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Einkommen

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden nur an den gezahlt, der seinen eigenen Lebensunterhalt und den der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend sichern kann.

Deshalb werden vor allem Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.

Deshalb werden im Antrag sowie der Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung auch die Einkommensverhältnisse der im Haushalt lebenden weiteren Personen erfragt. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie unter dem Lexikoneintrag "Bedarfsgemeinschaft" nachlesen.

Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus einer nicht selbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Renten
  • Einnahmen aus Aktienbesitz.

(Liste beansprucht keine Vollständigkeit)

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