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Kostenübernahme durch das Arbeitsamt

Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann vom Arbeitsamt zur Unterstützung Leistungen für die Beratung und Vermittlung bekommen.

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Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)

aufgeregte Frau beim BewerbungsgesprächDiese Kann-Leistungen umfassen:

  • Übernahme der Kosten für Erstellen und Versenden der Bewerbungsunterlagen
  • Übernahme der Kosten für die Fahrten zur Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, der Eignungsfeststellung
  • Übernahme oder Beteiligung an den Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.

Wer bekommt die Leistung zur UBV?

Die Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung werden kurz UBV genannt. Wer eine der Leistungen in Anspruch nehmen will, muss die Bedingungen beachten. Und im Zweifelsfall gilt: Alles vorher abklären! Wer seinen Anspruch anmeldet, nachdem er schon investiert hat, kann auch leer ausgehen. So bekommen diejenigen, die eine betriebliche Ausbildung machen, eine Unterstützung. Wer die Ausbildung in einer Schulung machen will oder im öffentlichen Dienst, wird nicht unterstützt.

Vorstellungsgespräche

Bei Vorstellungsgesprächen ist auch einiges zu beachten. Im Prinzip ist der Arbeitgeber, der ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen vereinbart hat, auch dafür verantwortlich, die Kosten zu übernehmen. Es sei denn, Sie haben etwas anderes mit ihm vereinbart. Gehen Sie auf jeden Fall vor dem Vorstellungsgespräch zum zuständigen Arbeitsamt und beantragen Sie die Übernahme der Kosten. Wenn der Arbeitgeber sie nicht übernimmt, können Sie das Geld vom Arbeitsamt bekommen.

Bei den Reisekosten werden die Fahrkosten übernommen, die mit normalen öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen. Wenn es möglich ist, eine Ermäßigung auf den Fahrpreis zu bekommen, dann wird das berücksichtigt. Wenn Sie mit dem Auto fahren, dann bekommen Sie eine Entschädigung von 0,20 Euro je Kilometer zu fahrender Wegstrecke. Aber es werden höchsten 130.- Euro Kilometergeld gezahlt für ein Vorstellungsgespräch.

Jobsuche mit Übernachtung

Wenn das Vorstellungsgespräch so weit entfernt ist, dass Sie dafür mehrere Tage benötigen, dann stehen Ihnen für jeden Kalendertag 16.- Euro zu. Die Tage, an denen Sie an- und abreisen, werden mit 8.- Euro Tagesgeld berücksichtigt.

Wenn Sie für die Übernachtung mehr als 16.- Euro/ Nacht ausgeben müssen, können die höheren Kosten übernommen werden, wenn es keine andere Übernachtungsmöglichkeit gibt. Wenn in den Kosten für die Unterkunft Frühstück enthalten ist, werden 5.- Euro davon gekürzt.

Arbeitsuche im Ausland

Wenn Sie sich für eine Arbeitsstelle im Ausland bewerben, besteht keine rechtliche Grundlage, dass die Kosten übernommen werden. Aber es kann im Einzelfall als "Freie Förderung" übernommen werden, solange Sie einen Job in Europa suchen.

Bewerbungskosten

Von Ihren Bewerbungskosten können Sie sich jährlich 260.- Euro vom Arbeitsamt erstatten lassen.

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