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Bescheide und Rechtsbehelfe

Entscheidungen über die von Ihnen beantragte Leistung und jede spätere Anderung teilt Ihnen die ARGE schriftlich mit. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie auch,

  • wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann
  • wenn die Leistung vermindert wird
  • wenn die Zahlung ganz eingestellt wird
  • wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten und zurückzuzahlen haben.

Jeder Bescheid ist mit einer Rechtsbelehrung ergänzt. Dort steht, in welcher Form und mit welchen Fristen Sie dieses Schreiben anfechten können.

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