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Eingliederungsvereinbarung

In einer Vereinbarung wird zwischen dem ALG2 Empfänger und dem Fallmanager in der ARGE festgehalten, wie die Eingliederung in Arbeit erreicht wird. Diese so genannte Eingliederungsvereinbarung legt fest, wie der Hilfeempfänger sich an diesem Vorhaben beteiligen muss und welche Verpflichtungen die ARGE dabei eingeht.

Die gesetzlich vorgeschriebene Eingliederungsvereinbarung soll für die Dauer von 6 Monaten gelten. Sie kann aber für bis zu 12 Monate abgeschlossen werden. Die Eingliederungsvereinbarung (EVB) wird bei Bedarf angepasst und nach Ablauf der vereinbarten Zeit fortgeschrieben.

Es sind auch 'EVB's für kürzere Zeiträume, zum Beispiel 3 Monate, möglich.

Muss ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?

Da diese Vereinbarungen das wichtigste Steuerungsinstrument der ARGE sind: grundsätzlich ja! Aber:

  • den Inhalt der Vereinbarung kann und soll der Betroffene mitbestimmen.
  • Der Fallmanager macht Vorschläge, die gemeinsam verhandelt werden - es geht nicht um "Druck machen".
  • Wenn Sie Bedenkzeit brauchen, nehmen Sie eine nicht unterschriebene Kopie mit nach Hause und wägen in Ruhe ab, was da drin stehen soll und was nicht.
  • Wenn die Unterschrift unter die EVB erzwungen werden soll ("Sie müssen Sich jetzt entscheiden ... Ich kann sonst nicht garantieren, dass..." ) lehnen Sie ab oder halten den Vorgang schriftlich fest.

Mehr zur Eingliederungsvereinbarung hier

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