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Einstiegsgeld bei Hartz 4

Das Einstiegsgeld ist die Nachfolge für die alte "Ich-AG". Wer bekommt Einstiegsgeld und wieviel ist das?

Wer

  1. Hartz 4 bezieht
  2. ein selbstständiges Unternehmen gründet und
  3. durch die Existenzgründung den Hartz 4 Bezug beenden wird (also seine Firma als Haupterwerb aufbaut),

der kann seine Gründung durch  das Einstiegsgeld fördern lassen. Wieviel Einstiegsgeld jemand bekommt, liegt im Ermessen der ARGE.

Bei der Höhe des Einstiegsgeldes werden die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der  Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Berechnung, Höhe und Dauer

Faustregel: ALG2 plus 50 % des Regelsatzes = Einstiegsgeld. Für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebene Person kann der Betrag um 10 Prozent erhöht werden.

Dauer: Einstiegsgeld wird für zunächst meist 6 Monate gezahlt. Die Sozialversicherung zahlt das Arbeitsamt solange weiter. Nach dem ersten halben Jahr können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Darauf müssen Sie achten

  • Wenn Sie die Unterlagen abholen, muss auf dem Antrag der "Tag der Antragstellung" vermerkt werden. Das ist  das Datum, an dem Sie den Antrag abholen. Ihr Fallmanager muss dieses Datum bestätigen.
  • Auch einmalige Investitionen können von der ARGE bezuschusst werden. Zum Beispiel Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes/ Büros oder die Neuanschaffung von Arbeitsgerät. Fragen Sie auch dazu gleich den Fallmanager.

Zusammen mit dem Businessplan und den anderen notwendigen Unterlagen reichen Sie Ihren ausgefüllten Antrag auf Einstiegsgeld dann zur Prüfung ein.

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