Auszahlung und Barauszahlung
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden monatlich im Voraus gezahlt. Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen berechnet. Stehen Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, werden für jeden Tag 1/30 der monatlichen Leistung gezahlt.
Die ARGE überweist rechtzeitig, damit man am ersten Arbeitstag des Monats über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Ausgenommen davon sind Verspätungen durch langsame Bearbeitung durch die Bank o.ä.
Wann erhalte ich die erste Überweisung?
Das hängt auch davon ab, wann die Antragsunterlagen abgegeben wurden. Der Antrag wird so rasch wie möglich bearbeitet, jedoch ist eine gewisse Zeit notwendig. Geben Sie deshalb Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen so früh wie möglich und vollständig ab. Erst dann wird der Antrag bearbeitet.
Geldauszahlung aufs Konto - der Normalfall
In der Regel werden die Leistungen zur Grundsicherung kostenfrei auf das Bankkonto überwiesen. Alle Kreditinstitute sind angehalten, Girokonten für jeden Bürger zu führen. Allerdings können Banken es aus "besonderen Gründen im Einzelfall" ablehnen, einem Arbeitslosen ein Konto zu eröffnen. Falls Sie davon betroffen sind, lesen Sie bitte den Artikel über die Prepaid-Kreditkarte. Sie wird jedem gegeben, auch wenn er kein Konto hat.
Um Geld überwiesen zu bekommen, müssen Sie selbst Kontoinhaber oder bei einem gemeinsamen Konto mindestens Mitinhaber sein. Einzelbeträge unter zehn Euro werden nicht ausbezahlt, sondern so lange angesammelt, bis der Betrag überschritten wird. Wenn allerdings schon länger als sechs Monate keine Zahlung mehr erfolgt ist, wird auch ein Betrag unter zehn Euro ausgezahlt.
Benötige ich ein Konto?
Wenn Sie ein Bankkonto haben, ist die Auszahlung am einfachsten. Die Leistungen werden in der Regel bargeldlos überwiesen. Andernfalls informieren Sie sich über die Prepaid-Kreditkarte.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Geld überwiesen zu bekommen, gelten die folgenden Ausführungen zur Barauszahlung:
Barauszahlung
Haben Sie kein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, wird Ihnen die Geldleistung durch eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" übermittelt. Diese können Sie sich oder eine von Ihnen beauftragte Person bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen.
Dadurch entstehen jedoch pauschale Kosten von 2,10 Euro, die gleich vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Ausnahme: Können Sie nachweisen, dass Ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut nicht möglich ist, werden die pauschalen Kosten nicht abgezogen.
Zusätzlich werden aber von der Auszahlungsstelle bei einer Barauszahlung noch folgende Auszahlungsgebühren einbehalten, worauf die zuständigen Träger keinen Einfluss haben:
- 3,50 Euro Gebühr bei einem Zahlungsbetrag bis 50 Euro
- bei 50 bis 250 Euro sind es 4,00 Euro
- von 250 bis 500 Euro sind es 5,00 Euro
- zwischen 500 und 1.000 Euro zahlen Sie 6,00 Euro
- von 1.000 bis 1.500 Euro fallen 7,50 Euro an