauif bedacht, dich zu vermitteln und auf dem arbeitsmarkt zu integrieren. die müssen nicht schauen, was du gelernt hast oder in welche richtung du gehen willst. was deine ge3sundheit angeht............na ich würde mal sagen, da du dich weigerst mitzuarbeiten, müssen die davon ausgehen, das du gesund bist. ist halt so
nicht der md hat seine arbeit verweiget. sondern du deine mitarbeit. dann darfst du dich nicht beklagen
schließlich willst du was von denen.
wenn du zur bank gehst und einen kredit willst, dann must du auch deine einkünfte und ausgaben darlegen. wenn nicht, dann bekommst du den kredit auch nicht. da kannst du auch nicht sagen, also mjeinen arbeitgeber nenn ich euch, aber was ich verdiene, das geht euch nichts an.......und was ich sonst noch besitze sag ich euch auch nicht. ist das gleiche in grün.
derjenige, der was will muss schon mitarbeiten und alles darlegen.
die ärztliche Schweigepflicht ist im GG und BGB festgeschrieben und kann somit vom SGB gar nicht beeinflusst werden und niemand kann jemanden zwingen seinen Arzt von dieser zu entbinden (ausgenommen Straftaten).Was will auch ein Arge Mitarbeiter mit med.Daten, Diagnosen und Amnesen erstellen ? Beim med .Dienst der Arge ist das etwas anderes die sind schon in der Lage deine Akte zu deuten und wenn du etwas vom Staat willst mußt du schon richtig mitarbeiten und keine Sorge auch die unterliegen der Schweigepflicht und geben nur eine Einschätzung weiter die mal mehr, mal weniger richtig ist . Du kannst diese Gutachten auch anfechten wenn du dir sicher bist das sie zu einem falschen Ergebniß gekommen sind was leider öfter vorkommt denn diese Herrschaften sind meist keine Experten und genießen nicht den besten Ruf in Facharztkreisen.
Hallo,
erst einmal vielen Dank für Eure Meinungen.
Es ist schon richtig, daß ich etwas von der ARGE haben will, besser gesagt: muss. Genau deswegen habe ich mich auch an die Buchstaben des Gesetzes gehalten, und die NOTWENDIGEN Angaben gemacht. Das Gesetz sieht vor, daß ich meiner Mitwirkungspflicht nachkomme, und den entsprechend zuständigen Stellen die zur (V)Ermittlung benötigten Angaben mache (was ja auch zweifach geschehen ist). Das Gesetz sieht allerdings keine Pflicht zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vor. Was sonst soll auch eine erneute Begutachtung durch einen ÄRZTLICHEN Dienst (oder die Erstellung eines Gutachtens ohne Begutachtung)?
Zu verbergen habe ich: NICHTS. Allerdings bin ich nicht bereit Daten, die auch für Hartz IV-Empfänger sowohl vom GG wie auch durch das SGB, Entschuldigung BGB geschützt sind, so ohne weiteres an Personen weiter zu geben, die nicht gesetzlich berechtigt sind, über diese zu verfügen. Da ich von dem Mitarbeiter der ARGE auch gebeten wurde, ihm den ärztlichen Fragebogen nebst Anlagen zu übersenden, ließ ich innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens "datenschutzrechtlche Vorsicht" walten. Ich würde doch mit Sicherheit auch niemandem, der nicht berechtigt ist über mein Konto zu verfügen, eine Kontovollmacht ausstellen...
Zwei Meinungen habe ich nun gelesen. Meine Frage hinsichtlich einer Reaktion auf die falschen Behauptungen der ARGE sind mit diesen jedoch nicht beantwortet worden. Wie könnte/ sollte/ müsste ich reagieren? Habe ich nun ein Recht auf Begutachtung, oder nicht? Kann die ARGE den Auftag zur Begutachtung verweigern, oder nicht? Sind die Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes berechtigt, eine Begutachtung abzulehnen, oder nicht? Ich bin zwar nicht mehr arbeitsunfähig, aber auch nur beschränkt einsatzfähig (gem. vorliegendem ärztlichem Attest).
Im Übrigen: Der ARGE liegt meine Diagnose hinsichtlich meiner abgelaufenen AU vor... Ich arbeite auch im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses. Auch dies ist der ARGE bekannt.
Ich wünsche allen noch einen schönen Tag
Mariela
Hallo Chrissi,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe MICH JEDOCH NICHT VERWEIGERT. Das kannst Du in meiner Mail auch gerne noch einmal nachlesen.
Ich würde, sofern ich micht verweigert hätte, mit Sicherheit keinen Rat in einem Forum suchen.
Gruß
Mariela
@ Mariela
Was willst Du denn?
