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Arbeitsmarkt '02
Arbeitslose: 3.643.000
Quote: 8,2% (West 7,0%, Ost 12,6%)
Stellen: 480.217
Kurzarbeit: 1.400.000 Auf Alg II waren 4.968.035 Menschen angewiesen, auf Sozialgeld 1.840.690

Hartz 4 LexikonDas Hartz 4 Lexikon erläutert die wichtigsten Begriffe rund um ALG II

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Arbeit im Ausland

Dieser Artikel hilft Ihnen bei der Vorbereitung, wenn Sie ins Ausland gehen wollen. Einen ganz zentralen Teil der Vorbereitung beachten Sie bitte besonders: Wer ins Ausland geht, braucht dafür ein ausreichendes Startkapital. Auch, wenn man dorthin umzieht, um zu arbeiten!

Sozialversicherung

Geld verdienen im AuslandFür die Sozialversicherung gilt das Territorialprinzip: Dort wo man erwerbstätig ist, greifen auch die sozialen Sicherungssysteme.

Eine Ausnahme stellt die Entsendung dar. Entsendung meint: Ein Angestellter wird von seinem Arbeitgeber in ein anderes Land geschickt, um dort für den Arbeitgeber zu arbeiten.

 

Mit Arbeitslosengeld ins Ausland?

Wenn Sie im Ausland eine Arbeit suchen,

  • kann Arbeitslosengeld für bis zu drei Monate in jedes Land der EU, in die Schweiz, Norwegen und Island bezahlt werden werden.
  • Im ALG II Bezug ist die Fortzahlung auch möglich. Erkundigen Sie sich aber im Vorfeld unbedingt beim zuständigen Träger. (Grund: diese Möglichkeit wird selten genutzt und was der Bauer/ die Arge nicht kennt ... seien Sie also bitte geduldig).

Auch im ALG2 Bezug ist es möglich, eine Unterstützungszahlung für die Arbeitssuche im Ausland zu bekommen. Die werden Sie sicher brauchen, denn fernab des eigenen Haushalts ist das Leben teurer.

  • Der Zahlungszeitraum von 3 Monaten verkürzt sich entsprechend, wenn Ihr Bewilligungszeitraum vorher endet.
  • Vor der Ausreise ist bei der Bundesagentur für Arbeit ein Antrag auf Ausstellung des Formulars E303 zu stellen. Sie müssen Ausreisedatum und eine Adresse im Zielland angeben.
  • Die Krankenversicherung im EU Ausland erfolgt über die Europäische Krankenversicherungskarte - auch EHIC genannt oder umgangssprachlich oft: Auslandskrankenschein.

Wie geht es im Ausland weiter?

Nach der Ausreise sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 6 Tagen beim (ausländischen) Arbeitsamt zu melden. Wenn Sie es später tun, wird die Leistung nicht rückwirkend bezahlt. An den Beträgen ändert sich nichts im Vergleich zur Bundesrepublik.

Sie sind nun beim jeweiligen Arbeitsamt in Ihrem Zielland meldepflichtig. Sie können jedoch jederzeit ohne Nachteile zurückkehren. Falls Ihre Arbeitsuche nicht erfolgreich ist, halten Sie dennoch bitte den im Vordruck E303 festgelegte Rückkehrtermin ein. Andernfalls verfällt Ihr Leistungsanspruch.

Arbeit im Ausland gefunden!

Wenn das so ist, melden Sie sich beim ausländischen Arbeitsamt ab. Das wird von dort aus an das deutsche Arbeitsamt weitergeleitet.

Lesen Sie bitte das Merkblatt "Information Alg II/Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung E 303", hier als PDF.

Wie werden Beiträge angerechnet?

Gezahlte Sozialversicherungbeiträge werden in den meisten EU Ländern und der Schweiz gegenseitig anerkannt. Damit alles seine Ordnung hat, brauchen Sie dafür diese Formulare:

  • Formular E301 zur Anrechnung der Arbeitslosenversicherung. Sie beantragen es bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • E104 von Ihrer Krankenkasse dient der Anerkennung von Zeiten der Krankenversicherung.

Der deutsche Führerschein im Ausland

Deutsche Fahrerlaubnisse werden in der EU voll anerkannt. Außerhalb der EU wird der Internationale Führerschein dringend angeraten: die Regelungen dort sind nicht einheitlich.

Abmeldung in Deutschland

Für amtliche Angelegenheiten und Papiere ist stets die Behörde am Wohnsitz zuständig. Um solche Dinge künftig mit der Botschaft bzw. den Konsulaten regeln zu können, sollten Sie sich vor der Ausreise beim Einwohnermeldeamt abmelden.

Wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, erhalten Sie keinen Personalausweis, sondern sind auf den Reisepass angewiesen. Darum beantragen Sie vor dem Auslandsumzug ggfs. einen neuen Personalausweis. Er ist 10 Jahre gültig und ist ein weiteres Dokument, das hilft, wenn Sie den Reisepass verloren haben.

Einen neuen Reisepass beantragen Sie bei der Botschaft im Auswanderungsland. Meist brauchen Sie dabei die Abmeldebestätigung aus Deutschland. Bewahren Sie die Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland darum gut auf. Andernfalls können Sie sie für ein paar Euro erneut ausstellen lassen und sich zuschicken.

Gehen Sie auch alle anderen Stellen, Behörden und Versorger durch, von denen Sie sich abmelden sollten. Wie zum Beispiel Vermieter, Ihr Energieversorger, Telefon-/Internetanbieter, GEZ, Banken und Versicherungen. Wollen Sie Ihr Konto behalten, richten Sie Onlinebanking ein.

Online Informationen zur Arbeit im Ausland

  • Das Raphaels-Werk berät Menschen, die im Ausland arbeiten möchten.
  • die Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
  • EURES bietet weitere Informationen onlin
  • Checkliste für den Auslandsumzug erklärt, wie man sicher und günstig umzieht
  • Die wichtigsten Auswanderungsländer im Überblick

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