Du hast gewisse Mitwirkungspflichten, wenn Du Leistungen beantragst. Und die bestehen nun auch einmal darin, Deine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit notwendige Gutachten abgefordert werden können. Der Ärztliche Dienst führt zwar auch eigene Untersuchungen durch, aber je nach Krankheit sind nicht alle Untersuchungen möglich (z. B. Röntgenaufnahmen, MRT u.s.w.). Schließlich bist Du zur Behandlung Deiner Krankheit bei Fachärzten, die Deinen Gesundheitszustand besser einschätzen können und Dich auch schon länger kennen und den Krankheitsverlauf dokumentiert haben! Das sind dann die Dinge, die mit dem Gutachten an den Ärztlichen Dienst übermittelt werden und nicht nur eine Momentaufnahme der Krankheit am Untersuchungstag X!
Auch müssen Untersuchungen, nicht doppelt und dreimal durchgeführt werden, wenn bereits einmal eine solche Untersuchung erfolgte!!!
Es werden keine Gutachten abgefordert, die nicht für die Beurteilung Deines Gesundheitszustandes absolut erforderlich sind. Wenn Du z. B. Krebs hast/hattest, dann brauchst Du nicht Deinen Augenarzt von der Schweigepflicht entbinden. Eben nur die Ärzte die mit der Behandlung der Krankheit betraut sind!
Da Dein Gesundheitszustand nicht vom Ärztlichen Dienst beurteilt wurde, existieren für den Vermittler keine Einschränkungen hinsichtlich der Vermittelbarkeit, so wie Chrissie das schon richtig dargestellt hat. Für die ARGE bist Du in vollem Umfang vermittelbar.
Edit: Dein Beitrag war schneller, wie meiner:
Lies mal in § 60 Abs. 1 SGB I nach:
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
- 1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
Damit bist Du zur Erteilung der Schweigepflichtsentbindung verpflichtet, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Andernfalls würde dieses auch nicht verlangt werden, sondern nur in dem Falle, dass es erforderlich ist!
@alle
Ich habe eine Entbindung zur ärztlichen Schweigepflicht an den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit übersandt.
In dieser sind mehr als zehn behandelnde Ärzte benannt, bei denen Berichte angefordert werden könn(t)en. Mein Problem liegt darin, daß man sich aufgrund dieser Entbindung weigert, den ärztlichen Dienst mit einer Begutachtung zu beauftragen, da in der Entbindung von mir folgende Einschränkung gemacht wurde: Keine Weitergabe von Diagnosen oder Berichten an die ARGE-Mitarbeiter (da dies eben im Regelfall keine Ärzte sind), sondern nur eine gesundheitliche Einschätzung. Dies liegt innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens.
vgl. auch auf dieser Website: http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-iv-antrag-daten-gesundheit (kompletter Beitrag) und (nachträglich eingefügt): http://dejure.org/gesetze/SGB_X/76.html
Gruß
hallo mariela
liest du auch ab und an mal deine eigenen eintragungen?
du schrebst, du hast die entbindung der schweigepflicht gegeben und gleichzeitig wieder widerrufen.
Einer Aufforderung der ARGE zum ärztlichen Dienst der BA zu gehen wollte ich Folge leisten (habe allerdings die pauschal formulierten "Entbindungen von der ärzltichen Schweigepflicht" nicht unterschrieben).
Ein halbes Jahr später wurde mir der Gesundheitsfragebogen erneut zugesandt, erneut von mir ausgefüllt und die "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" in abgeänderter Form (also: keine Weitergabe von Berichten oder Diagnosen an die ARGE)
es ist doch jetzt schon mehrfach erwähnt worden, daß du zur mitarbeit und damit auch zu entbindung der ärztlichen schweigepflicht, verpflichtet bist. die gilt ja nicht für jeden arge mitrbeiter, sondern für den md. und wenn der keine handhabe hat, über deinen gesundheitlichen zustand infos einzuholen, weil du dich wei8gerst die entbindung in vollem umfang zu geben, dann kann er nun mal nicht deine arbeitsun-oder fähigkeit feststellen.
übrigens, der medizinische dienst wertet in der regel die gutachten oder atteste deiner ärzte nur aus und schickt dich entweder zu fachärzten oder gibt die sache weiter zur rv. wer bitteschön soll denn all die untersuchungen bezahlen, die nach deiner meinung erforderlich wären, wenn der medizinische dienst jeden, der angibt krank zu sein, selber untersucht und eigene gutachten erstellt.
ich bin mit sicherheit kein freund von hartz4 und erst recht nicht von den kleinen machtspielchen die sich so manche mitarbeiter leisten. aber wo recht ist muß auch recht bleiben.
es ist doch klar, daß die bei der arge sich nicht darauf verlassen können, was du denen erzählst.
warum lässt du dich nicht von deinen ärzten krank schreiben, wenn du nicht voll arbeiten kannst. macht jeder arzt, wenn du krank bist.
gruß chrissi
@chrissi...aber natürlich lese ich, was ich schreibe.
Die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber den Ärzten des ÄD ist erfolgt. Somit bin ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, da der ÄD ein eigenes Gutachten erstellen soll, und nicht nach "Aktenlage" entscheiden darf. Die anzufordernden Berichte sollen nur Doppeluntersuchungen vermeiden. SO IST DIE GÄNGIGE RECHTSPRECHUNG (lies hierzu doch bitte einmal: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/78.html oder den obige Beitrag von "acker60"). Im Übrigen darf der ÄD sehr wohl (aber natürlich erst nach Begutachtung) eine Einschätzung meiner Arbeitsfähigkeit an die ARGE weitergeben.
Es ist vielleicht mehrfach "erwähnt" worden, daß ich zur "Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht" verpflichtet sei, dies entspricht allerdings nicht den gesetzlichen Grundlagen. Und wofür hätten wir Gesetze, wenn sich niemand daran halten würde?
Deine Frage: ... warum läßt Du Dich von Deinen Ärzten krankschreiben, wenn... Meine Antwort: Die Ärzte hatten mich krankgeschrieben (seit wann bin ich Arzt?), ich kann mich weder selbst krank schreiben, noch selbst krank schreiben lassen. Es gibt z. B. auch so etwas wie Wiedereingliederung (das bedeutet, daß man nur stundenweise täglich arbeiten kann/ darf/ soll).
Gehe doch einfach mal davon aus, daß ich eine möglichst lösungs- und problemorientierte Antwort suche, und nicht weitere Fragen, die bei mir am Thema vorbei gehen. Natürlich könnte ich den Mitarbeitern der ARGE einen Freischein für Alles geben, aber das muß und will ich nicht.
Mariela
Mariela
Es kommt mir vorr das du deine probleme selbst herbeirufst, ist im grunde das gleiche wie wenn ich zum Zahnarzt gehe und den mud nicht öffne.
Was du willst macht es kompliziert.
Die Arge kann nicht Urteile abgeben oder einschätzen was mit deiner gesundheit ist.
Der weg geht eigendlich ganz einfach wenn du so krank bist wirst du krankgeschrieben und wenn du 72 Wochen an der gleichen Krankheit auf deinem Schein stehen hast ausgesteuert.Nach einer Zeit musst du von der KK aus zum Med.Dienst und wenn es der Arge zu schwierig wird zum Amtsarzt und danach entscheidet der Rententräger mit der Arge ob du Umschulen kannst und wenn es nicht geht wird renteErwerbsunfähigkeitsrente eingereich.Was sich bis auf 3 Jahre rausziehen kann
Dies war der Weg den ich beschritten hatte ohne Erfolg auf EUR.Und nun bin ich Selbständig ohne mich mehr in meinen Krankheiten wiederzufinden.Den H4 macht die Menschen krank.
Putzfee
Dazu besteht keine Verpflichtung. Man kann stattdessen eine komplett neue Untersuchung durch den arbeitsmedizinischen Dienst einfordern. Je nachdem was man mit seinen anderen Ärzten so besprochen hat ist dies auch sinnvoller, eben deshalb weil man mit seinen anderen Ärzten ja manchmal Dinge bespricht welche die nicht gerade wissen sollen. Gut, alternativ könnte man mit seinen anderen Ärzten auch darüber sprechen was diese genau sagen sollen und was nicht, ist aber immer so ne Sache wie das in der Realität dann so klappt. Wenn die beim Amt was nicht wissen sollen am besten also keine Schweigepflichtsentbindungen und stattdessen eine komplett neue Untersuchung durch den arbeitsmedizinischen Dienst.
Hallo
Ich bin neu im Portal und habe ein paar Probleme und zwar geht es darum das ich zurzeit eine Ausbildung beim Familienzentrum in Bensheim mache zur Kindertagespflege. Jetzt geht es mir darum das der Aufbaukurs für Kindertagespflege 300Euro kostet und ich möchte gerne das mir der Jobcenter mir die Kosten übernimmt. Aber dem nicht genug ich habe vor ein paar Monaten eine sogenannte Arbeitsmaßnahme gemacht im Bereich der Gastronomie und meine Kollegen haben mich gemobbt und konnte dann dadurch nicht mit Stress umgehen. Jetzt fordert der Jobcenter von mir ein das er eine bestätigung von meinem Psychologen haben das ich wieder mit Stress umgehen kann und wenn er das bekommt möchte er das ich wieder nach Darmstadt fahre zu einem Psychologischen Test obwohl ich schon einmal einen gemacht habe und würde jetzt gerne dieses Gespräch haben mit einer Psychologin. Kann mir jetzt jemand weiterhelfen was ich dagegen tun kann das ich nicht nochmal so einen Test machen muss sondern lieber das Gespräch hätte.
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